Milliardenkredite vom ESM – Steuerzahler haften

Haben Sie sich schon einmal gefragt warum wir einen dauerhaften Rettungsschirm brauchen? Eine dauerhafte Rettungsaktion? Den Euro, die EU dauerhaft retten? Wenn die nicht lebensfähig sind, kann ein dauerhafter Rettungsschirm auch nicht helfen!

ESM. Einführung eines neuen dauerhaften Rettungsschirmes
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, als Nachfolge des EFSF, wurde am 21. Juli 2011 auf einem Gipfeltreffen von den 17 Mitgliedstaaten der Eurozone unterzeichnet und soll bis Mitte 2012 von den Parlamenten der einzelnen Staaten ratifiziert werden.  Bundespräsident Wulffs klare kritische Worte zur Euro-Rettungspolitik lassen hoffen, dass der Vertrag nach Prüfung durch das Verfassungsgericht so nicht ratifiziert werden kann.

Der ESM – Eine neue Superbehörde soll intransparent und ohne demokratische Kontrolle Milliardenkredite vergeben,
für die Europas, besonders deutsche, Steuerzahler haften müssen. Mit seiner Zustimmung würde der Deutsche Bundestag dem ESM einen „Blankoscheck“ ausstellen. Der Bundestag würde dadurch weitgehend entmachtet und verlöre das Mitspracherecht über die Höhe und die Verwendung der Mittel. Eine direkte parlamentarische Kontrolle des Euro-Rettungsfonds soll es nicht geben.
Damit würde auf EU-Ebene eine neue Superbehörde entstehen, die eigenmächtig Kredite vergeben kann, für die alle Euro-Länder haften. Die Kredithöhe kann vom ESM-Gouverneursrat letztlich unbegrenzt bewilligt werden, ohne jegliche demokratische Kontrolle. Der ESM ist kein Rettungsschirm, sondern eine Euro-Finanzdiktatur. Deutschland, als einzelnes Land, kann höhere Haftungssummen nicht verhindern und nicht ablehnen. Bis jetzt konnte die Merkel-Regierung die  europäischen Forderung, noch mehr Geld in die Schuldenkrise zu pumpen, ablehnen.
Wie nachstehend begründet ist schon jetzt absehbar, dass die Schuldenkrise auch durch den ESM nicht beherrschbar wird. Griechenland, zum Beispiel, steht trotz milliardenhoher Kreditvergaben und Rettungsschirm-Auflagen über zwei Jahre, vor dem Bankrott.

“Vom organisierten Geld regiert zu werden,
ist genauso schlimm wie vom organisierten Verbrechen regiert zu werden”
                       Sahra Wagenknecht am 26. Januar 2012 im Deutschen Bundestag.
Was dann folgte…   Video Deutscher Bundestag

Rettungsschirm-Vorgänger EFSF von Merkel als untauglich eingestuft
Im Mai 2010 wurde ein Rettungsschirm, der befristete EFSF, beschlossen und schon im Oktober 2010 als untauglich zur Bewältigung künftiger EU-Schuldenkrisen eingestuft. Dazu Angela Merkel am 27. Oktober 2010 in ihrer Regierungserklärung:
„Eine einfache Verlängerung kann und wird es mit Deutschland nicht geben, weil der Rettungsschirm nicht als langfristiges Instrument taugt, weil er Märkten und Mitgliedstaaten falsche Signale sendet und weil er eine gefährliche Erwartungshaltung fördert. Er fördert die Erwartungshaltung, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten und damit auch die Steuerzahler dieser Länder im Krisenfall schon irgendwie einspringen und das Risiko der Anleger übernehmen können.“
„Stattdessen brauchen wir einen Mechanismus, bei dem in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren auch private Gläubiger beteiligt werden.“
„Auch künftig kann das Ergreifen geeigneter koordinierter bilateraler Maßnahmen nur Ultima Ratio sein, also letztes Mittel, mit dem die Mitgliedstaaten die Finanzstabilität im Euro-Raum insgesamt sichern. Frankreich und Deutschland fordern noch eine weitere Maßnahme, und zwar im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Grundprinzipien der Wirtschafts- und Währungsunion die Stimmrechte des betroffenen Mitgliedstaates aussetzen zu können. Auch das ginge nicht ohne eine Änderung der (EU-) Verträge.“
„Die Regierungen dürfen in der Zukunft nicht mehr gezwungen sein, mit Ad-hoc- Rettungsmaßnahmen für private Verluste systemisch relevanter Banken vollumfänglich einzustehen.
„Gelingen wird das nur mit einer Änderung der europäischen Verträge. Diese Änderung benötigen wir.“

Die Rettungsschirm-Politik ist gescheitert,
rechnete der CDU/CSU-Finanzexperte im Bundestag, Manfred Kolbe bereits im August 2011 vor. “Die Mittel für Griechenland, Portugal, Irland und die bisher 110 Milliarden Euro, die die Europäische Zentralbank (EZB) zum Aufkauf von Staatsanleihen ausgegeben hat und übernommen werden sollen, haben den Euro-Rettungsschirm schon jetzt nahezu aufgebraucht. Weder für Spanien noch für Italien ist da noch Platz.” Bei der Sondersitzung der Unionsfraktion zur Euro-Rettung die Woche zuvor habe es von 20 Wortmeldungen bei zwei Drittel Kritik gegeben.
Erfreut zeigte sich der Unionspolitiker über die klaren kritischen Worte von Bundespräsident Wulff zur Euro-Rettungspolitik. “Dafür bin ich dem Bundespräsidenten sehr dankbar. Die EZB-Aufkäufe von Staatsanleihen sind Eurobonds durch die Hintertür. Man kann nicht einerseits die Vergemeinschaftung von Schulden ablehnen, wie die Bundesregierung es sagt, und gleichzeitig diese EZB-Aufkäufe weiter tolerieren und in den Rettungsschirm aufnehmen”, sagte Kolbe.

Die EU-Verschuldungspolitik wird immer grotesker:
Hauptzahler Deutschland haftet inzwischen einschliesslich der Targetforderungen mit 732 Milliarden Euro (30.01.2012). Wir alle wissen, Bürgschaften sind verbindlich. Niemand bürgt im Glauben, er wird schon nicht zur Kasse gebeten. Erst recht nicht für zweifelhafte Schuldner. Ganz im Gegensatz zur Merkel-Regierung, allerdings bürgt sie mit dem Geld der Steuerzahler. Noch grotesker ist, dass Deutschland (30% Anteil) gemeinsam mit Frankreich rund 50% der EU-Rettungsschirm-Bürgschaft tragen, von den restlichen 50% der Bürgschaft aber auf die hochverschuldeten und selbst hochgefährdeten EU-Länder Italien und Spanien rund 32 % entfallen.  Italien und Spanien, die im Crash-Fall als nächste auf Rettungs-Kredite angewiesen sind, werden heute als Retter mit einem Rettungsschirmanteil von 32% aufgeführt.

Viele Gründe warum der neue Rettungsschirm ESM nicht eingeführt werden darf
Der ESM steht zu Recht unter heftiger Kritik und Ablehnung.
Nichts von den hehren Absichten Merkels vom 27.Oktober 2010 wurde erfüllt, siehe oben.
Weder werden im ESM „private Gläubiger beteiligt“ noch „können die Stimmrechte des betroffenen Mitgliedstaates ausgesetzt werden“ und schon gar nicht erfolgte die notwendige Änderung der europäischen Verträge. Diese „not-wendigen“ Voraussetzungen konnten in den zahlreichen EU-Krisengipfeln für den ESM  nicht durchgesetzt werden, zwangsläufig kann nach der Argumentation der Bundeskanzlerin auch nicht der Rettungsschirm-Nachfolger die Verschuldungsprobleme lösen.

Die Verbindlichkeit der fundamentalen Regelung im  EU-Vertrag von Artikel 125 („Nichtbeistandsklausel“) und  Artikel 123 (Verbot des EZB-Erwerbs von Staatsanleihen) wird auch durch die ESM-Einführung missachtet.

Der ESM kann eigenmächtig Rettungsmaßnahmen für die überschuldeten Mitglieder der Eurozone durchführen. Dem Sozialabbau in der EU sind dadurch Tür und Tor geöffnet.
Mächtige Interessensverbände dirigieren in Brüssel die Politik der Europäischen Union. Ob es um Sozial- und Umweltgesetze geht, die Währungsunion, Privatisierungen oder die europäischen Verkehrsnetze, überall tragen die entsprechenden Gesetze die Handschrift der industriellen Lobbygruppen. 70 Prozent der Gesetze, die im Bundestag verhandelt werden, haben ihren Ursprung in Brüssel, Tendenz steigend.

Der ESM erhält volle rechtliche Immunität
Der ESM, sein Personal, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen volle rechtliche Immunität. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind „von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Entziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit“. Das bedeutet, dass die ESM-Entscheidungsträger und -Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nicht juristisch belangt werden dürfen. Laut Vertragsentwurf darf es auch keine Hausdurchsuchungen im Büro des ESM oder in dessen Archiv geben. Das Eigentum und die Finanzen der Institution sind unangreifbar. Es ist die Eigenschaft all dieser supranationalen Einrichtungen (WTO, IWF, WWF etc.), dass sie wie Geheimdienste nur das nach außen dringen lassen, was gewollt ist. Die fehlende Transparenz ergänzt in fataler Weise die fehlende demokratische Kontrolle.

Der ESM soll zukünftig auch Banken retten dürfen mit indirekten Zahlungen: Dem von einer Bankenkrise betroffenen Land wird dafür ein Darlehen gewährt. Auch soll der Fond Staatsanleihen von finanziell angeschlagenen Euro-Ländern aufkaufen dürfen. Dabei stünde nicht nur die Möglichkeit zur Verfügung, die Staatsanleihen an den Finanzmärkten, sondern auch direkt von den betroffenen Regierungen zu erwerben. Zudem soll dem Euro-Rettungsfonds ermöglicht werden, angeschlagene Länder mit einem „Vorsorgekredit“ zu helfen, sobald sie in das Visier der Finanzmärkte geraten. Trotz all dieser Finanzgeschäfte ist keine Prüfung durch den EU-Rechnungshof vorgesehen, der Prüfungsauftrag soll privat vergeben werden. Es gibt keine öffentliche Transparenz der Finanzgeschäfte.

Grundsätzliche Forderungen  sind im ESM nicht berücksichtigt
Wesentliche Forderungen der Politiker, Finanz- und Wirtschaftswissenschaftler, aus der Gesellschaft sowie aus staatlichen Institutionen sind im ESM-Vertrag nicht berücksichtigt:

Europäische Insolvenzordnung für Mitgliedsstaaten und eine zwingende Beteiligung der Gläubiger.

Eine Regelung zum Austritt aus der Euro-Währungsunion, bei  nicht einhalten der Kriterien.

Ein Sanktionsmechanismus, der nicht ausgehebelt werden kann.

Vermeidung, dass die Länder, die Gelder aus dem ESM erhalten, durch sozial ungerechte und ökonomisch unsinnige Kürzungsprogramme in die Rezession getrieben werden, die ihre Schulden ansteigen lassen.

Durch Einführung des dauerhaften ESM würde die falsche und schädliche EU-Verschuldungs-Rettungspolitik (Ausweitung der Verschuldung, weiterer dramatischer Sozialabbau in der EU und Schwächung der Euro-Kaufkraft) der demokratischen Kontrolle völlig entzogen und könnte auf unbegrenzte Dauer fortgesetzt werden...

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