Fachkräftemangel-Märchen

Der von Wirtschaft und einvernehmlicher Politik seit Jahren beschworene Fachkräftemangel steht im Widerspruch zur Realität auch des Jahres 2014: Millionenfache Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung von der auch viele hochqualifizierte Fachkräfte, Ingenieure und andere MINT-Berufe betroffen sind. Anzeichen für einen Fachkräftemangel können z. B. überdurchschnittliche Gehaltsentwicklungen einer Fachrichtung sein. In der marktwirtschaftlichen Praxis liegen diese Anzeichen regelmäßig nicht vor. Im Gegensatz zum fast täglichen Medien-Bombardement von „Jobwunder“ und „Fachkräftemangel“ werden nachstehend Berichte und Studien angeführt, die mit Fakten belegt das Fazit ziehen:

„Es gibt in Deutschland keinen generellen Fachkräftemangel“

Der Mehrzahl der Berichte, Studien und Analysen zum Fachkräftemangel sind oft drei Auffälligkeiten gemein:
1. Fachkräftemangel wird für die Zukunft prognostiziert, dann aber als aktuelles Problem behandelt.
2. Die Prognosen stützen sich schlicht auf den demografischen Wandel mit der schon fast selbstverständlich scheinenden Unterstellung, dass damit Arbeitskräftemangel und resultierend Fachkräftemangel zwangsläufig sei.
3. Die Tatsache auch zukünftig fortschreitender Produktivitätssteigerung mit weiter steigender Verdrängung menschlicher Erwerbstätigkeit durch Automatisierung und elektronische Datenverarbeitung, d.h. auch künftig zunehmende Arbeitslosigkeit wird in solchen Arbeiten unzulässigerweise schlicht ignoriert.
Ebenfalls ignoriert wird der Einwand vieler Fachleute und Wissenschaftler: Langfristige Prognosen schliessen eindeutige Ergebnisse aus, da zahlreiche Randbedingungen nicht zuverlässig bestimmt werden können. Deshalb lässt sich auch keine alternativlose Schlussfolgerung ziehen, wie vielfach praktiziert, nur auf Arbeitsmigration von Fachkräften zu setzen.

Der von Wirtschaft und einvernehmlicher Politik behauptete Fachkräftemangel wird im ARD-Arbeitsmarktreport mit vielen Beispielen klar widerlegt.
Da wird haarsträubendes aufgedeckt, z.B. Minute 4: Die Bundesagentur für Arbeit nennt es Mangel, wenn auf eine Stelle 3 Jobsucher kommen. Oder auf 100 Stellen weniger als 300 passende Bewerber … Schauen Sie selbst!

„Arbeitsmarktreport – Das Märchen vom Fachkräftemangel“
Film im Ersten von Ulrike Bremer, Das Erste: Mo, 21.07.14, 22:45 Uhr  

Tatsächlich kommen derzeit sechs passende Bewerber auf ein Jobangebot. …
Am Ende entpuppt sich der behauptete Fachkräftemangel als Strategie, um mit einem Überangebot an Fachkräften trotz anziehender Konjunktur geringere Löhne zahlen zu können.
ARD Mediathek – Video    Video auf YouTube   ergänzt am 25.8.2014

Siehe auch
Informatiker beim Brötchen ausfahren, Akademiker bei Mc… video
Fachkräftemangel trotz Massenarbeitslosigkeit?
Zukunft der Arbeit

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Verbrauchertäuschung beim Autokauf

Für Verbraucher ist der Spritverbrauch mitentscheidend beim Autokauf, sinken doch mit niedrigem Spritverbrauch die laufenden Kosten. Doch bei immer weniger Fahrzeugen stimmt die Herstellerangabe mit dem tatsächlichen Spritverbrauch überein. Auch bei kontrolliert Sprit sparender Fahrweise ist der tatsächliche Spritverbrauch meist viel höher als im Prospekt angegeben. Bei vielen Modellen beträgt der Mehrverbrauch 40 Prozent und höher. Dieser dreisten Verbrauchertäuschung muss ein Ende bereitet werden.
Eine Ursache ist, dass die Hersteller die Spritverbrauchsangaben selbst ermitteln und die Werte dann an die Behörden geben. Ohne jegliche Kontrolle, zum Beispiel durch das zuständige Kraftfahrtbundesamt. Die Hersteller sind förmlich dazu eingeladen, zu tricksen, denn sie haben ja nichts zu befürchten.
Zukünftig sind realitätsbezogene Spritverbrauchsmessungen der Automobilhersteller behördlich zu überprüfen und bei festgestellten Verstößen eine Korrektur zu erwirken, wie es in anderen Ländern üblich ist. Nur auf diesem Weg werden zukünftig ehrlichere Verbrauchswerte erreicht.
Nur in Deutschland wird auf jegliches Nachmessen der Herstellerangaben von Behörden verzichtet. Das zuständige Bundesverkehrsministerium weigert sich bis heute grundsätzlich die Angaben zu überprüfen. 40 Prozent Mehrverbrauch bei immer mehr Modellen, obwohl der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil höchstens 10 Prozent akzeptiert.
Wer einen höheren Verbrauch feststellt, kann vor Gericht gehen. Ein aufwändiger und zudem unsicherer Weg, nicht immer erhält man vor Gericht recht. Zudem  gibt es keine Konsequenzen für den Konzern. Anders in den USA: Dort müssen Hersteller wegen falscher Spritverbrauchsangaben an alle Besitzer des Modells eine Entschädigung zahlen und zusätzlich eine Strafe an den Staat entrichten. So wurden zum Beispiel die japanischen Hersteller Kia und Hyundai zu Zahlungen von 100 Millionen US-Dollar verurteilt. Wirksame Sanktionen, von denen wir in Deutschland derzeit aber nur träumen können.
Dadurch werden Autobauer hierzulande immer dreister mit ihren offiziellen Angaben des Spritverbrauchs. Mit viel Kreativität werden Lücken im offiziellen Testverfahren genutzt sowie illegale Manipulationen vorgenommen.
Die Hersteller-Verbrauchsangaben werden seit 1996 nach dem „NEFZ-Test“ offiziell ermittelt, gemäß  EU-Richtlinie 93/116/EG vom Dezember 1993.
Vorgeschriebene Testbedingungen, u. a.:
Für wenige Sekunden eine „Spitzengeschwindigkeit“ von 120 km/h und ein Durchschnittstempo für den gesamten Test von nur 33,6 km/h,
Heizsystem für den Insassenraum und die Klimaanlage sind beim Test auszuschalten. Zusätzlich werden alle Stromverbraucher im Sicherheits- und Komfortbereich im Fahrzeug für den Test ignoriert.
(Gerade Klimaanlagen, Zusatzheizungen und Elektromotoren für Fensterheber, Schiebedach oder Sitzverstellung treiben den Strom- und damit Treibstoffverbrauch deutlich hoch).
Aber nicht nur der Stromverbrauch auch das Gewicht der Zusatzausstattung wird nach der EU-Richtlinie nicht berücksichtigt.
Des Weiteren bemerkenswert an der fragwürdigen Richtlinie ist, dass sie vom damaligen EU-Kommissar für Industriepolitik, Martin Bangemann, FDP, und nicht von der Generaldirektion für Verbraucherschutz und Verkehr oder Umweltschutz eingebracht worden ist …
Um noch niedrigere „Normangaben“ zu erreichen, wird darüber hinaus hemmungslos getrickst.
o  So werden extra rollwiderstandsarme Reifen auf das Testfahrzeug montiert und spezielle Hochleistungsschmierstoffe eingesetzt.
o  Spezieller rollwiderstandsarmer Asphalt wird auf den Teststrecken eingesetzt
o  Reifen werden über den maximalen Luftdruck hinaus aufgepumpt, um den Rollwiderstand weiter zu senken.
o  Um den Fahrwiderstand zu senken werden alle möglichen Karosserie-Schlitze, einschließlich Kühlergrill, verklebt
o  Auch das Fahrzeuggewicht wird manipuliert:
.   Autobatterie und Sitze werden ausgebaut und mit fast leerem Tank getestet.
Diese Beispiele beschreiben längst nicht alle Verbrauchertäuschungs-Tricks, die beim offiziellen Verbrauchstest eingesetzt werden.

Um diesen skandalösen Verbrauchertäuschungen endlich ein Ende zu setzen, will die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bis zu fünf Musterklagen unterstützen und dokumentieren, dass die Gerichte schon weiter sind als die auf Druck der Autokonzerne untätigen Behörden. Grundlage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2007.
Je mehr Betroffene die Petition unterstützen und sich an der Umfrage beteiligen, umso qualifizierter kann der DUH eine verbraucher- und klimafreundliche Lösung durchsetzen.

Schluss mit der Spritverbrauchslüge!
.              Deutsche Umwelthilfe startet neue Verbraucherschutzkampagne
.
Online-Umfrage zum realen Kraftstoffverbrauch – DUH unterstützt geschädigte Bürger bei Musterklagen – Bundesregierung muss nach dem Beispiel anderer Staaten bei Falschangaben der Automobilindustrie Kontrollmessungen durchführen..
Zur Aktionsseite der DUH (Deutsche Umwelthilfe e. V.)
Siehe auch

Warum der offizielle Kraftstoffverbrauch von Neuwagen erheblich von der Realität abweicht.
Studie Kraftstoffverbrauch ÖkoGlobe-Institut Uni Duisburg, Juli 2009.
Ferdinand Dudenhöffer, Eva-Maria John.
Im Alltag verbrauchen unsere Autos deutlich mehr Kraftstoff als in den Prospekten der Autobauer steht. Eine Auswertung des ÖkoGlobe-Instituts der Universität Duisburg-Essen von 180 Autotests des Fachmagazins „Auto, Motor und Sport“ kommt zu dem Ergebnis, dass der ermittelte Testverbrauch im Schnitt 27 Prozent oder 2,4 Liter über den Herstellerangaben liegt. Bei einzelnen Modellen, wie dem Renault Clio, betrug die Verbrauchsüberschreitung 58 Prozent. Andere Tester kommen zu ähnlichen Resultaten…
Die Verbrauchsangaben der Autobauer werden seit dem Jahr 1996 nach dem sogenannten NEFZ-Test ermittelt. Maßgebend dazu ist die „Richtlinie 93/116/EG der EU-Kommission vom 17. Dez.1993 …       Zur Studie Kraftstoffverbrauch, Juli 2009

 

 

 

 

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Gute Wahlgründe – EUROPA-WAHL 2014

So können auch Sie Ihre Stimme effektiv einsetzen:

EU-Schuldenpolitiker stoppen – unterstützende EU-Abgeordnete abwählen.
Die bisherige EU-Fraktions-Mehrheit der Verschuldungspolitiker kippt.

Geheimverhandlungen zum TTIP-Handelsabkommen mit den USA stoppen.

Weg vom Europa der Konzerne, hin zur EU-Politik für die Bürger Europas.

Vollständiger Wahlaufruf

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ESM – Geld regiert die Welt …und das Recht

ESM-Geheimflug nonstop in die Schuldenunion 
Gigantische Schuldensteigerung unter Merkel:
o 2082 Milliarden € Schulden  schwächen die Handlungsfähigkeit unseres Staates.
Schulden unter Merkel seit 2005 exessiv um rund 600 Milliarden gestiegen.
o Milliardenrisiken für die Steuerzahler lauern in Bad Banks :
430 Mrd Schrottpapiere 2012 allein aus Merkels „Bankenrettung“ von 2008.
Europäische Bad Banks sitzen auf Schrottpapieren von über 1.000 Milliarden Euro.

Zu diesen vorgenannten bedrohlichen Schulden und -risiken summieren sich riesige Verschuldungsgefahren vom dauerhaften „Rettungs“schirm ESM (kurz, Wikip) und den verbotenen Anleihekäufen der EZB.
Ursache sind zum einen die Banken und ihre Geldgeber (Investmentbanken und Superreiche), die sich mit risikoreichen Staatsanleihen dieser Länder verzockt haben, zum andern die lauernden Haftungsmilliarden (letztlich der gleichen Verursacher) der Bad Banks  in Europa. Wie die Steuerzahler über die drohende Milliardenhaftung getäuscht werden, siehe“WiWo“ und „Beispiel Spanien – Die Welt
Über den ESM sollen – durch die „Bankenunion“ ermöglicht – die maroden europäischen Banken direkt und geheim Finanzhilfen erhalten.
Kapitalmarkt-Rückkehr – Griechenland betreibt Augenwischerei
Bankenunion-Einigung: Schäuble sagt die Unwahrheit
Europas Bankenunion steht
Reale Bankenunion mindestens zehn Jahre verschoben
Zerstrittene Euro-Zone kann Banken nicht retten – Krisenländer wollen ESM
Irland und Spanien können Rettungsschirm verlassen
Auf Europas Banken lasten so viele faule Kredite wie nie

Der ESM ist am 27.Sept.2012 gestartet. Kreditvergaben und sonstige Bankgeschäfte erfolgen geheim, darüber erfahren wir so gut wie nichts mehr. Zumindest bis die für Deutschland limitierten Rettungsmilliarden weg sind (falls nicht mit Hilfe der EZB getrickst wird).
Und ob jetzt schon Milliardenkredite zur direkten Bankenrettung eingesetzt werden – obwohl die zur Bedingung gemachte Bankenunion auf Jahre nicht funktionsfähig ist – erfahren wir wohl gar nicht. Auch das ist geheim, damit ohne öffentliche Kontrolle und Regressmöglichkeit (siehe auch Richterbund warnt) 

Rettungsschirmpolitik Merkels gescheitert, alles nur noch schlimmer 
Es profitieren weder Europa noch die Bürger Griechenlands, Spaniens, Irlands, Portugals oder die Bevölkerung der Geberländer wie Deutschland von den Abermilliarden an Euros aus Steuergeldern. Wie am Beispiel dieser Länder deutlich wird, dient die Schuldenkrise europaweit zur Demontage der sozialen Sicherung und zur Beschneidung von Löhnen und Renten. Die harten „Sparprogramme“ verschonten die Verursacher, Oberschicht und Steuerhinterzieher. Sie nahmen dafür Arbeitnehmer und Wirtschaft in den Würgegriff. Die Milliarden – „Hilfskredite“ verpufften wirkungslos. Im Gegenteil, die Verschuldung der Länder hat noch zugenommen, ebenso die Arbeitslosigkeit, die Wirtschaftslage hat sich durch Merkels Spardiktat und Rettungsschirm-Politik verschlechtert. Das gilt auch aktuell (April 2014) für Griechenland: Arbeitslosigkeit höher denn je, Verschuldungs – „Rekord“ 177,3 %.
 
Es profitieren allein die Banken, die sich mit risikoreichen Staatsanleihen dieser Länder verzockt haben. Hauptnutznießer des Rettungsschirms sind vor allem Investmentbanken und Superreiche als größte Geldgeber. Ihre drohenden Verluste werden auf Kosten der europäischen Steuerzahler – besonders der deutschen – abgesichert. Die “Verschuldung mit Risiken in Milliardenhöhe“ aber wächst weiter…

Rettungsschirmpolitik – Klare Verstöße gegen EU-Recht:
Mit der „No-Bailout-Klausel“, wurde der Europäischen Union die Haftung für EU-Krisenstaaten eindeutig untersagt. Wg Einspruch von GB bleibt die No-Bailout-Klausel unangetastet, aber Art.136 AEU wird um Absatz erweitert, der den dauerhaften Rettungsschirm ESM ermöglicht!  mehr
Der EZB ist der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln (Anleihekäufe bei Schuldenländern) verboten, Artikel 123 AEU.
Die EZB hat von Mai 2010 bis Anfang 2012 für mehr als 220 Milliarden Euro Anleihen der EU-Schuldenländer gekauft. Die EZB kündigt 2012 an, sie werde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Ländern in Not kaufen.

Im Kampf um das umstrittene Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank gehen Wirtschaftsprofessoren mit der EZB-Politik hart ins Gericht. In einem Aufruf greifen 136 deutsche Wirtschaftsprofessoren die Anleihekäufe der EZB als verbotene „monetäre Staatsfinanzierung“ an.

Der Aufruf von 136 deutschen Professoren der Volkswirtschaftslehre:
„Die Anleihekäufe der EZB sind rechtswidrig und ökonomisch verfehlt“

Siehe auch   Focus,  WirtschaftsWoche    FAZ

172 Wirtschaftsprofessoren warnen vor der Europäischen Bankenunion 5.Juli.2012

Richterbund warnt vor direkter Bankenhilfe durch ESM, ohne zuvor die Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.


BVerfG ist eingeknickt vor den Politikern
(der Mächtigen im Hintergrund?)
Die Verfassungs-Klagen gegen den ESM-Vertrag und Fiskalpakt sind am 18.März 2014, noch vor der Europawahl, endgültig abgewiesen, die Verfassungsrichter üben ein ungewohntes Maß an Zurückhaltung. Der Politik insgesamt gibt das Urteil erstaunlich großen Spielraum. Die Politikerkritik – besonders massiv der Finanzminister der Regierung Merkel – also nicht ohne Wirkung auf die Karlsruher Richter. So hatte das BVerfG auch – entgegen der bisher vertretenen Position – die anhängige Klage gegen die Anleihekäufe der EZB erstmals dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Aber auch in diesem Fall behält sich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort vor, denn die Auflagen zum ESM, in der Eilentscheidung vom 12.9.2012 wie im Hauptverfahren 2014, vielfach von der Presse als unbedeutend dargestellt, stärken das Haushaltsrecht des Bundestages spürbar.
Die gigantische Verschuldung und Haftungsrisiken in Milliardenhöhe der Euro-Zone und Deutschlands nimmt aber weiter ihren verhängnisvollen Lauf. Das, sowie die schreiend ungerechte Belastung der Steuerzahler anstatt der Inhaber der Schuldenpapiere, wird vom Gericht nicht verhindert, nicht einmal merkbar eingeschränkt…

BVerfG-Auflagen zu ESM:
o Die maximale Haftungssumme Deutschlands wurde auf 190 Mrd. Euro begrenzt.
o Schweigepflicht der Mitglieder und Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM darf einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen.
o Ratifizierung des ESM-Vertrages ist nur zulässig, wenn beide vorstehenden Auflagen völkerrechtlich sichergestellt werden.
o Die Bundesrepublik Deutschland muss zum Ausdruck bringen, dass sie an den ESM – Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten.
Quelle: BVerfG-Pressemitteilung Nr. 67/2012 vom 12.Sept.2012

BVerfG-Auflagen zu ESM völkerrechtlich sichergestellt?
Zur „völkerrechtlichen Sicherstellung“ ist m. E. ein Dokument erforderlich, dass von den ESM-Vertragspartnern (den 17 Ländern der Euro-Währungszone) die Erklärung und die Unterschriften der dazu autorisierten Ländervertreter enthält. Ein solches Dokument (Darstellung/Verweis/Link) konnte ich bisher nicht finden und bin der Meinung, dass ohne ein solches Dokument die ESM-Ratifizierung ungültig ist.
Das vom Finanzministerium zur Unterrichtung des Bundestages angeführte Dokument ist die 
BT-Drs 17/10767 vom 25.9.2012. Es enthält das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Sept. 2012 von Kampeter, parl. Staatssekr.  an Lammert, BT-Präsident mit 3 Anlagen (Entwürfen) „Draft Declaration“, „Übersetzung des Entwurfs der Gemeinsamen Erklärung“ und „Entwurf der Einseitigen Erklärung“. Also nur Entwürfe, keine Kopie, etc eines gültigen Dokumentes.
Siehe auch
ESM-Start mit Lug und Trug?

BVerfG-Auflagen zu ESM vom 18.März 2014:
o Kapitalerhöhung ist zwar möglich, bedürfte aber der Zustimmung der Länder-Parlamente
o Bundestag muss nicht Kapitalerhöhungen zustimmen, wenn das ESM-Kapital verbraucht sein sollte.
o Bundesregierung muss bei ESM-Neuaufnahme von Mitgliedern sicherstellen, dass Vetoposition erhalten bleibt;
o Bundesverfassungsgericht betont, dass Deutschland sich aus dem ESM-Vertrag und aus dem Fiskalvertrag wieder lösen kann.
o Bundestag ist ab sofort verpflichtet, haushaltsrechtlich durchgehend sicherzustellen, dass Kapitalabrufe für den ESM fristgerecht und vollständig erfüllt werden können.
Das heisst in der Konsequenz: Das Gericht verlangt auch zu Recht von der Berliner Politik die Bilanzregeln ehrlicher Kaufleute. Wenn finanzpolitische Prognosen zeigen, dass künftig angesichts wackliger Eurostaaten weitere Gläubigermilliarden in die Rettungstöpfe nachgepumpt werden müssen, soll das künftig auch im Staatshaushalt als regulärer Ausgabeposten aufgenommen werden und nicht etwa in Nacht- und Nebelaktionen mit Nachtragshaushalten oder gar mithilfe des Nothaushaltsrechts allein vom Finanzminister bewilligt werden können.
Hierzu hat sich das Gericht leider nicht geäußert:
Wo die Gestaltungsmöglichkeit der nationalen Parlamente schrumpft, muss die des Europäischen Parlaments erweitert werden. Das folgt aus den Grundsätzen der deutschen Verfassung ebenso wie aus den europäischen Verträgen.
Quellen: PM-BVerfG   PM-Gauweiler   PM-Mehr Demokratie   Kommentar SWR

Vorlage der EZB-Klage beim EU-GH
Offen ist nun noch die Frage der Bewertung der Rechtsfragen, die das Mandat der EZB und ihr umstrittenes Ankaufprogramm für Staatsanleihen betreffen. Im Februar 2014 hatte das BVerf-Gericht zentrale Fragen hierzu abgetrennt und an den EuGH verwiesen. Erstmals in seiner Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht überraschend einen Rechtsfall an den Europäischen Gerichtshof übergeben.
Von dort wird er zum BVerfG zurückkehren, zum abschliessenden Urteil der EZB-Klage.

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28,5 Millionen Steuern allein von Hoeneß hinterzogen

Wieder ist ein Prominenter als Steuerbetrüger enttarnt. Nicht durch die zuständigen – politisch ausgebremsten – Finanzbehörden, sondern aufgrund von Presserecherchen! Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern und Ex-Fußballstar der Bundesliga, ist zu dreieinhalb Jahren Haft wg Steuerhinterziehung verurteilt worden. Weit entfernt von der Höchststrafe eines Freiheitsentzuges von 10 Jahren, trotz der gigantischen Betrugssumme. In Windeseile einer viertägigen Prozeßdauer. Obwohl erst im Prozeß die aberwitzige Steigerung der Betrugssumme von 28,5 Millionen Euro (noch zu Verhandlungsbeginn 3,5 Millionen) bekannt wurde.
Ein bezeichnendes Licht auf die lasche Steuervollzugs-Politik* zum Schaden unseres Staates und seiner Bürger wirft die Reaktion von Kanzlerin Merkel und ihren „hohen Respekt“ vor dem Steuerbetrüger Hoeness, nach dessen Ankündigung ohne Revision die Strafe anzutreten. Denn viele rätseln, ob schon alles entdeckt ist bei diesem Steuerbetrug (Devisengeschäfte als Schutzbehauptung, um anderes zu verdecken?), das müsste im Falle einer Revision auch den Bundesgerichtshof interessieren.
* Merkel und ihr Finanzminister Schäuble hatten das (inzwischen gescheiterte) Steuerschutz-Abkommen mit der Schweiz zum Vorteil von Steuerbetrügern im August 2011 mit der Schweiz paraphiert. Sie wollen auch jetzt die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuerhinterzieher mit ein paar kosmetischen Korrekturen verhindern.

Mehr Hintergrundinformationen

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Jobwunder und Arbeitsmarkt-Realität

CDU/CSU und die Hofberichterstattung schwärmen vom Jobwunder. Das Volk wundert sich: Fast 4 Millionen tatsächlich Arbeitslose im Dezember 2013! Der rosige Blick verfinstert noch mehr, umfasst er auch die seit über zwanzig Jahren angestiegene prekäre Beschäftigung: Millionen Erwerbspersonen haben keine anständig bezahlte und sichere Arbeitsstelle. Unter der bejubelten Beschäftigungsrekordzahl befinden sich allein mehrere Millionen Niedriglöhner als größte Gruppe der prekär Beschäftigten. Trotz gesunkenem Arbeitsvolumen durch enorme Produktivitätssteigerung seit 1960 hat sich durch parallele „Arbeitszeitflexibilisierung“ durch Umwandlung von Normalarbeit in Millionen „atypischer“, prekärer Teilzeit- und Mini-Jobs die Beschäftigtenzahl auf 41,8 Mio. Erwerbstätige erhöht. 31,8 Mio. Erwerbstätige in Vollzeit (40 Std-Woche) würden zur Bewältigung des aktuellen Arbeitsvolumens in 2013 ausreichen.
Mehr auf  Zukunft der Arbeit Kap.1.2
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Strafanzeige gegen von der Leyen

Strafanzeige gegen BMAS von der Leyen wegen falscher Berichterstattung im Rentenversicherungsbericht 2013.
Aus der BRR-Pressemitteilung vom 28.01.2014:
Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet, wegen falscher Berichterstattung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rentenversicherungsbericht 2013 (Berichtsjahr 2012).
Die Anzeige verweist auf folgende Rechtsverstöße:
1. Bei den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die „nicht beitragsgedeckten Leistungen“ in Höhe von 30,51% nicht ausgewiesen und den Rentenausgaben zugeschlagen. Dadurch werden Rentenausgaben von 89,76% ausgewiesen die es in dieser Höhe nicht gibt. Die tatsächlichen Rentenausgaben liegen bei 59,22%. Bundestag, Bundesrat und die Öffentlichkeit wurden somit falsch über die Rentenausgaben informiert.
2. Bei den Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Steuergelder als Bundeszuschüsse ausgewiesen. Zuschüsse stehen für einen leistungslosen Geldbetrag. Den Steuergeldern stehen jedoch „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ gegenüber, welche der Gesetzgeber vorgibt zu erbringen, die aber nicht zum Kerngeschäft der gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Damit müssen die Steuergelder, aus Gründen der Wahrheit und Klarheit, als Erstattungsbeträge ausgewiesen werden. Bundestag, Bundesrat und die Öffentlichkeit wurden somit falsch über die Renteneinnahmen informiert.
Die Anzeige verweist auf mehrere strafrechtlich relevante Punkte und kann auf der BRR-Homepage eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage  oder unter Telefon 0711-774883, oder Email eicher@beitragszahler-rentner.de

Mehr Informationen zu versicherungsfremde Leistungen und was bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bisherigen „Reformen“ falsch läuft und korrigiert werden muss.

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Rentenreform „GRV für alle“

Nicht wenige Zeitgenossen begründen Ihre Kritik an der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) primär mit der Demografie. Sie übernehmen damit das Scheinargument unserer Politiker. Aber es ist die Politik von Merkel über Schröder bis Kohl, die die GRV seit vielen Jahren mit sogenannten Reformen demontiert, zum Nachteil der Versicherten (jung wie alt).
Bei dem Thema Demografie in Bezug auf die künftige Alterssicherung werden ganz wesentliche Einflüsse unterschlagen: Die steigende Wirtschafts-Produktivität einerseits. Jedoch einhergehend mit der schwindenden Teilhabe fast aller Beschäftigten an den Produktivitätsgewinnen in Form von angemessenen Löhnen und entsprechenden Arbeitsplätzen. Das ist das Finanzierungs-Hauptproblem unserer sozialen Sicherung insgesamt, besonders der GRV. Das betrifft auch die Altersbezüge von Beamten und Politikern, die wesentlich aus Steuerzahlungen der über fünfzig Millionen Beitragszahler und Rentner der GRV finanziert werden.

Wenn es nur an der Zahl der Kinder läge, müssten in den Ländern mit hoher Kinderzahl geradezu paradiesische Zustände, besonders in der Alterssicherung, herrschen. Wie jedermann weiß, ist das Gegenteil der Fall. Es sind die ärmsten Länder der Welt. Entscheidend für das Funktionieren unserer sozialen Sicherung ist nicht wie viele Kinder wir haben, sondern dass auch alle Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit angemessenen Löhnen haben und daraus (einschließlich des AG-Anteils) entsprechend hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im übrigen ist die Umlagefinanzierung unserer Gesetzlichen Rentenversicherung jeder kapitalfinanzierten Alterssicherung überlegen, wie es derzeit Millionen Menschen aufgrund der riesigen Finanzverluste (Finanzmarktkrise und nachfolgende EU-Verschuldungskrise) wieder am eigenen Leib erfahren.

Wer Kinderlosen in der GRV den vollen Rentenanspruch verweigert, unterschlägt, dass alle Rentenversicherten, ob jung oder alt, ihren gesetzlich verbürgten vollen Rentenanspruch aufgrund eigener Beitragsleistungen selbst finanziert haben. Wie absurd diese Rentenverweigerungs-Argumentation gegenüber Kinderlosen ist, wird in ihrer vollständigen Konsequenz offensichtlich: Allen Versicherten, deren Kinder nicht oder kaum in die GRV einzahlen, also Kinder die Beamte, Ärzte (eben alle berufsständisch Versicherten), Politiker, Arbeitslose oder Geringverdiener sind, all diesen Versicherten müsste ebenfalls die Rente verweigert oder entsprechend gekürzt werden. Denn diese Kinder zahlen auch nichts in die Rentenkasse ein. Das gilt natürlich auch für jene, deren Kinder im Ausland ihr Brot verdienen und auch nichts mehr in die GRV einzahlen…
Auch aus diesen Gründen ist eine „GRV für alle“ zwingend geboten.

Leider eine sehr komplexe Thematik, die nicht in einem einzelnen Beitrag erschöpfend dargestellt werden kann. Hilfreich hierzu sind die Webseiten:
Rentenreform-Alternative
und „Zukunft der Arbeit
Als Schnelleinstieg bietet sich die „Zusammenfassung von Zukunft der Arbeit“ an.
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ESM-Rettungsschirm für (Irlands) marode Banken – die Bankenunion soll es möglich machen.

Irlands erklärtes Ziel ist nach wie vor, dass die maroden irischen Banken direkten Zugriff auf den europäischen Rettungsschirm ESM erhalten und der Staat Irland selbst vom Rettungsschirm (und Spardiktat) befreit ist. Das gleiche Ziel beabsichtigen Spanien und Portugal ebenfalls umzusetzen, Italien und Frankreich folgen.
Die EU-Schuldenkrise, nach wie vor höchst bedrohlich, ist wg der Wahlen der öffentlichen Wahrnehmung entzogen worden. Aufgrund der katastrophale Schuldenlage der europäischen Banken drängen diese Länder auf „Milliardenhilfen für Banken direkt durch den ESM-Rettungsschirm“. Irland hatte die Zustimmung hierzu bereits von Bundeskanzlerin Merkel erhalten, unter der Bedingung der Einführung einer Bankenunion.

Das Drei-Punkte-Maßnahmenpaket „Bankenunion“ als Schutz vor Bankenpleiten und Schutz vor Haftung der Steuerzahler, ist weit entfernt von seinen Zielen. Das windige Bankenunions-Machwerk – immer noch unvollendet – ist mit seinen unübersichtlichen
Ausnahme- und Ergänzungsregeln (Beispiel Schäuble  Youtube) allenfalls geeignet zu vernebeln, dass doch wir Steuerzahler abkassiert werden. Dazu soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit nun der europäische Dauer-Schutzschirm ESM dienen.

Es ist also keinesfalls so wie die euphorischen Berichte über den Ausstieg Irlands aus dem Rettungsschirm kürzlich zu vermitteln schienen: Dass die EU-Schuldensituation nicht länger dramatisch ist. Das Gegenteil ist richtig, die Zeit drängt immer mehr. Dank
Niedrigst-EZB-Zinsen und weich gespülter Staatsanleihen verschärfen europäische Banken derzeit sogar ihr Pleiterisiko.
Damit aber ist ein europäischer Schuldenansturm auf den unter grundsätzlicher Kritik stehenden ESM vorprogrammiert. Verborgen vor der Öffentlichkeit durch geheime Kreditvergabe und -abwicklung belasten europäische Schulden den Bundeshaushalts ohne parlamentarische Kontrolle.

Siehe auch:

Euro-Krise – „Eine auf Scheingeld aufgebaute Scheinwelt“
Wirtschaftswoche, 6.07.2012. Von Martin Mack. Denn all die in den letzten Jahren „aufgemachten“ und in Summe mittlerweile Billionen schweren Rettungstöpfe sind nur Ausdruck eines vom Wahnsinn „gesteuerten“ Versuchs, das Problem der faulen Kredite durch politische Hütchenspiele verschwinden lassen zu wollen. Doch faule Kredite verschwinden erst, wenn sie abgeschrieben werden, und solange dies nicht geschieht, solange wird diese Krise auch noch andauern! 

Neue Horror-Zahlen aus dem Bankensektor
31.10.2013. Finanzen100. Faule Kredite erreichen die Billionen-Grenze. Und damit nicht genug: Denn die Bankenbilanzen quellen nicht nur vor faulen Krediten, sondern auch vor fragwürdigen Staatsanleihen über. Denn Staatstitel dürfen von den Banken als risikolos bewertet und müssen nicht mit teurem Eigenkapital unterlegt werden. Sie können sich also billiges Geld von der Notenbank leihen und sich damit in riesigem Umfang mit hoch verzinslichen Anleihen der europäischen Krisenländer eindecken – und das, ohne dass in ihren Bilanzen deshalb höhere Risiken erscheinen würden.
Siehe auch Bundesbank kritisiert Vorzugsbehandlung von Staatsanleihen

Auf Europas Banken lasten so viele faule Kredite wie nie 
29.10.2013, FAZ. Auf den Bilanzen der Banken in der Euro-Zone lasten nach einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young fast eine Billion Euro an faulen Krediten.        Siehe auch   Süddeutsche Zeitung  Spiegel   N24
>>“Same procedure as last year“, siehe 2012: n-tv  Handelsblatt

Bilanzen und Bilanzregeln: Vertrauen verspielt
Wirtschaftswoche, 1.4.2009. . Von Christof Schürmann. Die Finanzkrise hat auch das Vertrauen in die Bilanzregeln erschüttert, die dem Desaster Vorschub leisteten. ” Rund zwei Drittel aller Bilanzpositionen insgesamt werden fiktiv ermittelt. Insbesondere gilt das für Geldhäuser. Bei der Deutschen Bank mit ihren 2200 Milliarden Euro Bilanzsumme basieren demnach leicht 1000 Milliarden an bilanziertem Vermögen (und Schulden) auf Annahmen, deren Wahrhaftigkeit sich erst über die Jahre erweisen muss.” …
Anm. K.A. Mai 2016: Die Milliarden schweren Anleihekäufe der EZB zur Vermeidung steigender Zinsen sind da – sicher ganz zufällig – sehr hilfreich.
Die hier den deutschen und europäischen Fiskus täuschen sind überwiegend Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vor allem die (später auch aus Luxleaks bekannten)  Big Four “KPMG AG”, “Ernst & Young”, “Deloitte Touche Tohmatsu GmbH” und “PricewaterhouseCoopers” dank der durch den Gesetzgeber geschaffenen Freiheiten und Schlupflöcher bei der Buchführung und der Bilanzierung!



Zerstrittene Euro-Zone kann Banken nicht retten – Krisenländer wollen auf ESM zugreifen 
17.11.13, Deutsche Mittelstands Nachrichten. Weil sich die Finanzminister auf kein einheitliches Vorgehen (Bankenunion) einigen konnten, zeichnet sich ab: Wenn in naher Zukunft eine Bank kollabiert, muss der Steuerzahler ran. Er ist der einzige, über dessen Geld die Euro-Retter ohne größere Verwerfungen zugreifen können. Hauptstreitpunkt ist jedoch das Anzapfen des ESM für die Bankenabwicklungen- oder Bankenrettungen. Die Krisenländer und Frankreich wollen auf den ESM jedoch schon vorher zugreifen.

Bankenunion – Europäische Bankenabwicklung: Ausnahmen sind die Regel
17.12.2013, Thomas Händel (MdEP, Die Linke). „Die Idee eines Europäischen Abwicklungsmechanismus wird von uns unterstützt. Krisen im europäischen Bankensektor können nur europäisch gelöst werden. Der heute Nachmittag im ECON zur Abstimmung vorliegende Text bleibe trotz einiger Verbesserungen unzureichend. „Insbesondere der von den Mitgliedstaaten – allen voran die deutsche Regierung – vorgesehenen Ausnahmeregelungen zur Gläubigerhaftung und das Hintertürchen zum Rückgriff auf Steuermittel zur Rettung von Banken sind völlig inakzeptabel“, so Händel. Damit werde die Praxis fortgeführt, die Menschen in Europa für die Spekulationen der Banken aufkommen zu lassen. Händel weiter: „Die derzeitige Konstruktion einer Bankenunion, welche das Problem systemrelevanter Banken und deren faktisch nicht vorhandenen Abwicklungsmöglichkeiten völlig ausblendet, wird von uns abgelehnt. Banken dürfen nicht länger so groß und mächtig sein, dass sie Staaten in Geiselhaft nehmen und ganze Systeme gefährden“.

Europas Bankenunion steht  
19.12.2013, Handelsblatt. Die Verhandlungen ziehen sich hin – der Teufel steckt im Detail. Die Finanzminister der 28 EU-Staaten einigten sich am Mittwoch auf Grundlinien eines Kompromisses. Details zu einem Regelwerk für die Schließung von Pleitebanken waren aber bis zuletzt umstritten.

Reale Bankenunion mindestens zehn Jahre verschoben  
Heise. 12.12.2013. Ralf Streck. Sparer und Aktionäre sollen ab 2016 bei einer Bankenabwicklung zur Kasse gebeten werden, während die Geldinstitute erst bis 2025 einen lächerlichen Hilfsfonds von 55 Milliarden Euro aufbauen müssen.
Die Bankenaufsicht soll wie geplant Ende 2014 an den Start gehen (Neue Bankenrettungen auf Kosten europäischer Steuerzahler[1]),

EU-Gipfel 2012 – ESM: Auszahlung direkt an Banken, weniger Auflagen
Euractiv, 29. Juni 2012. Pleite-Banken werden künftig direkt über den ESM rekapitalisiert. Nothilfe aus den Euro-Rettungsfonds EFSF und ESM auch ohne Troika-Auflagen. Spaniens angeschlagene Banken bekommen die beantragten 100 Milliarden Euro zunächst aus der EFSF. Dieser Notkredit wird „dann auf den ESM übertragen, ohne Status der Vorrangigkeit„. Damit übernimmt der ESM das Ausfallrisiko bei möglichen Zahlungsausfällen. 

Euro-Gipfel 2012 Direkte Bankenhilfe – Erleichterter Zugang zum Rettungsschirm 
FAZ, 29.06.2012. Der Euro-Gipfel hat am Freitag wichtige Beschlüsse getroffen. Der Rettungsschirm ESM etwa soll Krisenbanken direkt rekapitalisieren können.

Merkel fällt bei EU-Gipfel 2012 auf ganzer Linie um 
Heise, 29.06.2012. Ralf Streck. Künftig sollen abstürzende Banken direkt Geld aus Rettungsfonds erhalten und die Kontrolle wird weiter aufgeweicht. Merkel hatte definitiv ausgeschlossen, dass marode Banken direkt die Milliarden aus den Rettungsfonds erhalten. Doch sie räumte nun ein, dass künftig auch eine direkte Bankenhilfe aus den Euro-Rettungsfonds möglich sein werde.

ESM hebelt Haushaltsrecht aus. 
1.08.2012, abgeordneten-check. Das melden Zeitungen der WAZ-Mediengruppe unter Berufung auf ein vertrauliches Gutachten der Bundesregierung. Was über die Höhe des Stammkapitals von 80 Milliarden Euro und die Höhe des Ausleihvolumens in Höhe
von 500 Milliarden Euro gesagt wurde, stimmt: Eine Erhöhung des deutschen Anteils (27 Prozent) ist an die Zustimmung des Bundestages gebunden.
Wenn jedoch das Barkapital wegen einer »Rettungs«aktion gesunken ist, hat das ESM-Direktorium das
Recht, einen Nachschlag zu fordern. Deutschland kann gegen den Willen des Parlaments zur Zahlung zweistelliger Milliardenbeträge in den ESM verpflichtet werden.«

Irland will Euro-Rettungsschirm verlassen 
5. Januar 2013, WirtschaftsWoche. „Wir erwarten, dass wir den Rettungsschirm, unter dem wir Ende 2010 Zuflucht suchten, fristgerecht verlassen werden“…
Die Euro-Länder hatten im Juni (2012) beschlossen, dass der Rettungsfonds ESM marode Banken direkt rekapitalisieren darf. Deutschland ist offiziell dagegen, dass der ESM die irischen Banken rückwirkend stützt. Gilmore läßt sich davon nicht beirren:
Bundeskanzlerin Angela Merkel habe ihre Unterstützung für Irland wiederholt betont und Irland als Spezialfall bezeichnet.

Irland und Spanien können Rettungsschirm verlassen 
14.11.2013, Handelsblatt. Die Eurogruppe hat dem Ausstieg aus EU-Rettungsschirm zugestimmt: Irland und Spanien können den Rettungsschirm hinter sich lassen und damit als erste Euro-Krisenländer finanziell wieder auf eigenen Füßen stehen. Der Finne
(EU-Währungskommissar Olli Rehn) gab zu bedenken, dass für die beiden hoch verschuldeten Staaten die Probleme aber noch nicht beseitigt seien. Das Programm für Irland läuft im Dezember 2013 aus, das spanische Programm für marode Banken im Januar 2014.

 

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Koalitionsvertrag 2013 schlimmer als 2005 – Ablehnen

Das Verhandlungsergebnis ist von SPD-Spitze und Medien auf wenige SPD-Forderungen reduziert beschönigend dargestellt. Zu viele wesentliche SPD-Versprechen wurden von der Union abgelehnt oder mit Einschränkungen aufgeweicht.
Die SPD-Spitze hat die wichtigste Grundforderung für einen wirklichen Politikwechsel schon zu Beginn der Koalitionsgespräche kleinlaut aufgegeben:
Eine Finanz- und Steuerpolitik, die Staat und Bevölkerung nicht länger verarmen lässt und Unternehmen und große Vermögen wieder in die Pflicht nimmt. Das Thema Steuern wurde von CDU/CSU zum Tabu erklärt, die SPD-Spitze akzeptierte umgehend und widerstandslos. Weitere Fakten hierzu siehe unten.
Die für Deutschland milliardenteuere EU-Rettungsschirmfinanzierung über den
ESM tragen weiterhin die Steuerzahler  Youtube).
Auch die (schon 2005 vor der Wahl versprochene) zukunftsfeste Reform der Krankenversicherung durch Einführung einer Bürgerversicherung anstelle der Merkelschen Kopfpauschale hat die SPD-Spitze bereits zu Beginn der Koalitionsgespräche 2013 kleinlaut über Bord geworfen.
Selbst der Erfolg, den die SPD-Spitze und die Gewerkschaften am meisten feiern und deswegen unbedingt die Zustimmung der SPD-Mitglieder für zwingend halten, der  Mindestlohn ist durch Unions-Einschränkungen so aufgeweicht, dass gerade viele direkt betroffene Geringverdiener bis 2017 (nächste BT-Wahl) kaum Verbesserungen erwarten können: Eingeführt werden soll der Mindestlohn erst 2015, uneingeschränkt gelten aber erst 2017. Bis dahin sind Abweichungen nach unten möglich: Wenn die Tarifpartner geringere Mindestlöhne vereinbaren oder vereinbart haben. Fazit: Die Einigung beim Mindestlohn bedeutet, dass bis 2017 Löhne noch weit unter 8,50 Euro liegen können. Im Osten stärker als im Westen. Arbeitgeberverbände in Niedriglohn- Branchen mit veralteten oder ohne Tarifverträge werden die Übergangsfrist für niedrigere Löhne nutzen.
Die beabsichtigten Rentenverbesserungen, begrenzt auf einen kleinen Rentner-Anteil, der gesetzlich Versicherten (nach 45 Beitragsjahren mit 63 (ansteigend auf 65) abschlagsfrei in Rente, Solidar- bzw Lebensleistungsrente für langjährig Versicherte) können generelle Altersarmut nicht wirklich verhindern. Diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben werden aus der Rentenkasse, einzig die Lebensleistungsrente aus Steuern, finanziert. Das treibt die Beiträge weiter hoch. Von der Rente mit 63 profitieren vor allem männliche Beschäftigte, nicht die wirklich von Altersarmut bedrohten: Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose, Scheinselbständige. Die Alternative:
GRV für alle.

Das alles bedeutet: Kein Politikwechsel durch Umsetzung wesentlicher SPD-Wahlversprechen im Koalitionsvertrag! sondern

Weiter so a la Merkel: Erodierende Existenzsicherung durch stagnierendes Lohnniveau und sinkende Sozialleistungen, Arbeitsplatzabbau und Prekarisierung, Altersarmut, Demontage von Renten- und Krankenversicherung, eine Finanz- und Steuerpolitik, die Staat und Bevölkerung verarmen lässt aber Unternehmen und große Vermögen begünstigt. Wachsende deutsche Milliardenhaftung für EU-Schuldenprofiteure, weitere Privatisierung, die sogar unsere Grundversorgung dubiosen Profithaien ausliefert.

Nicht täuschen lassen, indem jetzt von der SPD-Spitze versucht wird
– wichtige Wahlanliegen in der öffentlichen Darstellung auszutauschen durch zweitrangige Verhandlungspunkte)
– die wenigen – auch noch verwässerten – Ergebnisse schön zu reden
– ihre starke Verhandlungsposition widerstandslos herunterreden zu lassen: „Die Union sei der Wahlsieger, die SPD mit ihrem geringen Wahlergebniss habe keine wesentlichen Forderungen zu stellen.“
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Die schwarzgelbe Regierung Merkel wurde abgewählt, sie hat die Wahl verloren. Ihr gleichgesinnter Partner, die FDP, ist sogar aus dem Bundestag geflogen. Eine Mehrheit mit 320 Sitzen hat das „soziale Parteienspektrum“ SPD, Grüne, Linke gewonnen, gegenüber lediglich 311 Sitzen der „wirtschaftsverbundenen“ CDU, CSU, (FDP).
Merkel kann nur mit Hilfe einer dieser Parteien weiter regieren und das verschafft SPD und Grüne eine sehr starke Verhandlungsposition.

Zur Quelle mit mehr Fakten,
wie die wesentlichen SPD-Wahlversprechen und was davon übrig ist, ausführliche Bewertungen der wichtigsten Ergebnisse des Koalitionsvertrags, etc.

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