Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen

Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren untergraben; der Staat selbst verfälscht und belastet die Finanzlage der Rentenkasse. Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für staatliche Aufgaben, den „versicherungsfremden (nicht beitragsgedeckten) Leistungen“ verwendet. Die „Bundeszuschüsse“ für die Rentenkasse waren von 1957 bis heute entsprechend niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten „versicherungsfremden Leistungen“.
Die offiziellen Begründungen auch der Regierung Merkel sind mehr als  fadenscheinig:
(Siehe auch ganz unten Zweierlei Recht)

Begründung der Bundesregierung warum sie versicherungsfremde (nicht beitragsgedeckte) Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig erstattet!
Quelle: Drucksache 17/10696 – 36 – Deutscher Bundestag (Seite 36).  Antwort der Bundesregierung auf die Frage 42. Abgeordneter Matthias W. Birkwald:
„Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Neuberechnung des Verhältnisses nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung (Reineke 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung, in: Deutsche Rentenversicherung 1/2012, S. 1 bis 4), nach dem für das Jahr 2009 eine Unterdeckung von 13,4 Mrd. Euro bestand, und welchen finanzpolitischen Handlungsbedarf zur Behebung dieser Unterdeckung sieht sie?

Zitate aus der Antwort der Bundesregierung:
1.
„Zum Begriff der nicht beitragsgedeckten Leistungen existiert keine einheitliche Abgrenzung.“
„Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage einer engen und einer weiter gefassten Abgrenzung des Begriffs der nicht beitragsgedeckten Leistungen ermittelt. Diese Modellrechnungen sind nach wie vor aussagekräftig. Dies bestätigt auch die im Jahr 2011 aktualisierte Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2009.“ „Gegenüber der weiter gefassten Abgrenzung fallen die Bundeszuschüsse laut den Modellrechnungen im Jahr 2009 rechnerisch rund 13,4 Mrd. Euro geringer, gegenüber der engen Abgrenzung rechnerisch rund 10 Mrd. Euro höher aus.“
2.
„Die Höhe der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung ist gesetzlich eindeutig geregelt. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf.“
3.
„Über die mit der nicht einheitlichen Begriffsdefinition verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten hinaus haben die Leistungen des Bundes nicht ausschließlich das Ziel, nicht beitragsgedeckte Leistungen zu finanzieren.“
„Sie sind multifunktional. Der Bund beteiligt sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet insbesondere mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.“

In meinen Ohren klingt diese offizielle Begründung wie eine Verhöhnung der rund 52 Millionen Rentenversicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ich halte das für unsoziale und vorsätzliche Missachtung – andere sprechen von Betrug und Plünderung der Rentenkasse – der Eigentumsrechte der GRV-Versicherten.  Zudem untergraben diese hohen Milliarden-Fehlbeträge der Rentenkasse das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung entscheidend.

Kritik an der Begründung der Bundesregierung
Zu 1.
Abgrenzungsschwierigkeiten seit Jahrzehnten?
Klärung (Definition mit Kompromissen durch Expertengremien) wäre die selbstverständliche Vorgehensweise und ist in jedem anderen Fall übliche Praxis! Modellrechnungen mit Unterschieden zwischen -13,4 Mrd und +10 Mrd der Bundeszuschüsse sind keinesfalls aussagekräftig sondern höchst unseriös!
Zu 2.
Die Höhe der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung ist eben nicht gesetzlich eindeutig geregelt, weil sie in einem großen Umfang versicherungsfremde (nicht beitragsgedeckte) Leistungen der GRV in Milliarden Höhe enthalten, die trotz detaillierter Regelungen des umfangreichen Sozialgesetzbuch VI nicht eindeutig abgegrenzt werden und deren Kosten nicht korrekt erfasst und ausgewiesen werden. Es besteht seit 1957 hoher Handlungsbedarf.
Zu 3.
Der Bund hat auch die nicht beitragsgedeckten Leistungen der GRV aus *Steuern zu finanzieren und der GRV vollständig zurück zu erstatten. Und darüberhinaus im Rahmen der allgemeinen Sicherungsfunktion des Bundes die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern, d.h. erforderlich werdende zusätzliche Finanzmittel bereit zu stellen.

Wie abstrus auch diese aktuelle Argumentation der Bundesregierung Merkel ist, wird deutlich, würde beabsichtigt diese Argumentation gegenüber dem Staat geltend zu machen:
Privatunternehmen und Steuerzahler, oder die abhängig Beschäftigten (mit ihren steuerrechtlich völlig kontrollierten und bis ins kleinste Detail bestimmten Erwerbseinkommen), würden niedrig angesetzte Steuerschuld-Modellrechnungen wegen „Abgrenzungsschwierigkeiten“ ihrer Leistungsschuld gegenüber dem Bund (Staat) geltend machen.

*Siehe auch
GUTACHTEN DES SOZIALBEIRATS ZUM RENTENVERSICHERUNGSBERICHT 2012 UND ZUM ALTERSSICHERUNGSBERICHT 2012
Seite 16
3. Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch Steuern
„Werden nicht beitragsgedeckte Leistungen durch Beiträge finanziert, werden die zur Gewährleistung einer Absicherung bei versicherungstypischen Risiken gezahlten Mittel zu anderen Zwecken verwendet. Dies wäre ordnungspolitisch falsch. Es würde die Lastengleichheit aller Bürger verletzen, weil Beamte, Selbständige und Personen, soweit sie Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder z. B. aus Vermögen beziehen, von diesen Lasten freigestellt sind. Außerdem werden Beiträge nicht wie Steuern mit insgesamt progressiver Wirkung, sondern nach einem für alle gleichen Prozentsatz erhoben. Schließlich wäre eine Beitragsfinanzierung allgemein staatlicher Aufgaben arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, da einseitig die Arbeitskosten stärker belastet würden.“
Hier wäre noch anzumerken, dass über „Beamte, Selbständige und Personen“ hinaus vor allem Wirtschaftsunternehmen von diesen Lasten freigestellt sind.


Zweierlei Recht
Bemerkenswert wie das Bundesverfassungsgericht hierzu im Verfahren über die Verfassungsbeschwerden .. gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz entscheidet:
Bundesverfassungsgericht Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
-2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84 –
Die Sozialversicherungsbeiträge dienen von vornherein nicht der allgemeinen Mittelbeschaffung des Staates, sondern finden ihren Grund und ihre Grenze in der Finanzierung derSozialversicherung. Der Gesetzgeber kann sich seiner Rege­lungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.“

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3 Antworten zu Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen

  1. Lekrem sagt:

    So ist es nun mal wenn das Volk die kriminellen Parteien und Politiker an die Macht wählen. Sie rauben und klauen dem Rentner das Geld.

  2. Jürgen Strasen sagt:

    Kann man die Regierung nicht verklagen die geklauten 600 MrD in die Rentenkasse zurückzuzahlen ? Mit Zinsen müsste es sogar noch mehr sein.
    Es muss doch möglich sein ,das alle in die Rentenkasse einzahlen.

  3. Antje sagt:

    Prima Artikel- und M. Birkwald lässt sich mit so einer Antwort abspeisen?
    Auch Politiker beteiligen sich übrigens nicht mit an diesen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. (um den nicht erstatteten Teil)
    Die Frage ist doch vor allem, wer diktiert den Verwaltern der GRV, dass sie keine transparente Buchhaltung vorlegen brauchen? Wieso ist das nicht zwingend?
    Jeder Treuhänder fremder Gelder schuldet den Beitragszahlern eine saubere, nachvollziehbare Bilanz. Wenn das nicht korrupt ist, was denn dann?
    Da aber die Staatsanwaltschaft der politischen Weisung unterliegt und die Sozialgerichtsbarkeit wohl auch? Ist kaum eine Änderung zu erwarten.
    Das ist eine schlimme Erkenntnis.
    Da zahlen die gesetzlich Rentenversicherten a l l e i n einen Großteil allgemeinsaatlicher Aufgaben von ihren Löhnen. Der Staat bedient sich auf ihre Kosten.
    Und halten vor allem Beamte davon frei.
    Aber es ist schon seltsam, dass dieser gigantische Betrug kaum hinterfragt wird und bekannt ist. Offensichtlich muss ein Verbrechen erst übergroß sein, damit es unsichtbar wird.
    Und wer so ehrlich ist, der konnte unter Schröder nicht Arbeitsminister werden:
    Rudolf Dreßler 1997- 10. Oktober Bundestagsrede:
    http://www.youtube.com/watch?v=ExUoS11v9q0

    Wie formulierte es Otto Teufel:
    „Die Ungerechtigkeit bei der Altersversorgung hat noch eine weitere Ursache: Deutschland ist das einzige Land in Europa, das unterschiedliche Systeme der Altersversorgung hat, im wesentlichen gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung und Beamtenversorgung. Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
    Ein wirkliches Solidarsystem erfordert außerdem die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.“

    Siehe auch: http://www.flegel-g.de/2013-03-06-Renten.html
    .

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