Beschäftigtendatenschutzgesetz heftig kritisiert

Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes stößt auf  heftige Kritik: „Den Entwurf als Erfolg zu feiern, nur weil die heimliche Videoüberwachung künftig verboten sein wird, lässt die massiven Verschlechterungen an anderen Stellen völlig außer Acht“.

Die Bespitzelungen von Mitarbeiter/innen durch Unternehmen beschäftigen seit Jahren die Arbeitsgerichte. Aber das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die schwarz-gelbe Koalition jetzt im zweiten Anlauf durch den Bundestag bringen will, hat seinen Namen nicht verdient: Mit dem Scheinargument, etwas gegen heimliche Videoüberwachung unternehmen zu wollen, präsentiert die Bundesregierung einen  Schreckenskatalog, der die Rechte von Beschäftigten massiv einschränkt, die Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten ausweitet und von staatlichen Datenschutzbehörden (BFDI, Datenschutzzentrum), Gewerkschaften und Bürgerrechtler/innen scharf kritisiert wird.
Und diese Kritik ist nicht neu: Der vorgelegte Gesetzentwurf stammt mit wenigen Änderungen aus dem Jahre 2010, fiel schon damals bei Datenschützer/innen und Fachleuten durch und verschwand daraufhin für zwei Jahre in der Schublade.
Nun ist er im Eiltempo durch kleine Flickschustereien zur Beschlussfassung fertig gemacht worden und soll schon am 1. Februar 2013 zur Abstimmung in den Bundestag gebracht werden.

Die Merkel-Regierung versucht ihren Gesetzesentwurf als Verbesserung zu verkaufen, weil er heimliche Videoüberwachung wie im „Fall Lidl“ zukünftig verbietet. Sie verschweigt aber, dass er gleichzeitig offener Videoüberwachung Tür und Tor öffnet.  Die hierfür definierten „zulässigen Zwecke“ lesen sich wie eine Wunschliste von Arbeitgeber/innen. Aber Videoüberwachung ist nur einer der Angriffe auf die Rechte von Beschäftigten. Das Gesetz ermöglicht zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen ohne dabei ausreichende Schutzvorschriften für Beschäftigte zu ergänzen…

Weiteres im Campact 5-Minuten-Info

Unterzeichnen Sie jetzt unseren Appell für echten Beschäftigtendatenschutz!

 

Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz enttäuscht maßlos
14.01.2013. Der am Wochenende von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht führte zu großer Enttäuschung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er orientiert sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt wurde. Die Verbesserungen sind marginal, etwa wenn die verfassungswidrige Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern gestrichen wurde.
Die Vorstellung des Entwurfs in der Öffentlichkeit erfolgte unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent. Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD am ursprünglichen Regierungsentwurf ist nachzulesen unter
http://www.datenschutzzentrum.de/arbeitnehmer/20101012-stellungnahme.html
Beschäftigtendatenschutzgesetz  (Ergänzt: 31. Mai 2016) 
Beschäftigtendatenschutzgesetz – da war doch mal was. Richtig! Die frühere Bundesregierung hatte den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Dieser war aber nicht verabschiedet wurden, so dass wegen fehlender gesetzlicher Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis heute im Wesentlichen darauf angewiesen sind, sich an der einschlägigen Rechtsprechung zu orientieren. Diese ist jedoch notwendigerweise lückenhaft und im Einzelfall für die Betroffenen nur schwer zu erschließen. Gleichzeitig kommt der automatisierten Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Beschäftigungsverhältnis eine immer größere Bedeutung zu.

Zuletzt haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihrer am 27./28. März 2014 in Hamburg abgehaltenen 87. Konferenz die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorzulegen. Sie haben hierin darauf hingewiesen, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz hohes Datenschutzniveau gewährleisten und einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers schaffen muss. Insbesondere müssen gesetzliche Standards für folgende Bereiche geschaffen werden, um sowohl die Rechtssicherheit für die Arbeitgeber zu erhöhen als auch einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschäftigten zu schaffen:
Videoüberwachung am Arbeitsplatz,
Personalaktenrecht im privaten Bereich,
Weitere 7 Bereiche …

 

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Angela Merkels hohe Beliebtheitswerte – Wieso?

Im krassen Widerspruch zu Angela Merkels ständigen hohen Politiker-Beliebtheitswerten
steht Merkels Umverteilungspolitik zum Nachteil von Rentnern, Arbeitslosen und abhängig Beschäftigten der Mittelschicht und darunter. Angefangen bei ihrer jahrelangen eisernen Ablehnung von Mindestlöhnen sowie Senkung der Lohnnebenkosten (verantwortlich für sinkendes Lohn- und Rentenniveau und Schwächung der gesetzlichen Alterssicherung wie der Krankenversicherung), Einführung der Rente mit 67, ihrer Unternehmen und Reiche begünstigende Steuer- und Abgabenpolitik, über ihrer 480 Milliarden schweren „Bankenrettung“, Merkels europaweite Umverteilung und Senkung sozialer Leistungen unter dem Druck gigantischer Rettungsschirm-Milliardenbeträge für Banken und Hedgefonds bis zur – von Anfang an – betriebenen Zerschlagung der gesetzlichen Krankenversicherung mittels „Kopfpauschale“ und last not least ihrer Unterstützung von internationalen Bundeswehr-Kriegseinsätzen in Afghanistan und anderswo, wie von Rüstungsexporten in Weltrang-Spitzenposition. Mit „Rettungsmilliarden“ für Banken, Wirtschaft und EU hat Bundeskanzlerin Merkel die Staatsverschuldung in nie gekannter Höhe getrieben. Alles wesentliche Politikinhalte, die von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt werden. Dass hier Kräfte ihre Hand im (Medien-)Spiel haben, die Haupt-Nutzniesser dieser Politik sind, drängt sich geradezu auf. Besonders angesichts der Tatsache, dass die einzige Partei im Bundestag, die auch diese Merkel-Politik konsequent ablehnt und fundierte Alternativen anbietet, wenn überhaupt einer breiten Öffentlichkeit inhaltlich wahrnehmbar, als höchst unbeliebt bewertet wird. Mehr unter Sozialabbau unter Merkel.

Zu dem Phänomen Merkelscher Beliebtheitswerte passt gleichermaßen die plötzliche Funkstille im neuen (Wahl)Jahr in sämtlichen deutschen Medien zur Merkelschen EU-Schulden-Rettungsschirm-Politik. Noch vor wenigen Wochen wurde Griechenlands Staatsbankrott beschworen und die unmittelbar drohende Finanzkatastrophe auch in Deutschland. Jetzt in der Vorwahlzeit absolute Eurokrisen-Stille dafür „Friede, Freude, Eierkuchen“.
„Ihr Euro-Kurs scheint bei den Wählern gut anzukommen: Merkel kann sich Umfragen zufolge über hohe Beliebtheitswerte freuen.“ behauptet auch die Süddeutsche Zeitung.
Unsere „freie“ Presse fest im Griff gezielter Interessen …

An ihren Taten müssen wir sie messen, nicht an ihren Versprechungen

Siehe auch Einkommens-Umverteilung 1980 bis heute – „Lambsdorff-Papier“ und „Diktat der leeren Kassen“

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Rösler Prügelknabe – CDU-Distanzierung?

Klares Nein zum Mindestlohn, klares Ja zur Privatisierung … Dessen [FDP-Chef Philipp Röslers] Wirtschaftsministerium lancierte an den Weihnachtstagen ein Papier, das mit klassischen FDP-Positionen anscheinend die liberale Klientel neu motivieren will. Vom Verkauf von Staatsbeteiligungen im großen Stil ist da die Rede, was den Bundeshaushalt in Milliardenhöhe entlasten soll. „Der Staat muss sich aus Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten zurückziehen“, heißt es in dem Positionspapier.
Quelle: Spiegel, 26.12.2012 FDP in der Krise – Röslers Mini-Offensive verpufft im Frust

Die Regeln für befristete Arbeitsverträge will er lockern und die Einkommensgrenze für sozialversicherungsfreie Minijobs nochmals erhöhen. Entschieden lehnt FDP-Chef Rösler den dringend erforderlichen flächendeckenden Mindestlohn ab. Die SPD hat den Vorstoß des FDP-Chefs zur Privatisierung von Staatsbeteiligungen und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes scharf kritisiert. Sie lehnt diesen „Privatisierungswahn“ ab. Röslers FDP-Vorschläge zum Arbeitsmarkt und zum Mindestlohn sind unsozial.

Die CDU distanziert sich umgehend von Röslers Positionspapier, denn es stehen Landtagswahl und Bundestagswahl an. Unsere freie Presse verbreitet die CDU-Distanzierung kampagnenartig, Rösler wird zum Prügelknaben.
Einige Beispiele:
Die Welt CDU distanziert sich von Röslers Positionspapier
Reuters Schäuble reagiert kühl auf Privatisierungspläne Röslers
Focus CDU will Röslers Positionspapier widerstehen
N-TV Deutliche Distanz zum Positionspapier-CDU watscht Rösler ab
Mehr Presse-Distanzierungsartikel

In meinen Augen ist die CDU-Distanzierung mehr als scheinheilig: Tatsächlich hat das Kabinett Merkel erst am 13. Dez. 2012 eine Privatisierungsliste mit 500 bundeseigenen Unternehmen beschlossen, als Grundlage für weitere Privatisierungsentscheidungen. Im November 2012 hatte die Bundesregierung unter Merkel und Schäuble bereits die staatliche Firma TLG Wohnen verkauft, mit 11.350 Wohnungen in Ostdeutschland um mehr als eine Milliarde Euro. Es war die größte Privatisierung in Deutschland seit einem halben Jahrzehnt.
Neben Immobilien- und Finanzinvestoren hatte sich auch die Linkspartei über eine eigens gegründete Genossenschaft an dem Bieterwettbewerb beteiligt, sie wurde augenscheinlich auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums ausgeschlossen.

Siehe auch
Sozialabbau unter Merkel  2002/2005 bis heute
Privatisierung öffentlicher Einrichtungen
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ESM-Start mit Lug und Trug?

Ein Dokument der völkerrechtlich verbindliche Erklärung, gemäß den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Vertrag, unterschrieben von den autorisierten Vertretern der ESM-Mitgliedsländer wurde zwar angekündigt, ist aber weder im Web noch auf den Seiten der Bundesregierung zu finden. Gibt es ein solches Dokument überhaupt?

In der Pressemitteilung „Der ESM nimmt seine Arbeit auf“ vom 8.10.12 des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Am 8. Oktober 2012 sind die 17 Finanzminister des Euro-Währungsgebiets zur konstituierenden Sitzung des ESM-Gouverneursrates zusammengekommen, womit der ESM seine operative Arbeit aufgenommen hat…“
Weiter im Text heisst es: „Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Urkunde durch Bundespräsident Joachim Gauck und die Hinterlegung der Urkunde beim Ratssekretariat als Depositar des ESM-Vertrags ratifiziert Deutschland als vorletzter Staat des Euroraums den ESM-Vertrag.“
Welche Urkunde genau mit „entsprechende Urkunde“ gemeint ist, wird nicht erläutert.
In der Pressemitteilung einschliesslich einer Chronik ist von „gemeinsamer interpretativer Erklärung“ die Rede. Der Inhalt der Erklärung kann zwar der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 26.9.2012 entnommen werden.
Ein Dokument, unterschrieben von den autorisierten Vertretern der ESM-Mitgliedsländer wurde zwar angekündigt, ist aber weder im Web noch auf den Seiten der Bundesregierung, siehe auch hier oder Bundestag, oder Bundesfinanzministerium zu finden. Gibt es ein solches Dokument überhaupt?
Oder existiert lediglich eine „gemeinsame interpretative Erklärung“ ausschliesslich von deutscher Seite, in Bezug auf das Einvernehmen, dass am Rande der informellen Eurogruppensitzung am 14. September 2012 in Nikosia mit den europäischen Partnern erzielt wurde, mit dem Inhalt der Erklärung, wie in der Pressemitteilung vom 26.9.12 siehe unten, aufgeführt?
Warum wird das Originaldokument nicht veröffentlicht?

Klärungsbedarf zur Umsetzung der ESM-Auflagen sieht auch Die Linke im Bundestag
„Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung eine „interpretative Erklärung“ der Finanzminister der Mitgliedsstaaten der Eurozone für eine hinreichende Maßnahme, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts völkerrechtlich sicherzustellen?
2. Genügt eine derartige gemeinsame „interpretative Erklärung“ insbesondere, um „deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass (die Bundesrepublik Deutschland) an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein kann, falls sich der von ihr geltend gemachte Vorbehalt als unwirksam erweisen sollte“?
3. Reicht es nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere aus, dem Deutschen Bundestag die „interpretative Erklärung“ zur Kenntnis zu geben? Ist insofern nicht – wie bei jeder Vertragsänderung – die Billigung durch Zustimmungsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes erforderlich?
4. Bedarf es bei dem neuen ergänzenden Zustimmungsgesetz ebenfalls einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat? …“
Zur Quelle Bt-Drs17-10828

Status der ESM-Ratifizierung: ESM noch nicht in Kraft. 26.9.2012
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag und Bundesrat die gemeinsame Erklärung der ESM-Vertragsstaaten vor der Beschlussfassung vorgelegt und das Verfahren bis zum Inkrafttreten des ESM-Vertrages erläutert.
Die Bundesregierung ist überzeugt, durch die gemeinsame Erklärung den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umfassend Rechnung zu tragen und so den ESM-Vertrag baldmöglichst in Kraft setzen zu können.
Am Rande der informellen Eurogruppensitzung am 14. September 2012 in Nikosia wurde mit den europäischen Partnern Einvernehmen darüber erzielt, dass alle die gleiche Interpretation des ESM-Vertrags teilen und dies in einer verbindlichen gemeinsamen interpretativen Erklärung nochmals dokumentieren wollen.
Die völkerrechtliche Umsetzung der Klarstellung soll nun durch eine gemeinsame interpretative Erklärung aller ESM-Vertragsstaaten erfolgen. Damit schaffen die ESM-Vertragsstaaten die vom Gericht geforderte Auslegungsklarheit. Mit der Erklärung wird der ESM-Vertrag nicht geändert und es werden keine neuen Ratifizierungserfordernisse ausgelöst.
Die gemeinsame Erklärung der ESM-Vertragsstaaten wird nach Annahme durch die Botschafter der ESM-Vertragsstaaten und Hinterlegung beim Ratssekretariat völkerrechtlich verbindlich. Erst wenn die gemeinsame Erklärung der ESM-Vertragsstaaten hinterlegt ist, wird die Bundesrepublik den Ratifizierungsprozess durch Hinterlegung der vom Bundespräsidenten unterzeichneten Ratifikationsurkunde unter Bezugnahme auf die gemeinsame Erklärung abschließen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 26.9.2012

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Was hat Gauck unterschrieben?

Bereits am 13.09.2012, einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsfonds ESM  unterzeichnet. Vom BVerfG war aber gefordert, dass als Voraussetzung der Ratifizierung den Vertragsauflagen von allen 17 Vertragspartnern – völkerrechtlich verbindlich dokumentiert – zugestimmt wurde.
Bild Do. 13.9.2012. Gauck bringt Euro-Rettungsgesetze auf den Weg
Spiegel Do. 13.9.2012  Bundespräsident Gauck: Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnetHandelsblatt, 13.9.12 Bundespräsident Gauck hat ESM-Gesetze unterzeichnet
Die Sprecherin des Bundespräsidenten, Do, 13.9.12: Bundespräsident Gauck hat die Gesetze zum „Euro-Rettungsschirm“ ausgefertigt.
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Was hat Bundespräsident Gauck unterschrieben?
Vom Bundesverfassungsgericht wurden im Urteil zu ESM und Fiskalpakt zwei Auflagen als völkerrechtlich verbindliche Bedingung für die Ratifizierung des ESM-Vertrages angeführt: 1. Dass die im ESM-Vertrag geregelte deutsche Haftungsbeschränkung auf 190 Milliarden begrenzt ist und ohne deutsche Zustimmung keine Vorschrift dieses Vertrages zu höheren Zahlungsverpflichtungen führen darf. 2. Die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM (Art. 32 Abs. 5, Art. 35 Abs. 1 ESMV) und die berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen (Art. 34 ESMV) einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen.
Siehe Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Urteil
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Schäuble zu ESM-Auflagen im BVerfG-Urteil sowie EZB-Anleihekäufe

Dradio/dlf, 14.9.2012, Wolfgang Schäuble im Gespräch mit Christoph Heinemann.
Heinemann: Gleichwohl sagen die Richter, es muss völkerrechtlich sichergestellt werden, dass diese Haftungsgrenze nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden kann. Jetzt Frage an den Juristen Wolfgang Schäuble: In welchem Verfahren kann man so etwas völkerrechtlich sicherstellen?
Schäuble: Zunächst einmal, ich sage noch mal, es steht schon im Vertrag drin. Wissen Sie, das Eigentliche im Völkerrecht ist: Die Verträge gelten und man kann sie auch nicht gegen das, was da geregelt ist, auslegen. Zweitens: Wir werden das aber in einer geeigneten Weise auch aus Respekt vor dem Urteil des Verfassungsgerichts natürlich noch einmal klarstellen. Das wird aber keine Probleme verursachen.“
Anm. K. A.: Aus der Tatsache dass das BVerfG nach Prüfung des derzeit geltenden ESM-Vertrags diese zwei Auflagen gemacht hat, ergibt sich die Schlussfolgerung, dass es – entgegen Schäubles Behauptung – nicht im geprüften Vertrag enthalten sein kann.
Nach gesundem Menschenverstand, ich bin kein Jurist, kann ich das nur so verstehen, dass zur Ratifizierung in Deutschland ein entsprechend veränderter ESM-Vertrag vorgelegt werden muss, dem von allen Vertragspartnern, das heisst allen 17 Euroländern, völkerrechtlich verbindlich zugestimmt wurde.
Was also hat Bundespräsident Gauck bereits einen Tag nach der BVG-Urteilsverkündung vom 12. September 2012 unterschrieben?

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Milliardenkredite vom ESM – Steuerzahler haften

Haben Sie sich schon einmal gefragt warum wir einen dauerhaften Rettungsschirm brauchen? Eine dauerhafte Rettungsaktion? Den Euro, die EU dauerhaft retten? Wenn die nicht lebensfähig sind, kann ein dauerhafter Rettungsschirm auch nicht helfen!

ESM. Einführung eines neuen dauerhaften Rettungsschirmes
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, als Nachfolge des EFSF, wurde am 21. Juli 2011 auf einem Gipfeltreffen von den 17 Mitgliedstaaten der Eurozone unterzeichnet und soll bis Mitte 2012 von den Parlamenten der einzelnen Staaten ratifiziert werden.  Bundespräsident Wulffs klare kritische Worte zur Euro-Rettungspolitik lassen hoffen, dass der Vertrag nach Prüfung durch das Verfassungsgericht so nicht ratifiziert werden kann.

Der ESM – Eine neue Superbehörde soll intransparent und ohne demokratische Kontrolle Milliardenkredite vergeben,
für die Europas, besonders deutsche, Steuerzahler haften müssen. Mit seiner Zustimmung würde der Deutsche Bundestag dem ESM einen „Blankoscheck“ ausstellen. Der Bundestag würde dadurch weitgehend entmachtet und verlöre das Mitspracherecht über die Höhe und die Verwendung der Mittel. Eine direkte parlamentarische Kontrolle des Euro-Rettungsfonds soll es nicht geben.
Damit würde auf EU-Ebene eine neue Superbehörde entstehen, die eigenmächtig Kredite vergeben kann, für die alle Euro-Länder haften. Die Kredithöhe kann vom ESM-Gouverneursrat letztlich unbegrenzt bewilligt werden, ohne jegliche demokratische Kontrolle. Der ESM ist kein Rettungsschirm, sondern eine Euro-Finanzdiktatur. Deutschland, als einzelnes Land, kann höhere Haftungssummen nicht verhindern und nicht ablehnen. Bis jetzt konnte die Merkel-Regierung die  europäischen Forderung, noch mehr Geld in die Schuldenkrise zu pumpen, ablehnen.
Wie nachstehend begründet ist schon jetzt absehbar, dass die Schuldenkrise auch durch den ESM nicht beherrschbar wird. Griechenland, zum Beispiel, steht trotz milliardenhoher Kreditvergaben und Rettungsschirm-Auflagen über zwei Jahre, vor dem Bankrott.

“Vom organisierten Geld regiert zu werden,
ist genauso schlimm wie vom organisierten Verbrechen regiert zu werden”
                       Sahra Wagenknecht am 26. Januar 2012 im Deutschen Bundestag.
Was dann folgte…   Video Deutscher Bundestag

Rettungsschirm-Vorgänger EFSF von Merkel als untauglich eingestuft
Im Mai 2010 wurde ein Rettungsschirm, der befristete EFSF, beschlossen und schon im Oktober 2010 als untauglich zur Bewältigung künftiger EU-Schuldenkrisen eingestuft. Dazu Angela Merkel am 27. Oktober 2010 in ihrer Regierungserklärung:
„Eine einfache Verlängerung kann und wird es mit Deutschland nicht geben, weil der Rettungsschirm nicht als langfristiges Instrument taugt, weil er Märkten und Mitgliedstaaten falsche Signale sendet und weil er eine gefährliche Erwartungshaltung fördert. Er fördert die Erwartungshaltung, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten und damit auch die Steuerzahler dieser Länder im Krisenfall schon irgendwie einspringen und das Risiko der Anleger übernehmen können.“
„Stattdessen brauchen wir einen Mechanismus, bei dem in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren auch private Gläubiger beteiligt werden.“
„Auch künftig kann das Ergreifen geeigneter koordinierter bilateraler Maßnahmen nur Ultima Ratio sein, also letztes Mittel, mit dem die Mitgliedstaaten die Finanzstabilität im Euro-Raum insgesamt sichern. Frankreich und Deutschland fordern noch eine weitere Maßnahme, und zwar im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundprinzipien der Wirtschafts- und Währungsunion die Stimmrechte des betroffenen Mitgliedstaates aussetzen zu können. Auch das ginge nicht ohne eine Änderung der (EU-) Verträge.“
„Die Regierungen dürfen in der Zukunft nicht mehr gezwungen sein, mit Ad-hoc- Rettungsmaßnahmen für private Verluste systemisch relevanter Banken vollumfänglich einzustehen.
„Gelingen wird das nur mit einer Änderung der europäischen Verträge. Diese Änderung benötigen wir.“

Die Rettungsschirm-Politik ist gescheitert,
rechnete der CDU/CSU-Finanzexperte im Bundestag, Manfred Kolbe bereits im August 2011 vor. “Die Mittel für Griechenland, Portugal, Irland und die bisher 110 Milliarden Euro, die die Europäische Zentralbank (EZB) zum Aufkauf von Staatsanleihen ausgegeben hat und übernommen werden sollen, haben den Euro-Rettungsschirm schon jetzt nahezu aufgebraucht. Weder für Spanien noch für Italien ist da noch Platz.” Bei der Sondersitzung der Unionsfraktion zur Euro-Rettung die Woche zuvor habe es von 20 Wortmeldungen bei zwei Drittel Kritik gegeben.
Erfreut zeigte sich der Unionspolitiker über die klaren kritischen Worte von Bundespräsident Wulff zur Euro-Rettungspolitik. “Dafür bin ich dem Bundespräsidenten sehr dankbar. Die EZB-Aufkäufe von Staatsanleihen sind Eurobonds durch die Hintertür. Man kann nicht einerseits die Vergemeinschaftung von Schulden ablehnen, wie die Bundesregierung es sagt, und gleichzeitig diese EZB-Aufkäufe weiter tolerieren und in den Rettungsschirm aufnehmen”, sagte Kolbe.

Die EU-Verschuldungspolitik wird immer grotesker:
Hauptzahler Deutschland haftet inzwischen einschliesslich der Targetforderungen mit 732 Milliarden Euro (30.01.2012). Wir alle wissen, Bürgschaften sind verbindlich. Niemand bürgt im Glauben, er wird schon nicht zur Kasse gebeten. Erst recht nicht für zweifelhafte Schuldner. Ganz im Gegensatz zur Merkel-Regierung, allerdings bürgt sie mit dem Geld der Steuerzahler. Noch grotesker ist, dass Deutschland (30% Anteil) gemeinsam mit Frankreich rund 50% der EU-Rettungsschirm-Bürgschaft tragen, von den restlichen 50% der Bürgschaft aber auf die hochverschuldeten und selbst hochgefährdeten EU-Länder Italien und Spanien rund 32 % entfallen.  Italien und Spanien, die im Crash-Fall als nächste auf Rettungs-Kredite angewiesen sind, werden heute als Retter mit einem Rettungsschirmanteil von 32% aufgeführt.

Viele Gründe warum der neue Rettungsschirm ESM nicht eingeführt werden darf
Der ESM steht zu Recht unter heftiger Kritik und Ablehnung.
Nichts von den hehren Absichten Merkels vom 27.Oktober 2010 wurde erfüllt, siehe oben.
Weder werden im ESM „private Gläubiger beteiligt“ noch „können die Stimmrechte des betroffenen Mitgliedstaates ausgesetzt werden“ und schon gar nicht erfolgte die notwendige Änderung der europäischen Verträge. Diese „not-wendigen“ Voraussetzungen konnten in den zahlreichen EU-Krisengipfeln für den ESM  nicht durchgesetzt werden, zwangsläufig kann nach der Argumentation der Bundeskanzlerin auch nicht der Rettungsschirm-Nachfolger die Verschuldungsprobleme lösen.

Die Verbindlichkeit der fundamentalen Regelung im  EU-Vertrag von Artikel 125 („Nichtbeistandsklausel“) und  Artikel 123 (Verbot des EZB-Erwerbs von Staatsanleihen) wird auch durch die ESM-Einführung missachtet.

Der ESM kann eigenmächtig Rettungsmaßnahmen für die überschuldeten Mitglieder der Eurozone durchführen. Dem Sozialabbau in der EU sind dadurch Tür und Tor geöffnet.
Mächtige Interessensverbände dirigieren in Brüssel die Politik der Europäischen Union. Ob es um Sozial- und Umweltgesetze geht, die Währungsunion, Privatisierungen oder die europäischen Verkehrsnetze, überall tragen die entsprechenden Gesetze die Handschrift der industriellen Lobbygruppen. 70 Prozent der Gesetze, die im Bundestag verhandelt werden, haben ihren Ursprung in Brüssel, Tendenz steigend.

Der ESM erhält volle rechtliche Immunität
Der ESM, sein Personal, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen volle rechtliche Immunität. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind „von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Entziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit“. Das bedeutet, dass die ESM-Entscheidungsträger und -Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nicht juristisch belangt werden dürfen. Laut Vertragsentwurf darf es auch keine Hausdurchsuchungen im Büro des ESM oder in dessen Archiv geben. Das Eigentum und die Finanzen der Institution sind unangreifbar. Es ist die Eigenschaft all dieser supranationalen Einrichtungen (WTO, IWF, WWF etc.), dass sie wie Geheimdienste nur das nach außen dringen lassen, was gewollt ist. Die fehlende Transparenz ergänzt in fataler Weise die fehlende demokratische Kontrolle.

Der ESM soll zukünftig auch Banken retten dürfen mit indirekten Zahlungen: Dem von einer Bankenkrise betroffenen Land wird dafür ein Darlehen gewährt. Auch soll der Fond Staatsanleihen von finanziell angeschlagenen Euro-Ländern aufkaufen dürfen. Dabei stünde nicht nur die Möglichkeit zur Verfügung, die Staatsanleihen an den Finanzmärkten, sondern auch direkt von den betroffenen Regierungen zu erwerben. Zudem soll dem Euro-Rettungsfonds ermöglicht werden, angeschlagene Länder mit einem „Vorsorgekredit“ zu helfen, sobald sie in das Visier der Finanzmärkte geraten. Trotz all dieser Finanzgeschäfte ist keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen, der Prüfungsauftrag soll privat vergeben werden. Es gibt keine öffentliche Transparenz der Finanzgeschäfte.

Grundsätzliche Forderungen  sind im ESM nicht berücksichtigt
Wesentliche Forderungen der Politiker, Finanz- und Wirtschaftswissenschaftler, aus der Gesellschaft sowie aus staatlichen Institutionen sind im ESM-Vertrag nicht berücksichtigt:

Europäische Insolvenzordnung für Mitgliedsstaaten und eine zwingende Beteiligung der Gläubiger.

Eine Regelung zum Austritt aus der Euro-Währungsunion, bei  nicht einhalten der Kriterien.

Ein Sanktionsmechanismus, der nicht ausgehebelt werden kann.

Vermeidung, dass die Länder, die Gelder aus dem ESM erhalten, durch sozial ungerechte und ökonomisch unsinnige Kürzungsprogramme in die Rezession getrieben werden, die ihre Schulden ansteigen lassen.

Durch Einführung des dauerhaften ESM würde die falsche und schädliche EU-Verschuldungs-Rettungspolitik (Ausweitung der Verschuldung, weiterer dramatischer Sozialabbau in der EU und Schwächung der Euro-Kaufkraft) der demokratischen Kontrolle völlig entzogen und könnte auf unbegrenzte Dauer fortgesetzt werden...

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Wulff – Kritik oder Diffamierungskampagne

Es ist keine Frage, Bundespräsident Wulff hat einen Fehler gemacht als er vor drei Jahren als Ministerpräsident von einem mit ihm befreundeten Unternehmer-Ehepaar einen Privat-Kredit annahm. Was für jeden Normalbürger eher ein glücklicher Umstand ist, verbietet sich für Politiker grundsätzlich. Schon der Anschein einer „Amigo“-Beziehung muss vermieden werden. Der damalige Ministerpräsident Wulff hat danach seinen Fehler eingestanden und den Privatkredit zurückgezahlt. Eine wirtschaftliche Vorteilsnahme des Unternehmens, etc. scheint damit nicht verbunden und wurde bisher auch nicht als Vorwurf erhoben.
Was aber jetzt nach Jahren in den Medien abläuft steht in keinem Verhältnis zu den Reaktionen auf die vielen bekannten schweren Verfehlungen unserer Politiker. Für mich ist das keine Medienkritik sondern eine gezielte Diffamierungskampagne gegen Bundespräsident Wulff.
Da erhebt sich selbstverständlich die Frage, in welchem  und in wessen Interesse.

Fakt ist, dass derzeit gegen erhebliche Widerstände, in meinen Augen auch sehr berechtigte, die EU-Schuldenkrisenpolitik durchgesetzt werden soll. Mit ständig zunehmender Verschuldung und gigantischen Milliarden-Bürgschaften unter Verletzung der EU-Verträge.

Das wird von vielen kritisiert und mit sehr deutlichen Worten auch von unserem amtierenden Bundespräsidenten, einige Beispiele:

„Es ist allerdings ein Missverständnis, Solidarität allein an der Bereitschaft zu bemessen, andere finanziell zu unterstützen, für sie zu bürgen oder gar mit ihnen gemeinsam Schulden zu machen“, sagte Wulff. Auch der Bürge könne sich „unmoralisch verhalten, wenn er die Insolvenz nur hinauszögert.“ Wer heute die Folgen geplatzter Spekulationsblasen allein mit Geld und Garantien zu mildern versuche, verschiebe die Lasten zur jungen Generation und erschwert ihr die Zukunft. „All diejenigen, die das propagieren, machen sich im Kern ‚einen schlanken Fuß‘ und handeln nach dem Motto: ‚Nach mir die Sintflut’“, kritisierte das Staatsoberhaupt.

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Die Währungshüter müssten schnell zu den vereinbarten Grundsätzen zurückkehren. Artikel 123 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU verbiete der EZB den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln. „Dieses Verbot ergibt nur dann Sinn, wenn die Verantwortlichen es nicht durch umfangreiche Aufkäufe am Sekundärmarkt umgehen“, warnte Wulff. Der indirekte Kauf von Staatsanleihen sei im Übrigen auch noch teuerer als der direkte. Wieder verdienten Finanzmarktakteure Provisionen ohne jedes Risiko.

…………

Die Regierungen Europas ermahnte der Bundespräsident, nicht „hektisch auf jeden Kursrutsch an den Börsen zu reagieren“, sie dürften sich nicht „am Nasenring durch die Manege führen lassen“.

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Es stimme ihn „nachdenklich“, wenn Regierungen erst im allerletzten Moment Bereitschaft zeigten, „Besitzstände und Privilegien aufzugeben und Reformen einzuleiten“, sagte der Bundespräsident. „Erst recht, wenn die obersten Währungshüter dafür auch noch weit über ihr Mandat hinausgehen und massiv Staatsanleihen“ aufkauften. „Dies kann auf Dauer nicht gut gehen und kann allenfalls übergangsweise toleriert werden“, betonte Wulff.

…………

„Wir haben weder die Ursachen der Krise beseitigt, noch können wir heute sagen: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt. Wir sehen tatsächlich weiter eine Entwicklung, die an ein Domino-Spiel erinnert: Erst haben einzelne Banken andere Banken gerettet, dann haben Staaten vor allem ihre Banken gerettet, jetzt rettet die Staatengemeinschaft einzelne Staaten. Da ist die Frage nicht unbillig: Wer rettet aber am Ende die Retter? Wann werden aufgelaufene Defizite auf wen verteilt beziehungsweise von wem getragen?“

…………

Wegen dieser Aussagen wird Wulff im Spiegel sogar als Populist beschimpft. Das ist aber für mich alles andere als Populismus, sondern was uns auf den „Nägeln brennt“.

Erst im vorigen Jahr, am 31. Juni 2010, trat Horst Köhler überraschend vom Amt des Bundespräsidenten zurücktrat. Das war genau neun Tage nach seiner Unterzeichnung des auf drei Jahre befristeten „Rettungsschirms EFSM“. Noch nie hatte sich ein Präsident so abrupt verabschiedet. Köhlers Erklärung, es habe an Respekt für sein Amt gemangelt, leuchtete niemandem so recht ein. Deshalb halten sich bis heute Gerüchte, die Bundesregierung sei Schuld gewesen. Sie habe Köhler gegen seinen Willen dazu genötigt, das Gesetz über den Euro-Rettungsschirm zu unterschreiben.

Chefvolkswirt Jürgen Stark verlässt die Europäische Zentralbank, er sieht ihre Unabhängigkeit gefährdet und warnt vor der Gefahr der Inflation. Stark gehört seit Monaten zu den heftigsten Kritikern der Staatsanleihenkäufe, mit denen die EZB seit Mai 2010 EU-Schuldenländer stützt. Die Schuldenkrise wird binnen weniger Monate für den zweiten deutschen Top-Notenbanker zum Stolperstein, in 2011 war bereits Bundesbankchef Axel Weber zurückgetreten.

Und nun steht die auf Mitte 2012 vorgezogene beabsichtigte Einführung eines dauerhaften EU-Rettungsschirmes ESM bevor. Voraussetzung dafür ist die ausstehende Ratifizierung in nächster Zeit, der auch der Bundespräsident zustimmen muss.

Die immense Tragweite der Ratifizierung des ESM kann hier <http://www.zukunft–der–arbeit.de/EU-Schuldenkrise.htm> nachgelesen werden, ich habe mich in den letzten Wochen sehr ausführlich damit beschäftigt. Siehe insbesondere die Kapitel „4 Kritik an den „Rettungs“-Maßnahmen“ und „5 Warum der ESM nicht eingeführt werden darf“.

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ESM verhindern statt vorziehen

Was nicht (weiter) passieren darf: Die Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste. Der Sozialabbau in der EU als vermeintliche Rettungsmaßnahme. Rettungsschirm mit Rückgriff auf Staats/Goldreserven der EU-Geberländer.
Eine wesentliche Voraussetzung:
.                                 Verhinderung der Einführung des ESM –
.              Schulden mit weiterer Verschuldung dauerhaft bekämpfen
.
Die EU hat eine Ausweitung der Kompetenzen des Rettungsschirms beschlossen: Der ESM soll künftig eigenständig nach einem vorgegebenen Prozeß nicht nur Kredite an überschuldete Euro-Länder finanzieren, sondern auch Anleihen von Euro-Ländern aufkaufen, Kredite zusagen und Geld zur Bankenstützung bereitstellen können. Diese Maßnahmen soll der ESM künftig ohne Kontrolle oder Einwilligung der Parlamente ausführen dürfen. Als Begründung wird angegeben, auf Finanzprobleme schnell reagieren zu können, da ein „langer parlamentarischer Entscheidungsprozess“ zu inakzeptablen Verzögerungen führe. Die Parlamente hätten nach der Ratifizierung keinerlei Einfluss geschweige denn Verfügungsgewalt über die Finanzhilfen. Das beschneidet massiv das Haushaltsrecht Deutschlands wie aller Staaten und vergrößert das Demokratiedefizit in der EU.
Durch Einführung des dauerhaften ESM würde die EU-Verschuldungs-Rettungspolitik (Ausweitung der Verschuldung, weiterer dramatischer Sozialabbau in der EU und Schwächung der Euro-Kaufkraft) der demokratischen Kontrolle völlig entzogen und könnte auf unbegrenzte Dauer fortgesetzt werden. Eine Erweiterung auf über eine Billion Euro des noch nicht einmal eingeführten ESM wurde bereits jetzt gefordert…

 

Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. warnt: „Die Ankündigung vom 5.12.2011 des französischen Staatspräsidenten Sarkozy, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits im kommenden Jahr statt Mitte 2013 einzuführen, ist höchst gefährlich. Der ESM-Vertragsentwurf enthält folgenschwere Passagen. Ein ESM-Gouverneursrat kann letztlich unbegrenzt hohe Kreditsummen bewilligen. Die damit verbundenen Steuerzahlerbürgschaften können also ins Unermessliche wachsen. Für ESM-Mitgliedstaaten gibt es kein ESM-Austrittsrecht. Die Beteiligung privater Gläubiger an ESM-Hilfsaktionen ist völlig unzureichend. Insgesamt droht Deutschland, einen Teil seiner finanzpolitischen Souveränität an den ESM zu verlieren. Zudem setzt der französisch-deutsche Regierungsplan der vorzeitigen ESM-Einführung die nationalen Parlamente zusätzlich unter Druck. Der Bund der Steuerzahler fordert den Deutschen Bundestag auf, der Schaffung eines ESM in jedem Fall die Zustimmung zu verweigern.

Nein zur Haftungsunion! – Keine Zustimmung im Bundestag zum ESM
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Die Politik bezeichnet ihre neuen Kriseninstrumente, ob EFSM, EFSF, ESM als alternativlos. In Wahrheit sind sie wirkungslos.
Zur BdSt–Aktion.

Siehe auch EU-Schuldenkrise

 

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Gigantischer EU-Rettungsschirm – doch wer wird gerettet?

Schulden, immer mehr Schulden. Von der Schuldenvermeidung zu kurzfristiger einmaliger Kredit-Hilfe über immer mehr Kredit-Hilfen zum Rettungs-Kreditschirm für drei Jahre und nun ab Juli 2013 (evtl.2012) geplant der dauerhafte Rettungs-Kreditschirm ESM: Die automatische Verschuldungs-Dauerhilfe und Kreditvergabe ohne Kontrolle durch die Länder-Parlamente.
Die EU-Schuldenkrise rückte 2010 mit den Verschuldungs-Problemen Griechenlands in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die EU-Schuldenkrise  ist durch die katastrophale Verschuldung der Länder der  Eurozone: Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien (PIIGS) verursacht. Hoch verschuldet sind mittlerweile 20 Staaten des Euro-Währungsraumes.
Hauptzahler Deutschland haftet inzwischen (Dezember 2011) mit 379 Milliarden Euro. Zur Haftung für den EU-Rettungsschirm besteht aber noch die Haftungssumme über 470 Milliarden Euro für die Bankenrettung im Jahr 2008. Allein die EU-Schuldenhaftung von 379 Milliarden Euro ist höher als der Bundeshaushalt 2012 mit 306 Milliarden Euro. Doch wer wird gerettet?
Es geht weder um die Rettung Griechenlands noch um die Rettung des Euro. Der Wissenschaftler und Finanzexperte Max Otte: „Es profitieren weder Europa noch die griechischen Bürger oder die Bevölkerung der Geberländer wie Deutschland. Hauptnutznießer dieser Hilfen sind vor allem Investmentbanken und Superreiche als größte Geldgeber Griechenlands.”
Und nun soll auch noch ein dauerhafter “Europäischer Finanzstabilisierungs Mechanismus ESM”, mit weitreichenden Befugnissen ohne demokratische Kontrolle vorzeitig eingeführt werden, um Verschuldung mit weiterer Verschuldung zu “bekämpfen”. Der ESM steht unter heftiger Kritik.
Warum die ESM-Einführung unbedingt zu verhindern ist, sowie weitere Hintergrund-Informationen und Fakten zu den Themen: Wege aus der Schuldenkrise – Was bisher geschah und wie alles anfing – EFSM, EFSF, ESM und Deutschlands Milliardenhaftung – Kritik an den „Rettungs“-Maßnahmen –  Was nicht passieren darf und die Chronik: Von der Währungs- zur Schuldenunion  siehe  EU-Schuldenkrise  

Stoppt die EU-Schuldenunion (ESM-Vertrag)!

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Verfassungsschutz: Über zehn Jahre klägliche Pannen?

Seit über 10 Jahren „klägliche Pannen“ des Verfassungsschutzes. Aber auch Polizei- und Justizbehörden legen bei rechtsextremen Gewalttaten teilweise eine merkwürdige Zurückhaltung an den Tag. Nach Recherchen des Tagesspiegels starben seit der Wiedervereinigung 138 Menschen durch rechte Gewalt – die Bundesregierung beharrt bis heute auf 48 Opfern. Oft wurde der politische Hintergrund nicht gründlich ermittelt…   

Parlamentarische Anfragen, Pressemitteilungen, Hintergrundinformationen der Fraktion Linke im Thüringer Landtag zum aktuellen Nazi-Terror, den Morden an zehn Menschen, der Einbindung der Gruppe in die Neonazi-Netzwerke früher und heute sowie der möglichen Verstrickung des (Thüringer) Verfassungsschutzes …

Wer glaubt, es handele sich nur um „Pannen und Versäumnisse“, glaubt wohl auch an den Weihnachtsmann.
Rückhaltlose Aufklärung ist angesagt, um die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können. Verfassungsschutz reformieren oder besser ganz auflösen?
Zwei Beiträge zur Meinungsbildung:

Der Verfassungsschutz muss aufgelöst werden
Von Ulrich Rippert WSWS, 18. November 2011. Seit dem 4. November ist bekannt, dass eine Gruppe von Neonazis aus Jena 13 Jahre lang einen blutigen, rassistischen Feldzug gegen Ausländer führte, dabei mindestens zehn Menschen kaltblütig ermordete und eine Vielzahl von bewaffneten Banküberfällen verübte. Noch liegt vieles im Dunkeln. Täglich gelangen neue Erkenntnisse ans Licht. Doch eines zeigen die bisher bekannten Fakten bereits: Die Sicherheitsbehörden haben nicht einfach „versagt“; sie waren aktiv am Aufbau der rechtsradikalen Strukturen beteiligt, aus denen die Jenaer Terrorgruppe hervor wuchs; sie haben die überwältigenden Indizien für einen rassistischen Hintergrund der sogenannten „Döner“-Morde gezielt ignoriert…   Zum vollständigen Bericht

Der Verfassungsschutz wird zu hart kritisiert
Von Frank Jansen  17.11.2011, Tagesspiegel. Die Frage, wie der braune Terror 13 Jahre lang scheinbar ungestört eine Blutspur durch die Republik ziehen konnte, hat zu Kritik am Verfassungsschutz geführt. Doch wer sonst soll in die fanatischen Milieus hineinblicken? …  Obwohl, wie sich nun herausstellt, Polizei und Verfassungsschutz mehr hätten wissen und vielleicht schwere Taten hätten verhindern können. Die Frage, wie das möglich war, der braune Terror und die ungenügende Reaktion der Behörden, mündet in diesen Tagen vor allem in Kritik am Verfassungsschutz…   Ohne die 17 Behörden des Verfassungsschutzes wäre die innere Sicherheit Deutschlands erheblich stärker durch Extremisten und Terroristen gefährdet …   Zum vollständigen Bericht

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