UN-Migrationspakt – Fakten gegen eine Teilnahme

Statt ein Programm zur Beseitigung der Ursachen von Flucht und Migration verbindlich zu beschließen, wird weltweite millionenfache Migration durch zwei UN-Abkommen gefördert.
Neben den Asyl berechtigten politisch verfolgten Flüchtlingen ist der weit überwiegende Teil auf der Flucht vor Krieg, Folter und weiteren Bedrohungen für Leib und Leben. Aber auch Millionen Migranten suchen Armut Hunger und größter Not in ihrer Heimat durch Flucht in andere Länder zu entgehen, in der Hoffnung dort Wohlstand durch ausreichend bezahlte, dauerhafte Arbeit zu finden.

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in Europa einigte sich die UNO darauf, zwei Abkommen in die Wege zu leiten: Den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (die Ursprünge reichen bis ins Jahr 2003) und den „Globalen Pakt für Flüchtlinge“. Der UN-Flüchtlingspakt soll den Umgang mit Flüchtlingen und die Flüchtlingsverteilung global regeln. Der UN-Migrationspakt soll in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018 angenommen werden, ebenfalls der UN-Flüchtlingspakt.
Mit dem UN-Migrationspakt soll erstmals legale Einwanderung besser gesteuert, irreguläre Einwanderung verhindert werden, so offizielle Begründungen. Die Unterzeichner des UN-Migrationspakts verpflichten sich Maßnahmen der 23 Zielsetzungen umzusetzen (Verbesserungen in Heimat und Zielländern, an den Fluchtrouten, Grenzverfahren, u.v.m).

Nicht Bekämpfung von Flucht- und Vertreibungsursachen,
sondern die Verteilung von Migranten (und Flüchtlingen) in alle Welt, besonders aber in Industrieländer Europas, wie z.B. Deutschland,
ist ein Hauptanliegen dieser UN-Pakte.

Den Migrations-Initiatoren und ihren Unterstützern geht es nicht darum die Flucht verursachenden Missstände wirksam zu beseitigen, die dortigen Lebensbedingungen zu verbessern, von Staatsverschuldung entlasten und diesen Menschen ihre Heimat zu erhalten!
Widersprüchlich ist auch die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Eine Flüchtlingspolitik, die Ursachen für die Flucht von Millionen Menschen seit Jahrzehnten nicht beseitigt, sondern sie immer wieder aufs Neue schafft. Hierzu ein sehr empfehlenswerter Artikel, eine nach wie vor gültige Problem-und Ursachenbeschreibung: Neue und alte Fluchtursachen Thomas Gebauer Evangelische Akademie Tutzing 2006

In Politik und Medien scheint es ein Tabuthema zu sein, die eigentlichen Flucht- und Migrationsursachen konkret zu benennen:
Multinationale Konzerne und mit Waffengewalt (Kriege) erschlossene bzw. beherrschte globale Wirtschaftsmärkte der unterstützenden Politik. Ihre Opfer, weit mehr als die direkten Flüchtlinge bzw. Migranten, sind fast alle Einwohner der betroffenen Länder. Sie werden, oft gemeinsam mit den lokalen korrupten Herrschern, von den internationalen Konzernen wirtschaftlich ausgebeutet. Tod, Elend, Hunger und Vertreibung werden für satte Konzern-Gewinne durch Ausbeutung bei Rohstoffgewinnung sowie Agrarproduktion und -handel in Kauf genommen. Nicht nur westliche Regierungen und Politiker kuschen vor den verantwortlichen Mächtigen der Wirtschaft.

Kanzlerin Merkel: Vor allem müssten die Fluchtursachen bekämpft werden,
dies sei eine „*Jahrhundertaufgabe“
*anderes Wort für „Aufgabe für den Sanktnimmerleinstag“?

Hinter den Konzernen und den unterstützenden Politikern stehen die Mehrheitseigner der multinationalen Konzerne und sonstiger Großunternehmen: Die mächtigen Familien, Reiche und Superreiche aller Länder dieser Wirtschaftswelt des maximalen Profits. Sie alle suchen sich durch angebliche Sachzwänge moralisch zu entlasten, jeder duckt sich hinter dem anderen. Ich frage mich, gibt es unter ihnen wirklich so wenige mit Moral und Verantwortung für ihren Machtbereich? Kann ich nicht glauben. Fehlt nicht vielmehr der Druck der Öffentlichkeit, der solche Verbrechen an das Tageslicht bringt und die verantwortlichen Mehrheitseigner der Multis und sonstiger Großunternehmen aus der so bequemen Anonymität reißt und ganz konkret benennt? Die Schamröte müsste diesen „honorigen“ Verantwortlichen und ihren Familienangehörigen ins Gesicht schießen, angesichts solch erbärmlichen Tuns. Sie müssen doch gar nicht auf Reichtum und elitäres Leben verzichten. Es reicht doch: Leben und Leben lassen. Es ist genug für alle da.

Direkte Anmerkungen zum UN-Migrationspakt
Hier der vollständige Text auf der Seite der Vereinten Nationen in Deutsch:
Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration – A/CONF.231/3
(Originalfassung (engl.) Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration)
Die Erläuterungen zu allen 23 Zielsetzungen beginnen mit den Worten „Wir verpflichten uns, … Nach den jeweiligen Erläuterungen folgt eine Maßnahmenliste mit der Einführung: „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden …“

Einige Beispiele der Verpflichtungen zu den 23 Zielsetzungen (siehe Seite 6):
4. f) Migranten Zugang zu Grundleistungen sicherstellen
5. e) durch reguläre Zugangswege eine marktorientierte Mobilität von Vertragsarbeitskräften sicherzustellen
6. g) Arbeitsmigranten ermöglichen, Bedingungen oder Dauer ihres Aufenthalts zu ändern,
i) Arbeitsmigranten dieselben Arbeitsrechte gewährleisten,
l) durch nationale Richtlinien internationale Arbeitskräftemobilität verbessern
12. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren …
Schutzmöglichkeiten vor *irregulärer oder zur Begrenzung der Migration sind auch hier kein Thema.                       *im Pakt heißt es grundsätzlich irregulär an Stelle von illegal
15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
16. Wir verpflichten uns, *inklusive, von sozialem Zusammenhalt geprägte Gesellschaften zu fördern, …                 *siehe Caritas Fact Sheet Begriffsklärung Integration und Inklusion
22.c) Sozialfonds für Migranten in den Herkunftsländern schaffen
Umsetzung (Seite30): Wir verpflichten uns, …, eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen.
Lediglich 2 von 23 Zielsetzungen vom UN-Migrationspakt befassen sich als Ausnahme mit der Minimierung (2a-g und 23b) von Migration bzw. irregulärer Migration.
Gegenüber 171 detaillierten Migrationsförder-Maßnahmen befassen sich 8 Maßnahmen mit Minimierung von Migrations- bzw. Fluchtgründen, restliche Maßnahmen der 2. Zielsetzung befassen sich mit Migration wg. „Naturkatastrophen, Klimawandel und Umweltzerstörung. D.h. 95 % aller Maßnahmen dienen der Migrationsförderung.
Mit keinem Wort werden die wesentlichen Migration & Flucht verursachenden Gründe, wie oben angeführt, konkret benannt.

Die Konsequenz dieser 23 UN-Zielsetzungen:
o Unbegrenzte weltweite Arbeitsmigration in die Industrieländer.
o Die Beseitigung von Flucht- und Migrationsursachen, um lebenswerte Heimatländer statt „Auswanderungsländer“ zu erhalten, ist im Pakt nur marginal beabsichtigt.
o Illegale bzw. irreguläre Migration wird nicht beseitigt und damit Migration verringert, sondern in reguläre Migration umgewandelt.
o Hochproblematische soziale und kulturelle Konflikte für die Bevölkerung der Zielländer, wie bereits durch Merkels Flüchtlingspolitik ausgebrochen, sind im Pakt völlig ignoriert.
o Die Zielsetzungen erwecken den Eindruck, Migration sei nicht eine Notlösung, sondern ein generelles Menschenrecht.
o Der UN-Pakt nennt ausdrücklich das Recht der Teilnehmer-Staaten, über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden. Andererseits enthält er 23 Zielsetzungen mit detaillierten Verpflichtungen, die es Zielstaaten praktisch unmöglich machen, Massenmigration zu verhindern oder einzudämmen.

Weitere Fakten, die gegen Migrationspakt und Flüchtlingspakt sprechen
o Verstärkte „Sogwirkung“ entzieht verstärkt leistungsfähige, junge Arbeitskräfte ihren Heimatländern.
o Zusätzliche Belastung der Zielländer, auch EU-Länder mit hoher Arbeitslosenrate und hoher Jugendarbeitslosigkeit.
o Diese „Verpflichtung-Maßnahmen des Paktes“ korrekt und verantwortungsvoll umgesetzt, binden viele weitere Milliarden unseres Haushaltes.
o Hilfe vor Ort und Beseitigung von Fluchtursachen erfordert nur einen Bruchteil solcher Ausgaben.
o Schon heute bestehen in D. millardenhohe Flüchtlingsausgaben (Bund 22 Mrd., Länder 16 Mrd. in 2017). International sicher beispiellos.
o Die Flüchtlingskosten sind ein deutsches Tabuthema. Viele Ausgaben versteckt in anderen Ressorts.
o Siehe auch Wikipedia Ökonomische Folgen der Flüchtlingskrise
o Notwendige, wie überfällige Ausgabenerhöhungen für Pflege, Krankenversicherung, Rente, gegen Altersarmut und Kinderarmut, gerechte Mütterrente, Maßnahmen gegen Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit, steigende Bildungsanforderungen werden seit Jahren von Wirtschaft und ihren Politikern als „zu teuer“ bis „unbezahlbar“ abgeblockt.

Der UN-Migrationspakt ist in meinen Augen wahnwitzig, unmenschlich, er ist schlicht falsch.
Missstände für Migranten und Flüchtlinge abzustellen, ist längst möglich aufgrund bestehender Rechtsvorschriften, scheitert bisher am Durchsetzungswillen.
Um die Weltbevölkerung nicht in Übervölkerung und andere Katastrophen treiben zu lassen ist unverzichtbar, allen Menschen auch im Alter angemessenen Wohlstand zuzugestehen und zu ermöglichen.
Dazu ist ein entsprechender globaler UN-Pakt dringend nötig, auch um die Realisierung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben zu können.

Für eine Welt in der niemand fliehen,
oder aus Not seine Heimat verlassen muss!
.

Kritik von Anderen
Diese Länder lehnen den Uno-Migrationspakt ab – oder zögern mit der Zustimmung,
NZZ, 22.11.18   Länderaufzählung: 9 Ablehner, weitere 4 noch unentschlossen

UN-Migrationspakt: Das sind die 17 Punkte, die Österreich ablehnt
Österreichs Votumserklärung im Wortlaut.   Die Presse, 31.10.2018

UN-Migrationspakt – Unterzeichnerstaaten „schaffen damit Erwartungen bei Migrationswilligen“ Welt, 31.10.2018 von Ansgar Graw
In dem Dokument wird einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, und „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, werde anerkannt; andererseits finden sich 87-mal die Vokabeln „verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten, deren Zahl weltweit auf 250 Millionen geschätzt wird.

Einige Kritikerzitate:
o Da nicht einmal das geltende Recht konsequent durchgesetzt werde, könne ohnehin jeder bleiben, der es nach Deutschland geschafft habe. Dies mache sowohl ein Asylrecht für Verfolgte als auch ein Einwanderungsgesetz überflüssig. (Reinhard Müller, FAZ-Journalist)
o „Wichtig ist, dass Deutschland seine Souveränität behält, Migration zu kontrollieren, zu steuern und zu begrenzen.“ (Spahn, Bundesminister)
o Wien (Regierung Österreichs) warnt, es dürfe durch den Pakt kein Menschenrecht auf Migration entstehen.
o Vermischung droht von legaler und illegaler Migration, von Arbeitsmigration und Asyl und Kritik an Verbot von Massenabschiebungen. (Sebastian Kurz)
o »Dass der UN-Migrationspakt keine Rechtskraft haben soll, ist glatt falsch« (Ramsauer)
… blauäugig sei aber die Erwartung, mit dem Pakt sinke der Migrationsdruck (Reinhard Merkel, Mitglied im Deutschen Ethikrat)
o Befürchtung, dass das Dokument Teil des internationalen Gewohnheitsrechts werde und damit die nationale Entscheidungshoheit über Migrationsfragen einschränke. Estlands Justizminister Urmas Reinsalu
o Gilbert F. Houngbo, früherer Ministerpräsident Togos, verwies im November 2018 zudem darauf, dass allein in Subsahara-Afrika 413 Millionen Menschen in extremer Armut lebten. Hier für wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Ernährungssicherheit zu sorgen, verhindere auch Flucht und Migration.

Artikel, Analysen

Das Migrationskonzept der UN – Teil 1  Von Tomas Spahn
Wer eine „Weltkommission für Migration“ [von Kofi Annan 2003 ins Leben gerufen] schafft, der hat damit bereits die Migration als unabänderlich akzeptiert. Denn es hätte ja beispielsweise auch eine „Weltkommission für die Schaffung menschlicher Lebensbedingungen“ oder eine „Weltkommission zur humanen Bekämpfung der Überbevölkerung“ sein können. Und das bedeutet: Es ging und geht den UN überhaupt nicht um die Frage, ob und wie Migration zu verhindern und die Menschen in ihren angestammten Lebensbezügen menschlich existieren können …
Quelle Das Migrationskonzept der UN – Teil 1 Von Tomas Spahn Sa., 3. November 2018  auf https://www.tichyseinblick.de

Das Migrationskonzept der UN – Teil 3  Von Tomas Spahn
Dabei ist der Migrationspakt nicht vom Himmel gefallen. Er ist Teil eines bereits von Kofi Annan erdachten, weltumspannenden Konzepts, welches die UN bereits 2006 in ihren Kernelementen und Zielsetzungen veröffentlichte.
Nachdem die Kommission ihren Beitrag geleistet hatte, holte sich Kofi Annan am 23. Januar 2006 einen der am besten vernetzten Menschen dieses Planeten ins Boot: Den 1946 geborenen Iren Peter Sutherland. …
Bei seinem Treffen mit den Vertretern des britischen Oberhauses wiederholte Sutherland das glaubensgleiche, migrationspolitische Dogma der Vereinten Nationen: Migration ist der Motor ökonomischer Entwicklung!
Im Namen der UN vertrat der Ire deshalb nun bereits unmittelbar die Auffassung, dass unkontrollierte Masseneinwanderung der Schlüssel für eine Welt der Zukunft sei.
Mit Blick auf die Staaten der Europäischen Union, die sich zwischenzeitlich zum Hauptziel weltweiter Migration entwickelt hatten, erklärte Sutherland im Sinne des Kommissionsberichts, für diese Staaten sei es, wollten sie ihre wirtschaftliche Position sichern, unverzichtbar, von national ausgerichteten Gesellschaften zu „multicultural societies“ (multikulturelle Gesellschaften) zu werden. Dazu sei die nationale „Homogenität“ ihrer Bürger zu „unterwandern“ (wörtlich: „EU has to do its best to undermine the homogeneity of its member states“), wie schwer es auch immer werde, dieses den Bürgern der betroffenen Staaten zu erklären („however difficult it may be to explain this to the citizens of those states“).
Vor allem die Bundesrepublik Deutschland und die Staaten Südeuropas hatte Sutherland im Visier,
Quelle Das Migrationskonzept der UN – Teil 3 Von Tomas Spahn So, 4. November 2018  auf https://www.tichyseinblick.de/

UNO-Generalversammlung beruft Dialog auf hoher Ebene zu Migration und Entwicklung vom 14. bis 15. September ein
VEREINTE NATIONEN/NEW YORK, 11. September 2006 – In diesem Jahr beruft die UNO-Generalversammlung eine beispiellose zweitägige Diskussion am 14. und 15. September in New York über eine Reihe von Themen auf den Gebieten der Migration, Entwicklung und zwischenstaatlicher Zusammenarbeit ein. Im Vorfeld dieser Sitzung legte UNO-Generalsekretär Kofi Annan einen umfassenden Bericht über Migration und Entwicklung vor und ernannte Peter Sutherland (Vorstandsvorsitzender von British Petroleum und ehemaliger Generaldirektor der Welthandelsorganisation WTO) zu seinem Sonderbeauftragten für diese Thematik.
Zur Quelle  <https://www.unric.org/de/migration-pressemitteilungen/6171>

Vom Nutzen der Migration: Im 21. Jahrhundert brauchen die Einwanderer Europa. Aber auch Europa braucht die Einwanderer.
Ein Plädoyer für einen offenen Kontinent Europa von Kofi Annan — Gastkommentar in der Tageszeitung vom 29. Januar 2004
Zur Quelle: <https://www.unric.org/de/reden-erklaerungen-und-gastkommentare/918>

Migrationsabkommen Teil II: Was das Weltwirtschaftsforum mit dem UN-Migrationsabkommen zu tun hat.  Von Norbert Häring
Das UN Migrationsabkommen wurde von dem Global Forum on Migration and Development vorbereitet, dem die Bundesregierung derzeit vorsitzt. Dieser Konsultationsprozess zur Migration begann schon 2007. Zunächst waren hier Regierungen unter sich. 2011 begann das Weltwirtschaftsforum sich hineinzudrängen und dafür zu werben, die Förderung von Wanderungsbewegungen von Arbeitskräften zu einem der vorrangigen Ziele zu machen.
Bereits im Dezember 2011 beschloss das GFMD-Forum, „den Privatsektor“ als wichtigen Partner in die Konsultationen einzubinden. 2015 dann beschloss das Forum einen GFMD Business Mechanism als fest angebundenes Beratungsorgan des Global Forum on Migration and Development der UN einzurichten.
Organisiert wird dieser „Unternehmensmechanismus“ des GFMD gemeinsam vom Global Agenda Council on Migration des Weltwirtschaftsforums und von der globalen Arbeitgeberorganisation International Organisation of Employers.
Quelle Migrationsabkommen Teil II: Was das Weltwirtschaftsforum mit dem UN-Migrationsabkommen zu tun hat von Norbert Häring, 21.07.2018
auf http://norberthaering.de/

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