Bürgerversicherung – Schulz versagt kläglich

Bürgerversicherung und weitere wesentliche Partei-Sondierungsforderungen kläglich vernachlässigt. Schulz knickt vor „Merkels unsoziales weiter so“ ein. Sein SPD-Crashkurs vergibt beste Chancen Merkels Sozialdemontage  zu korrigieren. Beispiel Bürgerversicherung. Ihre Einführung wäre ein wesentlicher Fortschritt sozialer Gerechtigkeit und zukunftssicherer Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Welche immensen Vorteile für über 70 Millionen Versicherte von Schulz verspielt wurden, wird nachfolgend verdeutlicht:

Bürgerversicherung statt Zwei-Klassen-Medizin
Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt die existierende 2-Klassen-Krankenversorgung als ungerecht ab und befürwortet eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für Alle.
Auch Politiker, Beamte, Selbständige und andere bisher privat Versicherte sollen in die Bürgerversicherung einbezogen werden.
Alle Einkommensarten sind einzubeziehen: Neben Löhnen und Gehältern auch Einkommen aus selbständiger Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht und Kapitalerträge mit entsprechenden Freibeträgen für geringere Einkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze BBG ist zu streichen, zumindest anzuheben.
Die zuzahlungsfreie paritätische Finanzierung ist wieder herzustellen.
Die solidarische Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat sich in den 130 Jahren ihres Bestehens bewährt. In den letzten Jahrzehnten jedoch wurden durch „politische Reformen“ Leistungen ausgegliedert, gekürzt oder neue Hürden geschaffen. Beispielhaft hierfür: Eigenbeteiligungen bei Arznei­ oder Heilmitteln, Streichung aus dem Leistungskatalog wie Sehhilfen, hohe Zuzahlungen besonders bei Zahnersatz, Einführung des 0,9 prozentigen Sonderbeitrags.
Mehr unter „Gesundheitsreformen unter Merkel, Schröder und Kohl

Dass gerade Gutverdienende und gesündere Junge über die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV und PPV) nicht im Solidarsystem der GKV gesetzlich verpflichtet sind, widerspricht dem Sozialstaatsprinzip und ist in Europa einzigartig. Die PKV entzieht der GKV die besserverdienenden, gesünderen Versicherten. Dadurch wird nicht nur die Solidarität sondern besonders die finanzielle Stabilität der GKV untergraben.
Die bestehende Zwei-Klassen-Krankenversorgung wird durch die Bürgerversicherung beseitigt. Und von einer wieder leistungsstarken und hochwertigen erweiterten GKV für alle profitieren auch PKV-Versicherte, nicht nur Alte mit nicht mehr finanzierbaren Tarifen, auch die Mehrheit der Ärzte. Für die dann gleiche faire Honorarregelungen gelten.

Die SPD-Bürgerversicherung ist Etikettenschwindel:
Auch Privatkassen sollen in die Bürgerversicherung,
Beitragsbemessungsgrenze BBG weder abgeschafft noch angehoben,
Hohe Einkommen, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen,  etc. nicht beitragspflichtig, …

Die „Erweiterung der GKV zu einer echten Bürgerversicherung wollen auch Sozialverbände und Parteien:
Linke 3/2017  Grüne, VdK, KAB, SoVD,, DGB und VDK widersprechen CDU-Gröhe,
Volkssolidarität   Die solidarische Bürgerversicherung Verfasser: C. Butterwegge
Besonders informativ und detailliert:
DIE LINKE  Bürgerversicherung Sept. 2011,   aktual. März 2017
SoVD Solidarische Bürgerversicherung Juni 2013
Siehe auch  5. Ein einheitliches Versicherungssystem.
(Übergangsregelungen, Altersrückstellungen, PKV nur Zusatzversicherung,
sozialrechtliche Abgrenzung, europarechtliche Auswirkungen, ..)

In Österreich gilt für alle, auch Beamte, die gesetzliche Kranken-Pflichtversicherung
Bürgerversicherung: Warum nicht einfach das österreichische Modell übernehmen?
In der Qualität steht Österreich unserem Gesundheitswesen nicht nach, trotzdem sind die KV-Beiträge  in Österreich mit 7,65 % lediglich halb so hoch, trotz hoher Zuzahlungen der Versicherten in Deutschland.
Und auch Österreichs Erwerbstätigenversicherung der Alterssicherung ist weit besser als unsere vergleichsweise rückständige GRV. Mit über 50 % höheren Renten als in Deutschland!  Siehe  Österreich: Sozialsystem bemerkenswert besser als in Deutschland

Kostenexplosion in der PKV in Deutschland

Hamburg:
Öffnung der GKV für junge Beamte entlastet Land zum Nachteil der GKV

Schon im vergangenen Jahr mussten Kunden der privaten Krankenversicherung zum Teil heftige Tariferhöhungen schlucken. Jetzt plant die Politik weitere Schlupflöcher für die Rückkehr in die Gesetzliche. Für die verbleibenden PKV-Patienten hätte das dramatische Folgen, aber auch die GKV würde durch kostenintensive Versicherte stärker belastet: Neu eintretende Beamte erhalten erstmals ab 1. August 2018 Zugang zur GKV mit AG-Beitragsanteil,  Familienmitversicherung und müssen bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen wie in der PKV. Die GKV will Regelung verhindern, dass nur die kostenintensiven Versicherten in die GKV wechseln und die kostengünstigen (gesund und ledig) in der PKV bleiben.
SPD-Experte Lauterbach: Vor allem bei Pensionären geht die PKV ins Geld. Mit dem Alter steigen nicht nur die Gesundheitsausgaben auch des Landes, auch der Beihilfeanspruch steigt von 50 auf 70% (in GKV dagegen sinkt der Arbeitgeberbeitrag). Große Kostenprobleme entstehen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen: Beihilfe könne das Land 1000 bis 2000 Euro pro Beamten und Monat kosten, in der GKV nur rund 300 Euro.
Siehe auch Abendblatt  Welt  Tagesspiegel   focus

Privat Krankenversicherten droht die höchste Tariferhöhung in diesem Jahrtausend. (aus Meldungen 2016)
Die PKV-Krise trifft alle. Zu den Gründen zählt u.a. Niedrigzins, medizinischer Fortschritt, alternde Versicherte. Hauptursache ist das niedrige Zinsniveau neben medizinischem Fortschritt. Teil der eingezahlten PKV-Beiträge fließt in Altersrückstellungen, um übermäßige Tariferhöhungen im Alter zu vermeiden. Je weniger Rendite die angelegten Altersrückstellungen abwerfen, desto höhere Beiträge der Versicherten sind erforderlich.
Siehe auch Auf Privatversicherte wartet historischer Prämienschock Welt, 29.09.2016
Siehe auch Privatpatienten stöhnen über explodierende Beiträge   Stern, 8.1.2017

Die Beihilfe für Beamte gilt als tickende Zeitbombe (aus Meldungen 2014)
Die Beihilfekosten für Beamte zur PKV sind in den letzten Jahren nahezu explodiert und steigen künftig noch stärker. Am System will die Bundesregierung nichts ändern: Eine Abschaffung der Beihilfen wäre das Aus für die PKV, da Beamte die Hälfte aller Privatversicherten stellen. Kritiker: Beihilfen sind staatliche Subventionierung der PKV. Die PKV ist nur überlebensfähig, weil es vier Millionen Beamte gibt, die wegen der Beihilfe von steigenden Kosten im Alter kaum betroffen sind. Denn während andere Privatversicherte im Alter starke Beitragserhöhungen treffen, gebe es für Beamte statt 50 %, im Alter 70% Beihilfe. Die Bundesregierung will an Beihilfen festhalten. Neben den Pensionslasten sind auch die Beihilfekosten eine tickende Zeitbombe für die folgenden Generationen.
Siehe auch Staatshilfe für die PKV 28.07.2014

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Unterschiede  gesetzlicher (GKV) zu privater Krankenversicherung (PKV)
Krankenversicherungszahlen 2016/17
GKV-Versicherte: 72,3 Millionen, davon 55,9 Mio Mitglieder 16,3 Mio beitragsfrei mitversichert. Von Mitgliedern: 6,0 Mio freiwillig versichert 16,8 Mio Rentner
PKV-Versicherte: 8,8 Millionen, davon 49,2% [4,33 Mio] beihilfeberechtigt [Beamte]

Private Krankenversicherung PKV
Die PKV-Branche lockt mit vielen Versprechen: Leistungen erheblich umfangreicher als gesetzliche – bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis – bessere Behandlung im Krankenhaus – höhere Erstattung bei Zahnersatz und Brillen – Keine Zuzahlung bei Medikamenten – beste Absicherung bei Erkrankung im Ausland …
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: PKV darf kranke (oder hohes Erkrankungsrisiko) Antragsteller ablehnen. Die sehr guten Leistungen der PKV bedingen i.d.R. auch sehr hohe Beiträge/Tarife. Leistungen der PKV sind garantiert, aber Beitragserhöhungen auch, denn sie richten sich nach Alter und Gesundheitszustand. Versicherte zahlen Beiträge auch für Kinder und Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben. Dabei ist die Beitragslast für junge, gesunde Versicherte ohne Familie meist günstiger als in der GKV. Ganz anders im Alter, die Tarife steigen im Alter oft auf Vielfaches. Die Altersrückstellungen decken nur einen Teil der steigenden Krankenkosten, auch in Rente steigen die Beiträge. Siehe oben „Kostenexplosion in der PKV“ Viele private Kassen bieten Tarife mit Selbstbehalt an, um den Beitrag zu senken. Selbstbehalt senken jedoch ist in der Regel nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich, hier drohen Risikoaufschläge für beispielsweise Bluthochdruck oder ein Rückenleiden.
Vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen in der PKV nicht im Nachhinein gestrichen werden, aber auch nicht ergänzt. Mehr Leistungen sind nur durch einen Wechsel in einen teueren Tarif möglich. Hürden: Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikoaufschlägen. Anbieterwechsel ist für privat Versicherte schwer, sie verlieren bei Wechsel einen Großteil ihrer Altersrückstellungen, deshalb besser gleich einen Tarif mit guten Leistungen wählen.
Wechsel von PKV zu GKV sind hohe Hürden gesetzt (bisher, s.o. Hamburg), damit gesunde Gutverdiener nicht in jungen Jahren PKV wählen, im Alter in GKV wechseln. Für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel zum Beispiel nahezu unmöglich, selbst bei Arbeitslosigkeit.
Besonderheit bei Beamten, die Beihilfe
Beamte erhalten von ihren Dienstherren eine Erstattung (rund 50%, Pensionäre rund 70%) ihrer Krankenkosten als Beihilfe. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen als Teil der Alimentation für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder und nicht sozialversicherungs-pflichtigen Ehepartner. Gewährung auf Antrag vom Dienstherrn nach Rechnungsvorlage für gesundheitsbezogene Ausgaben; jedoch keine PKV-Beiträge. Erstattung 50 % bis 80 % der „beihilfefähigen“ Aufwendungen, abzüglich etwaiger Eigenanteile. Verbleibende Krankheitskosten werden durch eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt.
Eigenanteile der Beihilfe werden nur ausnahmsweise abgezogen. Erstattungen für Arzneimittel um 10 % (bzw. Fix-Betrag) gemindert, sonst keine Praxisgebühr und Zuzahlung.
Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) wird unmittelbar angewendet für Landesbeamte in: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen; für Baden-Württemberg, Saarland und Hamburg gilt sie größtenteils. In Bremen, Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz gelten eigenständige Landes-Regelungen.
Die PKV bietet für Beamte spezielle und entsprechend günstigere Tarife mit Übernahme der Behandlungskosten bis zu 100%.
Siehe auch  Beihilfe in Bund und Ländern

Das GKV Solidarsystem
Egal ob jung oder alt, krank oder gesund, reich oder arm – die GKV gewährt allen Menschen die gleichen Leistungen. Sie nimmt jeden auf bis zur Beitragsbemessungsgrenze, auch bisher PKV-Versicherte, die über eine bestimmte Zeit unter die BBG gefallen sind, mit Ausnahme von Beamten und PKV-Versicherten über Alter 55. Sie nimmt auch Kranke und nicht versicherungspflichtige auf. Alter oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
Der GKV-Leistungskatalog gilt für alle Versicherten. Er wird immer wieder dem medizinischen Fortschritt angepasst. Leistungen darüber hinaus bedingen zusätzliche private Versicherungen. Der GKV-Leistungskatalog wurde durch politische „Reformen“ oft auch eingeschränkt: z.B. Einführung von Zuzahlungen, Erstattung von rezeptfreien Medikamenten abgeschafft, Zuschüsse zum Zahnersatz und anderen Leistungen immer wieder gekürzt.
GK-Versicherte zahlen gleichen Beitragsatz bis zur  BBG, Versicherte insgesamt 8,3%, Arbeitgeber  7,3% vom Bruttolohn. Familienmitglieder sind mitversichert. Studenten, Selbstständige und andere mit niedrigem Einkommen zahlen einen Mindestbeitrag. Freiwillig Versicherten wird ihr gesamtes Einkommen, nicht nur das Gehalt, zur Berechnung des Beitrags herangezogen.
Ein Kassenwechsel ist für gesetzlich Versicherte jederzeit (Kündigungsfrist) möglich.

Detaillierter Vergleich GKV und PKV
Allgemeine Leistungen

GKV
Jeder GKV-pflichtige Antragssteller hat Versicherungsanspruch, Leistungen für alle Versicherten gleich, ob jung oder alt, krank oder gesund. Krankenkassen gewähren einige Zusatzleistungen. GKV-Leistungen können gesetzlich gekürzt bzw. gestrichen werden.
Beitragssatz für alle Versicherten: 14,6% vom Brutto (Stand 2018) davon Versicherten-Anteil: 7,3% + 1% Zusatzbetrag. Kassen abhängigen Zusatzbetrag ca. 1% trägt Versicherter allein. Arbeitgeber-GKV-Beitragsanteil 7,3 % vom Brutto (Stand 2018). Familienmitglieder ohne Einkommen sind kostenlos mitversichert.
PKV
PK-Versicherung kann kranke (oder hohes Erkrankungsrisiko) Antragsteller ablehnen Leistung streng nach gewähltem Tarif. Tarif gemäß Leistungen, Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht.
PKV-Beiträge für junge Singles i.d.R. niedriger als von GKV-Versicherten, für Ältere sind PKV-Beiträge nicht selten dramatisch höher.
Arbeitgeber zahlt privatversicherten Angestellten Beitrags-Hälfte, max. GKV- ArbG-Anteil.
Beamte erhalten Beihilfe* des Dienstherren zu Behandlungskosten.
Pro Familienmitglied ist kostenpflichtiger PKV-Vertrag nötig (Kindertarife). Für Versicherte mit Familienangehörigen ohne eigenem Einkommen entsprechend höhere Beitragsbelastung.

Arzthonorare und Krankenhaus-Kosten
GKV
Arzthonorare gemäß gesetzlichem Leistungskatalog EBM und BEMA. Arzthonorare werden über kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Krankenhäuser rechnen direkt mit der GKV ab
PKV
Arzthonorar nach GOA, bei gleicher Leistung 2,3 mal höher als bei GKV. Rechnung direkt an Versicherten, Erstattung nachträglich durch PKV und Beamtenbeihilfe. Krankenhaus-Rechnung an Versicherte, hohe Kosten auch direkt an …                      mehr in
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