Die Rentenlüge betrifft die Jungen und die Alten
Informationsveranstaltung mit Rentenexperte Otto Teufel am 5. Sept. 2011 in Leer/Ostfriesland
Juristisch sind unsere Rentenbeiträge „öffentliche Mittel“ über die der Staat nach Gutdünken verfügen kann. Würden die Einnahmen der Rentenversicherung nur für die Renten verwendet, hätte die Rentenversicherung 2010 einen Überschuss von über 70 Mrd. Euro erwirtschaftet.
Es geht um unsere Altersversorgung und um unsere Beitragsgelder.
Wir müssen uns wehren!
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Zum Ausdrucken:
„Die Rentenlüge“ Einladung
Rentenlüge – Flyer-AS
Rentenlüge – Flyer-IS
die Entscheidungen des BVerfG dazu ist unglaublich- nämlich genau mit dem GG Art. 14 wird begründet, dass die Beiträge Allgemeingut sind, Eigentum verpflichtet- also auch den Beitragszahler und Renter dazu, diese allgemeinstaatlichen Aufgaben zu finanzieren. Dass aber genau diese Entscheidungsträger sich kraft eigener Entscheidungsbefugnis ausgenommen haben, verschweigen sie. Das lassen sie schön alles die abhängig Beschäftigten allein bezahlen.
Das Urteil:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/BvG-Urteil%20Rentenkasse%20Allgemeinwohl%2029.12.99%20%20%20%20%20%20%201%20BvR%20679-98.pdf
Und hiermit können sie jede Beschwerde ohne Begründung abweisen, wie praktisch:
https://dl.dropbox.com/u/20500045/BVerfG%20%201985%20%20-%20%201993-%20%20%C2%A7%2093d.pdf
Toll was sich hier nach 45 etabliert hat.
„Juristisch sind unsere Rentenbeiträge „öffentliche Mittel“ über die der Staat nach Gutdünken verfügen kann.“
Diese Aussage (s.oben) kann so nicht stimmen. Rentenbeiträge aus verdientem Arbeitslohn sind Eigentum der Beitragszahler und somit durch Artikel 14 GG geschützt. Ein Gesetz, dass dem Staat das Recht gibt über das Eigentum der Beitragszahler frei verfügen zu können, gibt es nicht. Die Fehlverwendung der Beiträge für staatliche Transferleistungen ist somit unrechtmäßig. Man muss dagegen klagen!
Einige haben das bereits versucht. Die Rechtspraxis sieht leider anders aus.