Nicht zum „nützlichen Idioten“ machen lassen

Wir, die große Mehrheit der Bevölkerung, wollen wieder genügend und sichere Arbeitsplätze mit Löhnen von denen wir und unsere Familien gut leben können, stabile Renten- und Krankenversicherung, die uns vor Altersarmut und Krankheit schützt, ohne hohe Zusatzkosten. Wir wollen Steuergerechtigkeit, gleiche Bildungschancen für unsere Kinder aber kein staatliches Lohndumping, Abzocke bei Mieten, Heizung, Sprit und Strom. Wir wollen nicht für milliardenhohe Bürgschaften für Zockerbanken und hoffnungslos überschuldete Euro-Staaten in Haftung genommen werden, die unsere Kinder und Enkel noch abzahlen müssen. Wir wollen eine Änderung der Politik, den die Verursacher – die Regierungsparteien CDU/CSU FDP SPD Grüne – bisher allenfalls versprochen haben, aber offensichtlich nicht wollen oder können.

Die Partei, die sich im besonderen Maße für diese Ziele einsetzt, die Linke, stößt auf Widerstand der besonderen Art:
Anstatt zu argumentieren und diskutieren wird ignoriert, belächelt und vor allem wird mit Pauschalbehauptungen und Schlagwörtern wie DDR-Vergangenheit, Kommunismus, rote Socken, SED-Partei etc. eine Auseinandersetzung in der Sache verhindert. Das erklärt sich aus Existenzängsten der politischen Gegner: Sie fürchten die Linke wie der Teufel das Weihwasser: Die angebliche Alternativlosigkeit ihrer bisherigen Regierungspolitik wäre schon bald widerlegt durch die Realität. Zumindest würde eine gestärkte Linke für wirksamen Druck gegen unsoziale politische Entscheidungen sorgen.
Warum schliessen viele Wähler diesen sichersten Weg eines Politikwechsels aus? Es gibt sicher Opfer des DDR-Unrechtregimes, die mit der Vergangenheitsbewältigung (nachvollziehbare) Probleme haben. Aber so wenig wie die Linke wollen sie selbst als frühere DDR-Bürger über einen Kamm geschert werden. Kritik an den wirklichen Wendehälsen in CDU und FDP habe ich noch nicht gehört. Auch die Kanzlerin als frühere FDJ-Sekretärin wird nicht als CDU-Ablehnungsgrund reklamiert. Darüberhinaus gibt es versteckt oder offen parteipolitisch agierende Zeitgenossen in den öffentlichen Medien (z.B. auch in vielen Diskussions- und Leserforen).

Wir Wähler sollten uns aber nicht vor den Karren der politischen Gegner der Linken spannen lassen. Zur Wahl im Jahr 2013 geht es nicht um die Vergangenheit der DDR. Es geht um die drängenden Probleme von heute und morgen, siehe Textanfang. Verfolgen wir unsere eigenen Interessen und lassen uns nicht zum „nützlichen Idioten“ machen für CDU/CSU, SPD, FDP und andere, damit die ihre unsoziale Politik gegen uns, das Volk, ungehindert fortsetzen können.

Siehe auch Merkels hohe Beliebtheitswerte. Warum?

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An Taten messen, nicht an Versprechungen

Was CDU/CSU FDP SPD Grüne heute wieder vollmundig versprechen (Vermeidung von Altersarmut, Steuergerechtigkeit, Abbau prekärer Beschäftigung, Mindestlohneinführung, Bürgerversicherung, Mütterrente, Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, uvm.) hätten Sie doch längst umsetzen können. Besonders Schwarz-Gelb aber auch SPD und Grüne als sie an der Regierung waren … Warum sollten wir diesen Parteien und Politikern auch jetzt wieder auf den Leim gehen? Deshalb mein Tipp: An Taten messen, nicht an Versprechungen:

Rente mit 67 nicht “zielführend”, nicht sozial, nicht “alternativlos”
Was bringt die “Rente mit 67″ für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Schluss mit ständigem Flickwerk, ob Lebensleistungsrente oder Riesterreform.
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Wichtige Information zur Bundestagswahl 2013 – Es geht um unser Geld

Schuldenländer wie Spanien, Irland, Spanien, Portugal, Zypern, Slowenien und Italien warten neben Griechenland auf zusätzliche Milliardenhilfen aus dem neuen dauerhaften Rettungsschirm ESM. Nur die anstehende Bundestagswahl hat den Ansturm  auf den  dauerhaften „Rettungsschirm ESM“ der Schuldenländer bisher aufgehalten.  Beenden wir die EU-Schuldenpolitik Merkels und retten uns vor dem Verschuldungskollaps…  zur Quelle

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ESM / EZB Hauptsacheverfahren des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Juni erneut mit dem Euro-Rettungsschirm ESM und die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Schuldenkrise beschäftigen. Der Zweite Senat hat die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren für den 11. und 12. Juni 2013 angesetzt. Verfassungsklage gegen Fiskalpakt, ESM und EZB-Maßnahmen der Eurorettungspolitik hatten Die Linke, der Verein »Mehr Demokratie« zusammen mit mehr als 37 000 Bürgern und der CSU-Politiker Peter Gauweiler erhoben. Im September 2012  hatten die Verfassungsrichter den ESM-Beitritt Deutschlands unter Auflagen vorläufig genehmigt, so dass Deutschland den Vertrag dazu ratifizieren konnte. Noch gar nicht behandelt bisher wurde vom BVerfG die Beschwerden gegen das Anleihekaufprogramm der EZB. Die Zentralbank hatte kurz zuvor angekündigt, zur Abwehr der Euro-Schuldenkrise unter Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten zu kaufen.

Rettungsschirmpolitik Merkels gescheitert, alles nur noch schlimmer 
Es profitieren weder Europa noch die Bürger Griechenlands, Spaniens, Irlands, Portugals oder die Bevölkerung der Geberländer wie Deutschland von den Abermilliarden an Euros aus Steuergeldern. Es profitieren allein die Banken, die sich mit risikoreichen Staatsanleihen dieser Länder verzockt haben. Hauptnutznießer des Rettungsschirms sind vor allem Investmentbanken und Superreiche als größte Geldgeber. Ihre drohenden Verluste werden auf Kosten der europäischen Steuerzahler – besonders der deutschen – abgesichert, die Verschuldung mit Risiken in Milliardenhöhe aber wächst weiter.
Wie am Beispiel dieser Länder deutlich wird, dient die Schuldenkrise europaweit zur Demontage der sozialen Sicherung und zur Beschneidung von Löhnen und Renten. Die harten „Sparprogramme“ verschonten die Verursacher, Oberschicht und Steuerhinterzieher, nahmen dafür Arbeitnehmer und Wirtschaft in den Würgegriff, die Milliarden-„Hilfskredite“ verpufften wirkungslos. Im Gegenteil, die Verschuldung der Länder hat noch zugenommen, ebenso die Arbeitslosigkeit, die Wirtschaftslage hat sich durch Merkels Spardiktat und Rettungsschirm-Politik verschlechtert. Die deutsche Regierung fördert mit ihrem unerbittlichen Fiskalpakt Sozialabbau, Privatisierung und steigende Verarmung europaweit… Siehe auch   Zukunft der Arbeit – Sozialabbau als Spardiktat

Verhandlungsgliederung im Hauptsacheverfahren ESM/EZB. BVerfG – Pressemitteilung Nr. 29/2013 vom 19. April 2013
Die meisten Tagesordnungspunkte betreffen die Maßnahmen der Eurorettungspolitik unter der Führung der EZB, vor allem das sogenannte OMT-Programm, wird intensiv verhandelt. Outright Monetary Transactions (OMT) bedeutet, dass die EZB Staatsanleihen an den Sekundärmärkten kauft bzw. verkauft mit dem Ziel, die Zinsen für (italienische und spanische) Staatsanleihen abzusenken…

Europäischer Gerichtshof ermahnt Bundesverfassungsgericht – Kompetenzstreit
Welt, 17.12.12. Von Florian Eder, Thorsten Jungholt. Der Präsident des EuGH, Vasilios Skouris reagierte damit auf den in mehreren bisherigen Entscheidungen Karlsruhes formulierten Grundsatz, dass sich die deutschen Richter des BVerfG die Letztkontrolle über „ausbrechende Rechtsakte“ der Europäischen Union und damit auch des EuGH vorbehalten. So steht es im Lissabon-Urteil von 2009, so steht es im Mangold-Urteil von 2010…

Bundesbank rechnet vor dem BVerfG mit der Geldpolitik der EZB ab
26.04.2013. Die Bundesbank geht mit Staatsanleihekäufen durch die Europäische Zentralbank hart ins Gericht: Auch ein drohender Euro-Austritt rechtfertige kein Eingreifen der Notenbank. In einer im Dezember verfassten Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zweifelt die Bundesbank dass es die von der EZB diagnostizierte Störung der geldpolitischen Wirkungkskette überhaupt gibt.
Siehe auch Bundesbank greift EZB an

SPD will ESM nicht für Banken öffnen
Reuters, 13.02.2013. Die Rechtslage in Deutschland verbietet eine direkte Rekapitalisierung von Banken durch den ESM“, sagte der SPD-Haushaltspolitiker Carsten Schneider. Ohne Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes könne der Schirm nicht für die Bankenrekapitalisierung genutzt werden. Einer entsprechenden Gesetzesänderung werde die SPD aber nicht zustimmen.“

Bundesrat verhindert Umsetzung des EU-Fiskalpakts
Kernforderung der Länder war, dass sie bis 2020 von Konsolidierungsverpflichtung, die über die Schuldenbremse hinausgeht, freigestellt werden. Die Länder fordern auch Freistellung von möglichen Sanktionszahlungen Deutschlands sowie eine stärkere gesetzliche Absicherung ihrer Haushaltsautonomie gegenüber dem Fiskalpakt.
Siehe auch Reuters, 1. März 2013.

Eilige Abstimmung zu Hilfspaket „ist eine Verhöhnung des Bundestags“
Deutschlandradio, 30.11.2012. Vor der Entscheidung über neue Hilfen für Griechenland hat der SPD-Abgeordnete Marco Bülow die Informationspolitik der Bundesregierung und zunehmende Machtlosigkeit der Parlamentarier kritisiert.

Harsche Kritik aus Frankreich an Kanzlerin Merkels Fiskalpakt.
Für die Regierungspartei Frankreichs betreibt Angela Merkel eine „tödliche“ und „egoistische“ Sparpolitik. Die Politik der EU sei durch ihre Mischung aus politischen Tendenzen des Thatcherismus des derzeitigen britischen Premierministers und der egoistischen Unnachgiebigkeit von Kanzlerin Merkel „tödlich“. Siehe n24, 27.4.13. Anm.K.A.: Die Kritik ist nicht neu. Vor fast genau einem Jahr gab es bereits scharfe Kritik aus Frankreich an Merkels Spardiktat:

Frankreichs Regierungspartei kritisiert Merkel scharf – Streit um Fiskalpakt
Südd.Z., 13. Mai 2012. Frankreich poche auf eine Neuverhandlung des europäischen Fiskalpaktes für mehr Haushaltsdisziplin, „damit die Wirtschaft über Wachstum wieder in Schwung kommt“. Merkel könne „nicht alleine über das Schicksal Europas entscheiden“. Die Sparpolitik, auf die der Fiskalpakt setze, habe im Falle Griechenlands „zum Scheitern geführt“ und jetzt breite sich die Krise „in Spanien, in Portugal, in ganz Europa“ aus.

Die Linke ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die den ESM konsequent ablehnt.
„Kritik am ESM ist berechtigt, sie müsse jedoch an den wirklichen Schwächen ansetzen: „Es kann nicht sein, dass weiterhin Milliarden von Steuergeldern dafür verschwendet werden, Bankenprofite zu retten und Spekulationsgewinne zu sichern. Es kann auch nicht sein, dass die Länder, die Gelder aus dem ESM erhalten, durch sozial ungerechte und ökonomisch unsinnige Kürzungsprogramme in die Rezession getrieben werden, die ihre Schulden ansteigen lassen, anstatt sie zu senken“. Durch den ESM werden den europäischen Steuerzahlern enorme Risiken aufgebürdet, während sich die Banken und Besitzer großer Vermögen Schritt für Schritt aus der Verantwortung ziehen.
Beispiel Griechenland:  Von den 78 Milliarden Euro, die bisher aus dem ersten „Hilfspaket“ an Griechenland ausgezahlt worden sind, flossen seit April 2010 rund 75 Milliarden direkt in die Hände von Banken und anderer privater Gläubiger. Durch die Kürzungen ist die griechische Wirtschaft in den letzten zwei Jahren um über 11 Prozent geschrumpft, gleichzeitig ist die Verschuldung des griechischen Staates um weitere 50 Milliarden Euro gestiegen“.
Kommentar von Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Bundestag – EU-Ausschuss, September 2011.

Aufstand gegen deutsches Spardiktat auf EU-Gipfel
14. März 2013. Angesichts von Rekordarbeitslosigkeit und Massenprotesten ist die Debatte über die von Deutschland verfochtene Sparpolitik in der Krise neu entbrannt. „Flexibilität ist notwendig, damit Wachstum Vorrang haben kann“, forderte Frankreichs Staatschef François Hollande auf dem EU-Gipfel in Brüssel…
Anm.K.A.: Der EU-Gipfel wurde von 15.000 Demonstranten gegen Sparpolitik und Arbeitslosigkeit begleitet.

EU warnt vor sozialer Spaltung Europas
Tagesschau, 8.1.2013. Die Arbeitslosenquote in der Eurozone ist auf ein neues Rekordhoch gestiegen: Im November waren 18,82 Millionen Menschen ohne Job (11,8 %). Damit stieg die Zahl der Arbeitssuchenden um mehr als zwei Millionen innerhalb eines Jahres. Am härtesten betroffen sind Spanien und Griechenland, wo mehr als jeder Vierte keine Arbeit hat.

 

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Zypern offenbart Sittenverfall durch Rettungspolitik

Mit dem 10 Milliarden EU-Rettungspaket (zusätzlich zu bereits ausgezahlten 9,4 Milliarden Liquiditätskrediten, “Emergency Liquidity Assistance” (ELA), gedeckt durch die EZB)  für Zypern wird endlich öffentlich eingeräumt, dass die EU-Rettungsschirmgelder nicht Zypern und seinen Bürgern zukommen, sondern zur “Bankenrettung” verwendet werden. Im Juni 2012 hatte Zypern einen Hilfsantrag bei der EU und IWF gestellt, weil es bei der Stützung seiner Banken finanziell am Ende ist.
Um “Bankenrettung” ging es auch bei früheren Rettungspaketen, ob Irland, Spanien, Portugal oder Griechenland. Auch dort wurden mit Hilfe des EU-Rettungsschirm-Kredits alle ausländischen Gläubiger bedingungslos freigekauft, obwohl sie einfach nur schlecht investiert hatten.
Jetzt aber in Zypern, wo vermeintlich nur das Geld  russischer Großanleger auf dem Spiel steht, will man hart bleiben. Nun aber nicht nur die relevanten Großanleger an ihren Verlusten beteiligen, sondern – ich fasse es nicht – hatte die  Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF ausgehandelt, die gar nicht beteiligten zyprischen kleinen Sparer für diese Spekulationsverluste zu schröpfen.
Der empörende Versuch, die kleinen Leute Zyperns für die großen Spekulanten zahlen zu lassen darf nicht davon ablenken, dass all die Rettungsschirm-Milliarden nicht Irland oder Spanien oder Griechenland, sondern über die verschuldeten Banken (Bankenrettung) die vermögenden Großanleger erhalten.
Zypern offenbart den Sittenverfall durch die EU-Rettungspolitik. Die Überschuldung von Banken wird, auch hier, losgelöst von Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft, aus der Verantwortung der Großanleger (treffender: Großspekulanten) in die Verpflichtung der europäischen Steuerzahler übergeleitet. Im Fall Zypern wird sogar versucht, die unbeteiligten kleinen Sparer bluten zu lassen.
Statt Rettungsschirme brauchen wir dringend eine Rückkehr zu Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit.

Vom Verfall der Sitten durch die Rettungspolitik
Handelsblatt, 22.3.2013. Gastbeitrag von Frank Schäffler. Der Fall Zypern zeigt: Die Rettungspolitik hat aus der Eurozone einen Schacher-Club gemacht. Auf jedem Basar geht es ehrlicher und anständiger zu. … Ließe die Politik das Funktionieren der Marktwirtschaft zu, so würde das Schicksal seiner Banken Zyperns Staatshaushalt nicht belasten. …  Sie [die Rettungspolitik] hat die simple Überschuldung einer Bank – in den USA wurden seit Lehmans Pleite am 15. September 2008 schon 458 Banken lautlos abgewickelt  – zu einer politischen Posse phantastischer Größe aufgepustet.

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Rettungspaket für Zypern? – Staatsgeheimnis Bankenrettung

Mit dem 10 Milliarden EU-Rettungspaket (zusätzlich zu bereits ausgezahlten 9,4 Milliarden Liquiditätskrediten, „Emergency Liquidity Assistance“ (ELA), gedeckt durch die EZB)  für Zypern wird endlich öffentlich eingeräumt, dass die EU-Rettungsschirmgelder nicht Zypern und seinen Bürgern zukommen, sondern zur „Bankenrettung“ verwendet werden. Im Juni 2012 hatte Zypern einen Hilfsantrag bei der EU und IWF gestellt, weil es bei der Stützung seiner Banken finanziell am Ende ist.
Um „Bankenrettung“ ging es auch bei früheren Rettungspaketen, ob Irland, Spanien, Portugal oder Griechenland. Auch dort wurden mit Hilfe des EU-Rettungsschirm-Kredits alle ausländischen Gläubiger bedingungslos freigekauft, obwohl sie einfach nur schlecht investiert hatten.
Und selbst für Griechenland kamen aus dem Euro-Rettungsschirm wieder jüngst 20 Milliarden Euro, um die Banken zu stabilisieren, ohne dass nur einmal gefragt wurde, bei wem diese Banken verschuldet sind.
Jetzt aber in Zypern, wo vermeintlich nur das Geld russischer Großanleger auf dem Spiel steht, will man hart bleiben. (Nun aber nicht nur die relevanten Großanleger an ihren Verlusten beteiligen, sondern – ich fasse es nicht –  hatte die Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF Freitagnacht in Brüssel ausgehandelt, die gar nicht beteiligten zyprischen kleinen Sparer für diese Spekulationsverluste zu schröpfen).
Der empörende Versuch die kleinen Leute Zyperns für die großen Spekulanten zahlen zu lassen darf nicht davon ablenken, dass all die Rettungsschirm-Milliarden nicht Irland oder Spanien oder Griechenland, sondern über die verschuldeten Banken (Bankenrettung) die vermögenden Großanleger erhalten.

„Bankenrettung“ bedeutet konkret, dass die *Gläubiger dieser Banken mit EU-Rettungsschirmgeldern ausbezahlt werden, anstatt sie die eingegangenen Risiken selber tragen zu lassen.
*Großanleger hoch spekulativer Investments, Geldanlagen von mindestens 100.000 Euro.


Wer sind die Gläubiger hoch spekulativer Anlagen?  –
.                                                                                 Staatsgeheimnis Bankenrettung
Werden die Krisenländer Irland, Spanien, Portugal und andere von Deutschland gerettet? Eine Recherche in ganz Europa zeigt auf: Die Rettungs-Milliarden aus Steuergeldern ersetzen überwiegend die Verluste von reichen Anlegern, treffender Spekulanten. Verheimlicht wird der skrupellose Mißbrauch von Regierungen und Zentralbanken gleichermaßen.
Das dunkelste Kapitel der Euro-Krise:
Schon in mindestens 52 Fällen haben Europas Regierungen von Insolvenz bedrohte Banken mit Staatsgeld gestützt und deren Kreditgeber so vor Verlusten bewahrt. Aber nicht alle Staaten konnten sich das auch leisten. Darum mussten sich Irland, Spanien, Griechenland und Portugal gut 150 Milliarden Euro beim Rettungsschirm der Euro-Zone und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) leihen, um insolvente Banken zahlungsfähig zu halten. In Zypern soll demnächst ein Notkredit über noch einmal bis zu zehn Milliarden Euro dem gleichen Zweck dienen.
Wer sind die Gläubiger, die ausbezahlt werden?
Warum müssen sie nirgendwo selbst die Verluste aus ihren Fehlinvestitionen tragen, so wie es sonst bei jedem anderen Pleiteunternehmen üblich ist? Wer diese Fragen in Europa stellt, erfährt erstaunliches: Beteiligte Banker in London sagen vereinbarte Termine unter falschen Vorwänden kurzfristig ab. Aufsichtsbehörden von Dublin bis Athen erklären sich für nicht zuständig. Fachleute ohne direkte Verantwortung sprechen aus Angst um ihren Job nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Und gleich, ob bei den Finanzministern in Irland, Spanien oder Deutschland, ob bei der EU-Kommission in Brüssel oder der EZB in Frankfurt: Als handele es sich um ein Staatsgeheimnis, verweigern alle Verantwortlichen  konkrete Auskünfte. Die Identität der „bondholder“ sei „nicht zu ermitteln“, behauptet Irlands Finanzminister Michael Noonan. Dies sei „keine wichtige Information“, meint sein spanischer Amtskollege Luis de Guindos. Dabei handele es sich um „Geschäftsgeheimnisse“, konstatiert EZB-Direktor Jörg Asmussen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hält schon die Frage für abwegig …
Beispiel Irland.
Es geht nicht um die Rettung des „EU-Schulden-Landes“, es geht um die Rettung der Banken, hoch spekulativer Investments von Großanlegern. Ohne zu ahnen, um wie viel Geld es geht, erteilte Irlands Regierung nach dem Finanz-Crash im September 2008  für zwei Jahre eine Garantie für alle Schulden irischer Banken. Im Herbst 2010 nun droht diese Zahlungspflicht für die mittlerweile verstaatlichten Banken, die irische Staatskasse zu sprengen, allein Anglo Irish 47 Milliarden Euro. Warum sollen die Steuerzahler diese Bankschulden bezahlen, obwohl doch die Anleger/Gläubiger einfach schlecht investiert haben?
Finanzminister Lenihan: Die Papiere würden anonym gehandelt, die Besitzer seien nicht bekannt. Den Gegenbeweis liefert Paul Staines’s im Oktober 2010 veröffentlichte Liste, sie  reicht vom deutschen Allianz-Konzern über Goldman Sachs bis zur französischen Societé Generale – allesamt Verwalter des Vermögens betuchter Anleger.
(Anmerkung K.A.: Die Forderungen ausländischer Geldgeber gegenüber dem Staat Irland, den irischen Banken und Unternehmen belaufen sich laut FAZ, die sich auf die BIZ bezieht, auf 731 Milliarden US-Dollar. Darunter britische Banken: 149 Milliarden US-Dollar, deutsche Institute: 138 Milliarden US-Dollar, US-Gläubiger: 69 Milliarden US-Dollar, Belgien: 54 Milliarden US-Dollar, Frankreich: 50 Milliarden US-Dollar.)
EZB-Chef Trichet fordert jedoch von Irland alle Bankanleihen zu bedienen und presst dem irischen Staat Schulden von über 100 Milliarden Euro auf, die zuvor private Banken bei privaten Investoren gemacht hatten. Die vermeintliche Rettung Irlands mündet in ein Erpressungsprogramm für Banken und Kapitalanleger, deren Fehlinvestitionen allein die irischen Steuerbürger tragen sollen.
Spaniens Krise ist ein europäisches Gemeinschaftsprojekt.
Die Euro-Einführung im Jahr 2000 bescherte auch Spanien (wie u.a. Portugal, Irland, Griechenland, Italien) niedrige Zinsen wie nie zuvor und so trieben sie ihr Land in einen Immobilienrausch auf Pump. Auch der iberische Baurausch war ein europäisches Gemeinschaftsprojekt.
Als die Blase 2009 platzt, wird der Finanzsektor mit 20 Milliarden Steuer-Euro umgebaut. Die ausländischen Investoren über einen Schuldenschnitt an den Kosten ihrer Fehlinvestments zu beteiligen, ist kein Thema: Keine Bank soll abgewickelt werden, kein Gläubiger sein Geld verlieren… Steuerbürger sollen die Verluste ersetzen. Dafür wird beim ESM ein Notkredit von 100 Milliarden Euro beantragt, der wird prompt gewährt…
Keiner fragt, bei wem die iberischen Banker ihre vielen Schulden eigentlich haben. Das  „International Financial Review“ schreibt über 40 Milliarden Euro Außenstände deutscher Banken bei spanischen Geldhäusern. Anwalt Moreno reicht Klage ein. Er fordert die Offenlegung der Zahlungsverpflichtungen. Aber die Regierung Spaniens verbietet dem Gericht die Einsicht in die Bücher: Die Geheimhaltung ist das wichtigste Mittel der Bankenretter. Sie verhindert damit, dass überhaupt geprüft wird die Gläubiger an den Kosten der Bankensanierung zu beteiligen. Keiner will die Haftung der Investoren durchsetzen. Auch in Griechenland und  Portugal sind die Gläubiger der dortigen Banken gerettet worden.
Stützung der Banken in Zypern
Zur Stützung der Banken in Zypern fordern einige Regierungen in diesem Fall, wo es um das Geld russischer Anleger geht, erstmals eine Beteiligung der Gläubiger. Vermutlich zu spät. Viele Großanleger haben ihr Geld bereits abgezogen. Für die Verluste ist wiederum die EZB mit über zehn Milliarden Euro „Liquiditätskrediten“ eingesprungen…

Siehe auch:
Staatsgeheimnis Bankenrettung  ArteVideo, 26.2.2013  nicht mehr verfügbar
50 Mrd in Griechenland, 70 Mrd in Irland, 40 Mrd in Spanien – ein Eurostaat nach dem anderen sieht sich gezwungen, seine Banken mit gigantischen Summen zu stützen, um damit die Verluste auszugleichen, die den Geldhäusern aus faulen Krediten entstanden sind. Aber wohin gehen die Milliarden eigentlich? Wer sind die Begünstigten?
Harald Schumann: Staatsgeheimnis Bankenrettung       
Video auf YouTube       „Staatsgeheimnis Bankenrettung Tagesspiegel“


Hintergrundinformationen

Merkels Krisenpolitik – Nie ein Wort über die kollektive Verantwortung
Tagesspiegel. 26.6.2012, von Harald Schumann. Seit Jahren heizt die Bundesregierung mit Schuldzuweisungen quer durch Europa die anti-europäische Ressentiments an. Ein paar ehrliche Worte würden Europa – und Angela Merkel – gut tun. Griechenland stürzt in den wirtschaftlichen Abgrund. Portugal und Irland sind auf dem Weg in die Verarmung. Spanien droht der Bankenkollaps und ganz Europa steht vor einer schweren Rezession. So ist nicht mehr zu leugnen, dass die von der Regierung Merkel verfochtene Politik der Krisenbekämpfung per „Haushaltsdisziplin“ gescheitert ist …

Staatsgeheimnis Bankenrettung, Juan Morenos Klage
Februar 2013. Moreno, ein junger Anwalt, reicht Klage gegen die staatliche Stützung des spanischen Sparkassenkonzerns Bankia ein und fordert die Offenlegung der Daten über deren Zahlungsverpflichtungen. Aber die spanische Regierung Rajoy verbietet selbst dem Gericht die Einsicht in die Bücher.
Siehe auch   Fordert die Daten! – Juan Morenos Klage

Steuer auf Bankkonten Zyperns Parlament will Zwangsabgabe verhindern
Südd. Zeitung. Dienstag, 19. März 2013. Die Euro-Finanzminister haben sich Montagnacht bereiterklärt, Ausnahmen von der Zwangsabgabe für Kleinsparer zu akzeptieren…
Das zyprische Parlament wird nach Aussagen des Regierungssprechers der geforderten Abgabe auf Bankeinlagen nicht zustimmen …
Siehe auch SPD-Chef Gabriel: „Zypern-Desaster trägt Merkels Handschrift“

Zyperns Banken nutzen Notkredite – Duldung durch EZB
n-tv, 14.1.2013. Die internationalen Hilfen für Zypern lassen auf sich warten. Die Banken des Landes brauchen aber dringend Geld. Die Notenbank in Nikosia springt erst einmal ein und vergibt Notkredite an die Institute. …
Zyperns Zentralbank ist bei der Vergabe der Notkredite allerdings auf die Duldung der EZB angewiesen, die bei der Ela-Vergabe ein Veto-Recht hat. „Damit werden aber die Risiken der Bankenfinanzierung auf die Steuerzahler in Europa umverteilt.“ …

Bankenkrise – In Zypern ist das Geld der Millionäre in Gefahr
Die Welt, 16.02.13. Von Matthias Brendel, Sebastian Jost. Das Euro-Mitglied Zypern soll Hilfe bekommen, sonst sei ganz Europa in Gefahr – heißt es. Dabei würde eine Pleite der Banken auf der Insel hauptsächlich deren reiche Kunden treffen. …
Wie viel Gefahr kann von einem Land mit nicht einmal einer Million Einwohner ausgehen, auf das nur 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung im Euro-Raum entfallen? …

Zyperns Bankenkrise – Wahlkampf als Chance
Tagesspiegel. 11.1.2013. Es wäre schön, wenn in der Debatte um mögliche Zypern-Hilfen nun endlich die Auseinandersetzung damit beginnt, welche Interessen mit der Euro-Rettung eigentlich bedient werden, meint unser Autor Harald Schumann. Da will die Regierung in Nikosia sich doch tatsächlich 17,5 Milliarden Euro beim gemeinschaftlichen Rettungsfonds ESM leihen, um die aufgeblähten Banken des Ministaats vor dem Zusammenbruch zu bewahren…
Dabei waren alle anderen Rettungskredite für Euro-Staaten mit maroden Banken schon genauso fragwürdig. …

Irische Schuldenkrise: Deutsche Banken gehören wieder zu den Hauptgläubigern und wehren sich gegen Staatsinsolvenz 2010
blicklog.com, Dirk Elsner. 19.11.2010. Das Bedrohungsszenario einer Pleite Irlands betrifft also vor allem die Banken. Die Forderungen ausländischer Geldgeber gegenüber dem Staat Irland, den irischen Banken und Unternehmen belaufen sich laut FAZ, die sich auf die BIZ bezieht, auf 731 Milliarden US-Dollar. Darunter britische Banken: 149 Milliarden US-Dollar, deutsche Institute: 138 Milliarden US-Dollar, US-Gläubiger: 69 Milliarden US-Dollar, Belgien: 54 Milliarden US-Dollar, Frankreich: 50 Milliarden US-Dollar…

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Target-2 gefährdet Bundesbankvermögen – Strafrechtliche Aspekte

Gigantische Risiken in den Bilanzen der Bundesbank können Deutschland in den Staatsbankrott treiben. In Folge der „Euro-Rettungspolitik“ wachsen die offenen Forderungen der Bundesbank durch den europäischen Zahlungsverkehr seit Jahren an; Stand März 2013: 589 Milliarden Euro.
Ursache ist das europäische Zahlungssystem für grenzüberschreitende Überweisungen* (in Millionen-Höhe) zwischen den Zentralbanken, Kurzbezeichnung „Target“.
TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system (dt.: Transeuropäisches Automatisiertes Echtzeit- Brutto-Express-Überweisungssystem), es ist das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems für die schnelle Abwicklung von Überweisungen in Echtzeit. Es wurde mit der Euro-Einführung am 4.1.1999 in Betrieb genommen. Eigentümer ist die EZB und die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken, wie z.B. die Deutsche Bundesbank. Target wurde auf TARGET2, nun auf einer einheitlichen Plattform, bis zum 19.5.2008 vollständig umgestellt.
*Bundesbank: Während eines ganzen Jahres werden von TARGET2 knapp 90 Millionen Zahlungen in einem Gesamtwert von rund 600.000 Milliarden Euro abgewickelt.

Wie eine Target-Forderung der Bundesbank entsteht
Zum Beispiel kauft eine spanische Firma eine Ware bei einem deutschen Hersteller. Die spanische Firma beauftragt ihre Hausbank, den Kaufpreis an die Bank des Herstellers in Deutschland zu überweisen.
Zur Erinnerung: Die Zahlungen der Millionen hohen Überweisungen sind üblicherweise kreditfinanziert. Bei den heutigen niedrigen Eigenkapitalquoten ist gar kein entsprechendes Barkapital vorhanden. Und genau diese Kredite bereiten das eigentliche Problem der Target-Forderungen, doch dazu später.
Die spanische Hausbank bucht den Kaufpreis vom Konto der spanischen Firma ab und reicht den Überweisungsauftrag an die spanische Notenbank weiter. Diese bucht den Betrag vom Konto der spanischen Hausbank ab und überweist ihn an die EZB. Die wiederum schreibt ihn der Bundesbank auf deren Konto bei der EZB gut. Die Bundesbank überweist den Betrag dann an die Hausbank des deutschen Herstellers, die ihn auf dessen Konto gutschreibt. Durch die Überweisungen bauen die griechische Zentralbank und die Bundesbank Target-Salden gegenüber der EZB auf. Die Bundesbank erhält eine Target-Forderung gegen die EZB, die spanische Notenbank geht eine Verbindlichkeit ein.

1056 Milliarden bzw. rund 1 Billion Euro Forderungen aus Target2
Mit den Problemen der Finanzmarktkrise und der EU-Schuldenkrise nahmen die Target-Salden zu. Bis in 2007 erfolgte ein Saldenausgleich. Geschäftsbanken gewährten Interbankenkredite an Banken der Defizitstaaten, deren Käufer nutzten diese Kredite zur Bezahlung der Importe. Durch den Ausbruch der Finanzkrise schwand das Vertrauen der Banken untereinander. Als im Herbst 2008 die Lehman-Bank pleiteging, stockte der Interbankenmarkt. Ein wesentlicher Grund für die unausgeglichenen TARGET2-Salden ab 2008. In der Folge erreichten die Target-Forderungen  von Deutschland, Niederland, Finnland und Luxemburg im August 2012 mit 1056 Milliarden Euro ihren Höhepunkt. Die folgende Abnahme der Salden resultiert aus der EU-Rettungsschirmpolitik. Einerseits führten die Geldzuflüsse der EU-Rettungsschirme zu fallenden Target-Salden. Auch privat wurde in den Krisenländern wieder investiert. Andererseits die Ankündigung von Mario Draghi, EZB, den „Euro zu retten“ und unbegrenzt Staatsanleihen der Krisenländer aufzukaufen. Die Banken der Schuldenländer begannen sich Zentralbankgeld direkt bei der EZB zu leihen, die öffnete im Oktober 2008 ihre Geldschleusen: Zentralbankgeldschöpfung nach dem Motto „wünsch Dir was“ für Geschäftsbanken.
Zusätzlich hat die EZB die Sicherheitsstandards der Kredite für Refinanzierungsgeschäfte massiv gelockert. Nun werden sogar drittklassige Anleihen akzeptiert. Als im Frühjahr 2012 die Kreditinstitute insgesamt 530 Milliarden Euro Zentralbankgeld aufnahmen, verzichtete die EZB auf ihre Kontrollfunktion und überließ den Zentralbanken der Schuldenländer die Entscheidung welche Sicherheiten sie verlangten. Auch einfache Unternehmenskredite wurden als Sicherheiten akzeptiert. Die Banken in den Krisenländern konnten von den nationalen Zentralbanken wie aus einem Geldautomaten ohne Limit Zentralbankgeld ziehen, mit dem sie die Importüberschüsse ihrer Länder finanzierten.
Viele Reiche aus den Krisenländern brachten ihre Vermögen ins Ausland, auch nach Deutschland. Weil diese Geldüberweisungen ebenfalls über das Target-System abgewickelt werden, sind die Negativsalden der Krisenländer weiter angeschwollen. Aktuell, Frühjahr 2012, bei 800 Milliarden Euro, allein Spanien und Italien jeweils rund 180 Milliarden Euro. Dadurch sind bei der Bundesbank Target-Forderungen auf fast 500 Milliarden Euro angewachsen.

Target-Salden wurden im Februar 2011 durch Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts in München, erstmals öffentlich bekannt, der zugleich die Haftungsrisiken für die Bundesbank anprangerte. Hans-Werner Sinn machte deutlich, dass es sich bei den Target-Salden um öffentliche internationale Kredite an die GIPSIZ-Länder handelt, die ökonomisch mit anderen öffentlichen Finanzhilfen wie den Rettungsschirmen vergleichbar sind.

Deutschlands Haftungsrisiken durch Target2-Forderungen der Bundesbank
Die Target-Forderungen hatten von 5 Milliarden Euro Ende 2006 auf 326 Milliarden Euro Ende 2010 zugenommen. Ende Februar 2011 betrugen die Target-Verbindlichkeiten von Griechenland, Irland, Portugal und Spanien zusammen 340 Milliarden Euro. Deutschland würde mit 104 Milliarden Euro (33 %) haften, bei Zahlungsausfall dieser Länder.
Höchst kritisch ist zudem, dass die Haftung für die Target-Forderungen öffentlich unbemerkt automatisch erfolgt: Weder die Kredit gebende Notenbank noch parlamentarische Gremien können Einfluss nehmen.
Nur solange es die Währungsunion gibt und kein Land die Euro-Zone verlässt, bestehen keine finanziellen Belastungen für Deutschland. Verließe Griechenland den Euro-Raum, müsste die EZB ihre Target2-Forderung von rund 105 Milliarden Euro abschreiben, rund 28 Milliarden Euro Verlust entfielen auf die Deutsche Bundesbank. Bei einem völligen Auseinanderbrechen der Währungsunion hätte die Bundesbank in ihrer Bilanz 500 Milliarden Euro Forderungen. Dem Abschreibungsverlust stünden Eigenkapital und Neubewertungsreserven von rund 130 Milliarden Euro gegenüber. Um den verbleibenden Target-Verlust von knapp 370 Milliarden Euro auszugleichen, benötigte die Bundesbank angesichts des zuletzt mageren Gewinns von 2,2 Milliarden Euro fast 170 Jahre…
Und die Entwicklung wird immer bedrohlicher.
Die Target2-Forderungen steigen zurzeit jährlich um 200 Milliarden Euro. In fünf Jahren wären das 1500 Milliarden Euro. Bei einem Zerfall der Währungsunion könnte auch Deutschland das Loch in der Bilanz der Bundesbank nicht mehr schließen, ohne selbst Bankrott anzumelden. Eine Währungsreform wäre die Folge: Der Großteil aller Ersparnisse und Geldvermögen ginge für jedermann verloren.
Wenn die Target-Regeln nicht geändert werden, ist Deutschland auf Gedeih und Verderb den daraus profitierenden Krisenländern ausgeliefert.

Siehe auch Wikipedia, WiWo, Bundesbank


Mit den strafrechtlichen Aspekten dieses extrem hohen Haftungsrisikos sind die zwei nachfolgenden Beiträge des Strafrechtlers
Prof. Dr. B. Schünemann befasst.
Target-2 „Strafrechtliche Aspekte der Gefährdung oder Vernichtung des Vermögens der Bundesbank“
18.10.2012. Von Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, Universität München.
Mit dem (vorläufigen) Urteil vom 12.09.2012 zum ESM-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht versucht, die Haftung Deutschlands aus seiner Beteiligung an dieser supranationalen Bank auf 190 Mrd.€ zu begrenzen. Der Betrieb der ESM-Bank selbst wurde nicht gestoppt. In der Öffentlichkeit ist weitgehend unbekannt, dass Deutschland parallel zur ESM-Haftung über das Target-2-System längst weiteren riesenhaften Haftungsrisiken ausgesetzt ist, die diese 190 Mrd. € inzwischen weit übersteigen und niemals vom Bundestag genehmigt wurden.
Wegen des Target-2-Komplexes hat der Verfasser am 11.04.2012 gegen Vorstände der Bundesbank wegen Verdachts der Untreue Strafanzeige gestellt und diese – nach Ablehnung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Ermittlungen einzuleiten – zwischenzeitlich am 17.09.2012 fortgeschrieben und erweitert.
Nachstehend werden die hierfür maßgeblichen Gründe in konzentrierter Form der Öffentlichkeit unterbreitet, da die Target-2-Problematik inzwischen nicht nur den wirtschaftlichen Bestand Deutschlands gefährdet, sondern auch die Verfassungsprinzipien der Währungsstabilität und der Budgethoheit des Bundestages beeinträchtigt und dadurch ein überragendes Informationsinteresse aller Bürger begründet.
Es geht um folgende Punkte: I. Könnten …  Zum vollständigen Beitrag Titel anklicken.

Target-2, „Untreue zu Lasten der Bundesbank“
Prof. Dr.Schünemann, 11.10.2012. Bis Anfang 2011 konnten mit dem Akronym TARGET-2, mit dem der Geldverkehr zwischen den einzelnen nationalen Notenbanken im Eurosystem bezeichnet wird, nur die im internationalen Zahlungsverkehr Tätigen und einige weitere Eingeweihte etwas anfangen. Inzwischen wissen jedenfalls die politisch Interessierten, dass dieses ursprünglich technische Instrument, bei dem sich die zahllosen grenzüberschreitenden Transaktionen bis 2006 im Wesentlichen neutralisierten, eine gigantische Schlagseite entwickelt hat: Während vor allem die GIIPS-Staaten Griechenland, Italien, Irland, Portugal und Spanien über die EZB als Clearingstelle rund 1000 Milliarden € schuldig geblieben sind, haben die „Nordstaaten“ Deutschland, Finnland, Niederlande und Luxemburg Aktivsalden in derselben Höhe mit einer der Bundesbank per August 2012 zustehenden Forderung über rund 750 Milliarden € als „dicker Bertha“. Wie war das möglich, und was bedeutet es für die Bundesbank?
Zum vollständigen Beitrag Titel anklicken.

Target2 – Die Bundesbank fordert von der EZB bessere Sicherheiten

29.02.2012, von Stefan Ruhkamp. In der Bundesbank rumort es: Der größte Posten in der Bilanz sind Forderungen von zuletzt knapp 500 Milliarden Euro gegenüber Notenbanken finanzschwacher Länder, die über das Target-Zahlungsverkehrssystem aufgelaufen sind.
Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat Mario Draghi, den Präsidenten der Europäischen Zentralbank, vor den wachsenden Risiken im Eurosystem gewarnt und eine Rückkehr zu den Sicherheitenregeln vorgeschlagen, die vor dem Beginn der Finanzkrise galten…   Zur Quelle: FAZ  29.2.2012

Target-2-Salden der Bundesbank –  Brisante Milliarden
2.8.2012. Ökonomen streiten über Kredite der Bundesbank an südeuropäische Notenbanken. Es geht um den unfassbaren Betrag von einer halben Billion Euro. Manche sagen: Wenn die Euro-Zone zerbricht, hat Deutschland mit dieser Summe ein gewaltiges Problem. Von Fabian Uebbing
Von 1999 bis 2006 waren diese Forderungen fair verteilt. Die Geldströme, Rechnungen und Kapitalverschiebungen zwischen Deutschland, Spanien und den anderen Euro-Ländern addierten sich unterm Strich auf etwa null. Seit dem Ausbruch der internationalen Finanzkrise geraten die Target-2-Salden jedoch aus den Fugen.
Heimliches Rettungspaket an die Krisenländer?
Quelle: Süddeutsche Zeitung  2. August 2012

Özil, Khedira und Target   Beitrag der Aktion „Stop ESM“, 18.10.2012
Ein praktisches Beispiel wie TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System), das EU-Zahlungsverkehrssystem dient dem täglichen Transfer von Geldern zwischen den angeschlossenen Banken, funktioniert.

www.target-2.de/dokumente (Linkliste vom Bund der Steuerzahler Bayern e.V.)

 

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ESM und EZB im Rechtssumpf – Hauptverfahren überfällig

Acht Monate seit der Verfassungsklage gegen ESM, Fiskalpakt sowie trickreicher Umgehung der „No-Bailout-Klausel“ und fünf Monate seit der vorläufigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht das Hauptverfahren noch immer aus.
Das ist ganz besonders erstaunlich hatte doch Anfang Juli 2012 Bundesfinanzminister Schäuble das oberste Gericht unter Druck gesetzt. Er sprach von schwerwiegenden Konsequenzen, falls das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppt oder verzögert. Ein Stopp des Rettungsschirms könnte zu „erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen“ für die Bundesrepublik führen. So könne es zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro kommen. Die Refinanzierungskosten würden steigen, so Schäuble. Allerdings im deutlichen Widerspruch zu Bundesbankpräsident Jens Weidmann und der Realität. Nichts von Schäubles dramatischer Schwarzmalerei während des zweimonatigen Stopps hat sich bestätigt, trotz der kaum mehr nachvollziehbaren immer noch andauernden Verzögerung des Hauptverfahrens. Denn neben den Eilentscheidungen vom September 2012 sind noch viele Fragen offen geblieben.
Die Verschuldung wie die Milliardenhaftung wächst weiter, die ungeklärten Rechtsverhältnisse drängen.
Ganz besonders der Grundsatzbeschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 6. September 2012, künftig wieder Staatsanleihen notleidender EU-Staaten am Finanzmarkt zu kaufen. Dieser Beschluss kollidiert im Grunde mit der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Karlsruhe hatte den Ankauf in früheren Entscheidungen für unzulässig erklärt. Das Verfassungsgericht wird kaum hinter seine bisherige Rechtsprechung zurück können und die Anleihekäufe mutmaßlich erneut für unzulässig erklären. Früher konnte die Bundesregierung damit ganz gut leben, weil die Ankäufe unabhängige Entscheidungen der EZB waren. Das aber hat EZB-Chef Mario Draghi mit dem Beschluss vom 6. September geändert. Er verknüpfte künftige Anleihekäufe eng mit dem ESM und damit mit der Politik. Draghi besteht nämlich darauf, dass EZB und ESM gemeinsam Anleihen kaufen. Schon allein das kommt der Regierung ungelegen. Mitten im Wahlkampf könnte die Zahl jener Abgeordneten leicht zunehmen, die sich aufgrund der ihnen aus der Bevölkerung entgegenschlagenden Stimmung dieser Politik verweigerten.

Kritik an den „Rettungs“- Maßnahmen
Mit Einführung des EU-Rettungsschirmes wurde gegen wesentliche Grundsätze der Währungsunion verstoßen: -Unabhängigkeit der Zentralbank  -kein Ankauf von Staatsanleihen  -Verstoß gegen die  „No-Bailout-Klausel“. Nach geltendem EU-Vertrag darf die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer verschuldete EU-Länder gar nicht unterstützen. Mit der „No-Bailout-Klausel“ (heute Artikel 125 AEU) wurde der Union sowie allen Mitgliedsländern die Haftung für Verbindlichkeiten eines Krisenstaats eindeutig untersagt. Deshalb wurde eine Änderung des AEU-Vertrags vereinbart. Dabei soll zwar die No-Bailout-Klausel unangetastet bleiben, aber Art. 136 AEU-Vertrag um einen Absatz erweitert werden, der ausdrücklich die Einrichtung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus durch die Staaten der Eurozone ermöglicht! Beschluss Europäischer Rat vom 16./17. 12. 2010. (Eine Änderung des EU-Vertrags direkt lehnte Großbritannien erfolgreich ab)…
Mehr auf  Kritik an den „Rettungs“- Maßnahmen

Siehe auch

Euro-Rettung – Karlsruhe zögert mit endgültigem ESM-Urteil
Welt, 5.10.12, von Günter Lachmann. EZB und ESM sollen gemeinsam Staatsanleihen kaufen. So will es EZB-Chef Draghi. Ein Urteil des Verfassungsgerichts im Hauptverfahren zu ESM- und Fiskalpakt-Verfassungsklagen steht aus…

Bundesbankpräsident kritisiert EZB – Jens Weidmann sieht Ursachen der Eurokrise nicht beseitigt
ntv, 29.12.2012. Bundesbank-Chef Weidmann warnt vor einem Nachlassen im Kampf gegen die Schuldenkrise: Die Ursachen der Euro-Krise seien noch lange nicht beseitigt. Der Konflikt zwischen Weidmann und EZB-Chef Draghi wird immer offensichtlicher – vor allem wenn es um die drohende Inflation geht… Weidmann bekräftigte seine Kritik am Kurs der EZB, notfalls unbegrenzt Anleihen von hochverschuldeten Euro-Staaten zu kaufen….

EZB Jürgen Stark: Irland-Rettung durch die EZB war Vertragsbruch
DMN, 17.02.13. Eine direkte Staatsfinanzierung Irlands durch dessen Zentralbank dürfe es nicht geben, so der ehemalige EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark. Genau dazu sei es aber bereits gekommen. Stark erkennt einen Verstoß gegen das Mandat der EZB: Die irische Zentralbank halte „die in Staatsanleihen umgewandelten Schuldscheine, womit eine Staatsfinanzierung durch die Notenbank erfolgt. Dies ist nach Artikel 123 des EU-Vertrages verboten”, heißt es in einem Gastbeitrag von Stark in der Welt.  …

Staatsverschuldung in Deutschland – Bundesrat stoppt Fiskalpakt, Merkel unter Druck
Focus, 1.3.2013. Der Bundesrat verhindert mit seinem Nein die Umsetzung des Fiskalpakts. … Am Freitag stoppte die Länderkammer mit der Mehrheit der von Rot und Grün geführten Bundesländer ausgerechnet die Umsetzung von Merkels Lieblingsprojekt: den Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin.

Irischer Abgeordneter klagt gegen ESM
Deutschlandfunk, 8.10.2012. Von Martin Alioth. Er befürchte, dass der ESM zur Rettung von Banken benutzt werde, dass also die Bürger für deren Fehler bezahlen müssten. In Irland ist das bekanntlich schon in spektakulärem Umfang geschehen: Der irische Steuerzahler hat bisher 64 Milliarden Euro in die einheimischen Banken gepumpt. Pringle will verhindern, dass das zur europäischen Regel wird …

EuGH schmettert irische Klage gegen dauerhaften Rettungsschirm ESM ab
Südd.Z., 27.11.2012. Die Richter in Luxemburg sprachen sich gegen die Bedenken des 45-Jährigen [Pringle] aus. Das EU-Recht stehe dem ESM nicht entgegen, teilte der EuGH mit… Die Luxemburger Richter mussten klären, ob ein vereinfachtes Verfahren ohne Volksabstimmung ausreichend war, um das sogenannte Bail-Out-Verbot im Vertrag einzuschränken und den ESM auf dieser Grundlage durchzusetzen…

Schäuble warnt Verfassungsgericht vor Erfolg der ESM-Kläger
Zeit, 10.Juli 2012. Zu Beginn der Eil-Verhandlung warnte Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) vor schwerwiegenden Konsequenzen, falls das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt stoppt oder verzögert.

Verfassungsgericht spielt auf Zeit
Handelblatt, 10.7.2012. Dagegen hatte Finanzminister Schäuble vor schwerwiegenden Konsequenzen gewarnt. Sehr viel weniger dramatisch äußerte sich Bundesbank-Präsident Jens Weidmann. Ein Abschätzen der Folgen bei einem einstweiligen Stopp des Euro-Rettungsschirms ESM sei „höchst spekulativ“. Die Finanzmärkte hätten ein verspätetes Inkrafttreten des ESM bereits „teilweise eingepreist“…

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Riester-Förderung in die gesetzliche Rente (GRV) überführen

Mit Blick auf die drohende Altersarmut weiter Teile der Bevölkerung fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag Drs 17/12436 die Bundesregierung unter anderem auf, die Riester-Förderung in die gesetzliche Rente zu überführen: Denn die Riesterrente ist ein Flop, sie verstärkt Altersarmut. 
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem
1. das Ziel der Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert wird …
2. die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge eingestellt wird und die frei werdenden Steuermittel, mit denen bisher Riester-Produkte gefördert worden sind, für Leistungsverbesserungen in die gesetzliche Rentenversicherung geleitet werden,
3. die Sparerinnen und Sparer mit bis dahin steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen das gesetzliche Recht erhalten, freiwillig das bisher im Verfahren der Kapitaldeckung angesparte Kapital (Beiträge, staatliche Zuschüsse und Zinsen) in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung in Anwartschaften auf dem persönlichen Rentenkonto umzuwandeln…
Berlin, den 21. Februar 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion.

Begründung des Antrags
o Die Mehrheit der von der Vorsorgelücke betroffenen Menschen „riestern“ gar nicht erst. Das trifft vor allem auf die am stärksten Betroffenen, nämlich jene mit Niedriglöhnen, zu. Sozialpolitisch – und das heißt: vor allem für die Versicherten – ist die Riester-Rente ein Flop. In der Konsequenz heißt das, dass die Riester-Renten- und die nachfolgenden Reformen zurückgenommen werden müssen.
o Bereits heute besteht für Riester-Sparerinnen und -Sparer die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln und das bisher angesparte Kapital inklusive Förderzulagen neu anzulegen. Das gilt jedoch nur für einen Wechsel von dem einen zu einem anderen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz anerkannten Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Buchstabe b AltZertG) oder für einen Wechsel zum sogenannten Wohnungs-Riester. Entsprechende Regelungen müssen angepasst werden.
o … frei werdenden Steuermittel, die bisher für die Steuerförderung vorgesehen waren, für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt würden. Wichtige Leistungsverbesserung wären zum Beispiel die Angleichung der Leistungen für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Ausweitung der Rente nach Mindestentgeltpunkten und Rentenbeiträge für Hartz-IV- Betroffene.
Vollständiger Antrag Drucksache 17/12436

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Riester-Rentenreform ist eine Ursache für Altersverarmung
Mit der Einführung der Riester-Rentenreform 2001 (mit Riester- bzw. Ausgleichsfaktor) unter der rot-grünen Regierung Schröder und verschärfender Mitwirkung von  CDU und FDP werden die künftigen Anpassungen aller bereits laufenden Renten gekürzt und koppeln (auch die heutigen) Rentner immer weiter von der Lebensstandardsicherung ab. Für die kommenden Rentnergenerationen macht die Rentenreform 2001 eine dramatisch zunehmende Verarmung unausweichlich, wenn nicht eine grundsätzliche Wende eingeleitet wird. Durch die Riesterreform und Einführung weiterer Kürzungsfaktoren sinkt das Rentenniveau bis 2030 von ca. 70 % auf ca. 52 % des letzten Nettoeinkommens.

Riesterreform unsinnig und widersprüchlich
Als Ziel der Riester-Reform wird die „langfristige Stabilisierung des Beitragssatzes“ genannt, er soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030 nicht überschreiten. Von diesem Ziel profitiert allein die Wirtschaft, weil deren paritätischer Arbeitgeber-Beitragsanteil begrenzt wird. Und „so ganz nebenbei“ wird der Finanz- und Versicherungswirtschaft ein lukrativer milliardenschwerer Markt von „unseren“ Politikern erschlossen.
Für die Jungen (Rentenbeitragszahlenden) aber wird es teurer durch die Reform. Um ihre ursprüngliche Lebensstandardsicherung im Alter (70% des letzten Nettoeinkommens) wieder herzustellen müssen sie zusätzlich 4 % Beitrag vom Lohn für die Riesterrente aufbringen. Viele können das gar nicht leisten, ihnen droht dadurch verstärkt Altersarmut.
Wer dennoch die zusätzliche Belastung durch eine Riesterrente auf sich nimmt, läuft Gefahr wegen der Arbeitslosigkeit, starken Zunahme der Niedriglohnjobs und versicherungsfreier Mini-Jobs oder als sozial meist ungesicherte Solo-Selbständige unter die Grundsicherung im Alter zu fallen, die mühsam ersparte Riesterrente vom Staat kassiert wird.

„Es ist sozialpolitisch nicht vertretbar, das Versorgungsniveau spürbar nach unten zu korrigieren. Jede pauschale Absenkung des Rentenniveaus muß zwangsläufig dazu führen, dass bereits bei durchschnittlichem Einkommen die Rentenansprüche in die Nähe der Sozialhilfe-Schwelle für ein Rentnerehepaar kommen oder darunter absinken.“
Von wem diese Sätze stammen? Von der SPD-Rentenkommission, allerdings vor der Wahl 1998.

„Auf Deutschland rollt eine Welle der Altersarmut zu. Wenn die Renten weiter in dem Tempo sinken, dann liegt die Durchschnittsrente in zehn Jahren unter der Grundsicherung“  Linken-Chef Ernst in der Süddeutschen Zeitung.

Riesterrente soll verbessert werden.
Der Finanzausschuss beschloss am Mittwoch nach Vornahme zahlreicher Änderungen den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818. Ein besonders wichtiger Schritt sei die Einführung der Produktinformationsblätter. Auch eine Kostenbegrenzung für Versicherte sei eine der vielen Verbesserungen.
Die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich dagegen aus. Änderungswünsche der Opposition blieben ebenso erfolglos wie ein Antrag der Linksfraktion (17/9194) , die verlangt hatte, die Risiken der Riester-Rente offenzulegen und die Altersvorsorge von den Finanzmärkten  zu entkoppeln.
Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion.
Es habe sich über die Jahre gezeigt, dass die Riester- und auch Rürup-Produkte nichts taugen würden. Statt umzukehren, werde jetzt von der Koalition nur herumgedoktert, erklärte die Fraktion, die der Koalition vorwarf, Wohn-Riester als Lösung für alle Probleme anzubieten.

Siehe auch
Riester – Rentenreform 2001  und  Riester – Rente
Rentenreform-Alternative
Ruheständler-Kaufkraft der Rentner schrumpft -Altersarmut nimmt zu 
Riester-Ablehnung Fuhlrott, 2010
Rentenpolitik unter Rot-Grün Thomas Alboth, 2004
Riester Rente lohnt sich nicht
Riester Rente Kritik Wikipedia

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Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen

Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren untergraben; der Staat selbst verfälscht und belastet die Finanzlage der Rentenkasse. Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für staatliche Aufgaben, den „versicherungsfremden (nicht beitragsgedeckten) Leistungen“ verwendet. Die „Bundeszuschüsse“ für die Rentenkasse waren von 1957 bis heute entsprechend niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten „versicherungsfremden Leistungen“.
Die offiziellen Begründungen auch der Regierung Merkel sind mehr als  fadenscheinig:
(Siehe auch ganz unten Zweierlei Recht)

Begründung der Bundesregierung warum sie versicherungsfremde (nicht beitragsgedeckte) Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht vollständig erstattet!
Quelle: Drucksache 17/10696 – 36 – Deutscher Bundestag (Seite 36).  Antwort der Bundesregierung auf die Frage 42. Abgeordneter Matthias W. Birkwald:
„Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Neuberechnung des Verhältnisses nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung (Reineke 2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung, in: Deutsche Rentenversicherung 1/2012, S. 1 bis 4), nach dem für das Jahr 2009 eine Unterdeckung von 13,4 Mrd. Euro bestand, und welchen finanzpolitischen Handlungsbedarf zur Behebung dieser Unterdeckung sieht sie?

Zitate aus der Antwort der Bundesregierung:
1.
„Zum Begriff der nicht beitragsgedeckten Leistungen existiert keine einheitliche Abgrenzung.“
„Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage einer engen und einer weiter gefassten Abgrenzung des Begriffs der nicht beitragsgedeckten Leistungen ermittelt. Diese Modellrechnungen sind nach wie vor aussagekräftig. Dies bestätigt auch die im Jahr 2011 aktualisierte Berechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2009.“ „Gegenüber der weiter gefassten Abgrenzung fallen die Bundeszuschüsse laut den Modellrechnungen im Jahr 2009 rechnerisch rund 13,4 Mrd. Euro geringer, gegenüber der engen Abgrenzung rechnerisch rund 10 Mrd. Euro höher aus.“
2.
„Die Höhe der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung ist gesetzlich eindeutig geregelt. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf.“
3.
„Über die mit der nicht einheitlichen Begriffsdefinition verbundenen Abgrenzungsschwierigkeiten hinaus haben die Leistungen des Bundes nicht ausschließlich das Ziel, nicht beitragsgedeckte Leistungen zu finanzieren.“
„Sie sind multifunktional. Der Bund beteiligt sich in erheblichem Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet insbesondere mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.“

In meinen Ohren klingt diese offizielle Begründung wie eine Verhöhnung der rund 52 Millionen Rentenversicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung. Ich halte das für unsoziale und vorsätzliche Missachtung – andere sprechen von Betrug und Plünderung der Rentenkasse – der Eigentumsrechte der GRV-Versicherten.  Zudem untergraben diese hohen Milliarden-Fehlbeträge der Rentenkasse das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung entscheidend.

Kritik an der Begründung der Bundesregierung
Zu 1.
Abgrenzungsschwierigkeiten seit Jahrzehnten?
Klärung (Definition mit Kompromissen durch Expertengremien) wäre die selbstverständliche Vorgehensweise und ist in jedem anderen Fall übliche Praxis! Modellrechnungen mit Unterschieden zwischen -13,4 Mrd und +10 Mrd der Bundeszuschüsse sind keinesfalls aussagekräftig sondern höchst unseriös!
Zu 2.
Die Höhe der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung ist eben nicht gesetzlich eindeutig geregelt, weil sie in einem großen Umfang versicherungsfremde (nicht beitragsgedeckte) Leistungen der GRV in Milliarden Höhe enthalten, die trotz detaillierter Regelungen des umfangreichen Sozialgesetzbuch VI nicht eindeutig abgegrenzt werden und deren Kosten nicht korrekt erfasst und ausgewiesen werden. Es besteht seit 1957 hoher Handlungsbedarf.
Zu 3.
Der Bund hat auch die nicht beitragsgedeckten Leistungen der GRV aus *Steuern zu finanzieren und der GRV vollständig zurück zu erstatten. Und darüberhinaus im Rahmen der allgemeinen Sicherungsfunktion des Bundes die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern, d.h. erforderlich werdende zusätzliche Finanzmittel bereit zu stellen.

Wie abstrus auch diese aktuelle Argumentation der Bundesregierung Merkel ist, wird deutlich, würde beabsichtigt diese Argumentation gegenüber dem Staat geltend zu machen:
Privatunternehmen und Steuerzahler, oder die abhängig Beschäftigten (mit ihren steuerrechtlich völlig kontrollierten und bis ins kleinste Detail bestimmten Erwerbseinkommen), würden niedrig angesetzte Steuerschuld-Modellrechnungen wegen „Abgrenzungsschwierigkeiten“ ihrer Leistungsschuld gegenüber dem Bund (Staat) geltend machen.

*Siehe auch
GUTACHTEN DES SOZIALBEIRATS ZUM RENTENVERSICHERUNGSBERICHT 2012 UND ZUM ALTERSSICHERUNGSBERICHT 2012
Seite 16
3. Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch Steuern
„Werden nicht beitragsgedeckte Leistungen durch Beiträge finanziert, werden die zur Gewährleistung einer Absicherung bei versicherungstypischen Risiken gezahlten Mittel zu anderen Zwecken verwendet. Dies wäre ordnungspolitisch falsch. Es würde die Lastengleichheit aller Bürger verletzen, weil Beamte, Selbständige und Personen, soweit sie Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder z. B. aus Vermögen beziehen, von diesen Lasten freigestellt sind. Außerdem werden Beiträge nicht wie Steuern mit insgesamt progressiver Wirkung, sondern nach einem für alle gleichen Prozentsatz erhoben. Schließlich wäre eine Beitragsfinanzierung allgemein staatlicher Aufgaben arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, da einseitig die Arbeitskosten stärker belastet würden.“
Hier wäre noch anzumerken, dass über „Beamte, Selbständige und Personen“ hinaus vor allem Wirtschaftsunternehmen von diesen Lasten freigestellt sind.


Zweierlei Recht
Bemerkenswert wie das Bundesverfassungsgericht hierzu im Verfahren über die Verfassungsbeschwerden .. gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz entscheidet:
Bundesverfassungsgericht Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
-2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84 –
Die Sozialversicherungsbeiträge dienen von vornherein nicht der allgemeinen Mittelbeschaffung des Staates, sondern finden ihren Grund und ihre Grenze in der Finanzierung derSozialversicherung. Der Gesetzgeber kann sich seiner Rege­lungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.“

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