Altersarmut – Folge politischer Eingriffe

CDU und Bundeskanzlerin Merkel wollen das Thema Altersarmut zur Bundestagswahl im Herbst 2017 unbedingt vermeiden. Da scheinen die Sicherheits- und Sozialprobleme aufgrund Merkels Flüchtlingspolitik als derzeit beherrschendes Thema hilfreich, um von den eigentlichen Problemen Altersarmut,  prekäre Beschäftigung und Arbeitslosigkeit abzulenken. Es ist aber höchste Zeit, dass Politik, Wirtschaft und Medien (besonders in Talkshows) bei der Rentendiskussion die Menschen nicht weiter für dumm verkaufen.

Das Erfolgsmodell der Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch politische Eingriffe, kaschiert als „Rentenreformen“, seit den 1990er Jahren gezielt demontiert. Die schwarzgelbe Regierung Kohl startete gemeinsam mit der Wirtschaft einen Sturmlauf gegen die Gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurden erstmals einschneidenden und rückwirkenden Eingriffen der Boden bereitet: Den kurzzeitig folgenden Rentenreformen der 1990er Jahre über den Verlust der Lebensstandardsicherung im Alter der „Riesterreform“ durch die rotgrüne Regierung Schröder. Unterstützt und verschärft von Merkel, CDU und FDP mit ihrer damaligen Bundesrats-Mehrheit. Die politischen Renten-Eingriffe bis heute unter Merkel sind Ursache für den dramatischen Einbruch unserer gesetzlichen Altersversorgung: Rentensenkungen für alle und künftige Altersarmut für viele.
Das muss wieder geändert werden. Wir brauchen eine „GRV für alle“, die alle Bürger, auch Beamte, Selbstständige, Politiker, Spitzenverdiener und Reiche sozial gerecht in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezieht. Eine Reform, die Schutz vor Altersarmut, Willkür, Ungleichbehandlung bietet. Voraussetzung dafür ist ein Politikwechsel der Rückkehr zu anständiger Arbeit, fairen Steuern, Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen.

Kürzlich erhielt ich eine E-Mail von einer Frau L. „Mit großem Interesse“ hatte sie meine Internetseite Rentenreform-Alternative gelesen, hatte aber noch einige Fragen.  Diese Fragen haben mich angeregt meine Antworten zusätzlich in diesem Blogbeitrag zusammenzufassen, weil sicher viele Rentenversicherten genau die gleichen Fragen bewegen dürften.
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Warum so wenig Empörung der Bevölkerung angesichts der massiven und nicht enden wollenden Beschneidung Ihrer Altersvorsorge?

Antwort
– Ständige Medienberieselung durch Politik und Wirtschaft mit
falscher Darstellung der Gesetzlichen Rentenversicherung:

„Generationenvertrag (Junge zahlen Rente der Alten) statt Umlagefinanzierung und Haftung des Staates (Bundesrepublik D) als letztverantwortlicher Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesgarantie).
„Bundeszuschuss für die Rentenkasse“ statt (unvollständige) Rückerstattung für versicherungsfremde Leistungen,
„GRV-Finanzierungskatastrophe: Immer mehr Alte, Rentner immer älter, ist bald unbezahlbar“ statt Kosten kompensieren durch Teilhabe der abhängig beschäftigten Beitragszahler an Produktivitätsgewinnen des technischen Fortschritts, …
Hier aktuelles Negativbeispiel von Focus
– Verschweigen von wirklichen Einflüssen:
Einnahmeverluste bei Rentenversicherung (und KV wie PV) durch hohe Arbeitslosigkeit und Millionen prekärer Jobs und Niedriglohnausbreitung, ungenügende Teilhabe am technischen Fortschritt mit angemessenen Löhnen und ausgleichenden Sozialbeiträgen kapitalintensiver Unternehmen.
Politisch gewollt absinkendes Rentenniveau durch die Riesterreform. Unter Rot-Grün eingeführt, mit tatkräftiger und verschärfender Unterstützung von damaliger Oppositionsführerin Merkel, CDU und FDP aufgrund ihrer Bundesrats-Mehrheit.
– Komlexe Renten-Thematik, Beispiele:
Rentenniveau„, immer wieder veränderte Definitionen zerstören die Vergleichbarkeit.
Rentenformel mit Riesterfaktoren“ Für Normalsterbliche nicht mehr nachvollziehbar. Beispiel: Eine entscheidende Einflussgröße, die in der Rentenformel berücksichtigte Bruttolohnentwicklung (Lohnfaktor BE) bleibt selbst interessierten Rentenversicherten verborgen: Vermeintlich neutral vom Statistischen Bundesamt (öffentlich aber praktisch unzugänglich) ermittelt. Welche Löhne zu berücksichtigen sind, wird jedoch von der Politik bestimmt.
Die vielen Einflüsse überhaupt, siehe Inhaltsverzeichnis auf Rentenreform-Alternative mit oft unvermeidbar umfangreichen Beiträgen.
Vielzahl versteckter Kürzungen, siehe z.B. Rentendemontage, Riesterreform, Kürzungsfaktoren, Rentenbesteuerung, Rente mit 67

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Ob und in welcher Form es Fremdeingriffe in der Rentenkasse gegeben hat?

Antwort, siehe hierzu
Eigentumsbeziehung zwischen Rentenbeitrag und Rente(nleistung): Wie für jede vertragsrechtliche Beziehung gilt: „Leistung verpflichtet zur vereinbarten Gegenleistung“. Dagegen wird bei der Gesetzlichen Rentenversicherung ständig verstoßen.
Siehe auch hier Abschnitt „Rentenkasse als Selbstbedienungsladen der Politik“
Rentendemontage:  Statt Generationengerechtigkeit: Hohe Beiträge – Geringe Renten, besonders für die Jungen
Kürzungsfaktoren:  Mit Einführung der „Kürzungsfaktoren“ ist die Rentenanpassung ständig verringert oder ganz ausgesetzt worden. Zusätzlich ist die Rentenhöhe gesenkt worden durch: Kürzung von Anrechnungszeiten und niedrigerer Bewertung, Anhebung des Rentenalters, höhere KV und PV-Beiträge, höhere Besteuerung der Rente, …
Versicherungsfremde Leistungen:  Der Bundeshaushalt wird entlastet durch Entnahmen (seit 1957 bis heute über 600 Milliarden Euro) aus den beitragsfinanzierten GRV-Einnahmen. Aktuelles Beispiel die Mütterrente:  Die nicht beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Ausgaben für Kindererziehungszeiten werden aus den Beiträgen der Rentenversicherten statt aus Steuermitteln gedeckt.
Riesterreform:  Der gravierendste Eingriff erfolgte mit der Riesterreform: Schleichender Kaufkraft-Verlust unserer Renten von 20 % bis zum Jahr 2030 per Gesetz.
Anstelle der Einführung der Riesterente und sinkendem GRV-Rentenniveau, müssten die Beiträge in der GRV lediglich um 0,7 % erhöht werden, würden die Fördergelder für die Riesterrente in die GRV-Finanzierung fliessen. Eine GRV – Beitragserhöhung von 0,35 % wäre aber viel weniger als die Gesamtkosten (GRV-Beitrag +Beitrag für Riesterente) für die „Jungen“, die doch entlastet werden sollten.
Rente mit 67: Laut Bundesregierung  beträgt die „deutliche Entlastung in 2030 für die Jüngeren“ monatlich 6,11 €. Das steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen. Wie in 2007 auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer extrem schlecht: 88 % der 64 jährigen haben keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Die überwältigende Mehrheit der über 64jährigen kann im Alter 65 nur mit lebenslangen Abzügen in Rente. Tatsächlich werden die Auswirkungen noch schlechter aufgrund anderer Änderungen unter Merkel: Wer länger als 1 Jahr arbeitslos ist, kann mit 63 in die Rente gezwungen werden, mit lebenslangen Abzügen bis zu 14,4%. Bis 2008 war das noch ohne Abzüge möglich. …
Änderung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2004, gültig ab 2005.  Gilt auch für langjährig Versicherte,  siehe hier unter „2005“.
Ausführlich in Alterseinkünftegesetz Altersarmut per Gesetz:  „Das Alterseinkünftegesetz stellt aus unserer Sicht einen gigantischen Betrug der Rechtssprechung, der Sach – verständigen und der Politiker an Millionen von Pflichtversicherten und Rentnern dar“.
– Unzureichender „Grundgesetzlicher Schutz“:
Beispiel: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05 u.a.) fünf Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 28.10.2004 zum Rentenabschlag abgeschmettert. Das Gericht hat festgestellt, dass für Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht die gleichen Rechte gelten wie für andere BürgerInnen“. Siehe auch „Zwei-Klassenrecht der Altersversorgung“
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Was war die von Ihnen erwähnte „Bundesgarantie“?

Antwort
Infos finden Sie auf Rentenreform-Alternative unter:
1. Versicherungsfremde Leistungen Kap. 4: dort „VDR*-Information aus dem Jahr 1998 zu „Versicherungsfremde Leistungen“ und Bundeszuschuss“,  siehe Unterpunkt 10 „Multi – funktionalität“ des Bundeszuschusses.
2. Die Rentenreform 1992 – Anmerkungen zum  Rentenreformgesetz 1992:  Hier finden Sie die relevanten Gesetze: Die Bundesgarantie für die GRV der Arbeiter und Angestellten (§§ 214, 215 SGB VI) wurde ersetzt durch einen Überbrückungskredit: Bis 1992 galt die Bundesgarantie nach  § 1384 RVO bzw. § 111 AVG. Mit dem RRG 1992 …..
3. GRV erhalten unter Kapitel 5 und Begriffserklärungen > Bundesgarantie
4. Wenn Sie bei der DRV recherchieren finden Sie unter „Bundesgarantie:
Die Bundesgarantie bezeichnet die Verantwortung des Bundes dafür, dass der Rentenversicherung genügend Geld zur Verfügung steht. Sind die finanziellen Mittel in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichend, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, stellt der Bund zusätzliche Mittel bereit.
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, für das keine Zinsen berechnet werden“.
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Welche Lobby verhindert Ihrer Meinung nach die verpflichtende Öffnung der GRV für Selbständige und Beamte?

Antwort
Hier halte ich es für besonders wichtig, unbedingt auch Politiker in die Gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen.
Ein wesentlicher Grund der Erweiterung auf Politiker ist die hohe Sicherheit gegenüber willkürlichen politischen Eingriffen und rechtlicher Benachteiligung. Das ist elementar wichtig wegen der bisherigen massiven Leistungskürzungen und weil dabei andere Rechtsgrundsätze vertreten wurden als in den übrigen staatlichen Alterssicherungen.
Wer eine Erweiterung verhindert, dass liegt für mich auf der Hand.
Alle mit politischem Einfluss, die im Alter bereits besser gestellt sind:
Politiker, siehe Versorgung der Politiker ,
Beamte (höhere Rente/Pension und Rentenniveau 71 % vom letzten Einkommen). Sie, meist Angehörige der höheren Laufbahn haben einen Anteil (16./17. Bundestag) von 31,6 / 29,6 %.
Selbstständige, Freiberufler nächste große Gruppe mit 21,5 / 26,0 % unter MdBs, haben eigene bessergestellte Altersvorsorge und können zudem freiwillig der GRV beitreten; nicht wenige nutzen das. Keine Veranlassung also für Selbstständige, die GRV als Pflichtversicherung zu fordern.
Beispiel: Anteil Beamte und Selbstständige im 16.Bundestag: 31,6 + 21,5 = 53,1 %.
Siehe auch
Kurzübersicht Gesetzliche Rentenversicherung „GRV für alle“
Alternative zu den bisherigen gescheiterten Reformen: „GRV für alle“, hier Abschnitt „Wesentliche Gründe, alle in die GRV einzubeziehen“
Und der Widerstand der Wirtschaft:
Eine nachhaltige Stabilisierung der GRV generell ist sicher nur möglich
– mit Beschäftigungsverhältnissen mit anständigen Löhnen und Vermeidung prekärer Beschäftigung,
– mit Finanzierungsbeteiligung der Wirtschaft bei paritätischem Arbeitgeberanteil
– und mit (überfälliger) Wertschöpfungsabgabe (ergänzende Steuerfinanzierung)
Siehe hierzu auch
„Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte Finanzierungsbasis“

Über allem aber steht die künftige Entwicklung der Beschäftigung
als Basis unserer bisherigen Existenzsicherung:
Die unumkehrbar abnehmende Erwerbstätigkeit.

Ein Tabuthema, das trotz der unzähligen Talkshows und Berichte aus Politik und Gesellschaft (seit über 30 Jahren) völlig aus der öffentlichen Darstellung und Diskussion heraus gehalten wird.
Politik und Wirtschaft sind sich offensichtlich (einvernehmlich) einig, wachsende Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung vorerst zu finanzieren, bzw. zu subventionieren und dies öffentlich verborgen schleichend herunter zu fahren: Demontage der Sozialen Sicherung und Umwandlung verbleibender Normalarbeit in prekäre Jobs. Arbeitslosigkeit und ihre Folgen durch „Armut für (fast) alle“, finanzierbar zu machen.
Hiermit befasse ich mich ebenfalls sehr ausführlich seit Jahren.
Auf meiner Webseite Zukunft der Arbeit habe ich das mit vielen Fakten und Quellenangaben belegt. Für einen Schnelleinstieg habe ich die Schlüsselkapitel im Inhaltsverzeichnis rot markiert. Diese Thematik ist leider ebenfalls sehr komplex und umfangreich. Eine kurze, 4-seitige Zusammenfassung habe ich dort deshalb bereitgestellt.

Die Alterssicherungs-Thematik lässt sich sicher nicht in einem Gespräch bei einem Mittagessen abhandeln, dazu ist sie zu umfangreich und zu komplex. Wer sich genauer informieren möchte, kommt m.E. nicht um die Mühe herum sich z.B. mit dem Informationsangebot von  Rentenreform-Alternative oder mit vielen verschiedenen anderen Quellen ausführlich zu befassen. Denn wichtig ist zu erkennen wie wir getäuscht werden, um uns dagegen zu wehren.
Dass es auch anders geht – und Bundeskanzlerin Merkels so gern verwendete Floskel „alternativlos“ schlicht und einfach falsch ist – sollte unseren Widerstand wecken und stärken. Es geht doch um unser Geld, um unsere Sicherheit im Alter.

Ja, liebe Interessierte, wie sind unter diesen Umständen überhaupt entsprechende Änderungen erwartbar?
Aus meiner Sicht nur auf politischem Weg. Durch Wahl einer Partei, die entsprechende Programmpunkte zur BTW vertritt. Einer Partei, die soziale Politik offensiv öffentlich vertritt und nicht nur das Wort sozial im Namen trägt. Vergleichen Sie selbst die Wahlprogramme, besonders aber die bisherigen Taten der Parteien. Wichtig: Nicht zum „nützlichen Idioten“ machen lassen.
Haben Sie schon einmal überschlagen, wieviel Geld Sie als Rentenbeiträge gezahlt haben oder bis zur Rente einzahlen werden? Da kommen mehrere 100.000 Euro zusammen, bei Millionen Normalverdienern auf jeden Fall! Niemand muss sich von den verantwortlichen Regierungspolitikern, einschliesslich Bundeskanzlerin Merkel, in Richtung Altersarmut drängen bzw. selbst finanzierte Leistungsansprüche politisch willkürlich kürzen lassen. Zur Bundestagswahl haben wir es wieder in der Hand. Nutzen wir diese relativ einfache Möglichkeit, den Rentenkürzern und drohender Altersarmut die rote Karte zu zeigen.

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PS: Zum Entspannen stöbern Sie doch ‚mal auf  Schräges und Anderes

 

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2 Antworten zu Altersarmut – Folge politischer Eingriffe

  1. Antje sagt:

    ach ja, dies als Text:
    https://www.youtube.com/watch?v=WTVTHWRZAqM

    Altersarmut – trotz (angeblicher) „Rekordbeschäftigung“!
    Die Schockstrategie der Finanzkonzerne in Kumpanei mit „Geneigten“ der politischen Klasse: Die systematische Zerschlagung der (bislang krisensicheren) Gesetzlichen Rentenversicherung (kurz dargestellt):
    – 90er Jahre: Gesetzliche Sozialsysteme wecken Begehrlichkeiten der Finanz-und Versicherungskonzerne. Entwicklung einer Marktidee: Die Privatisierung.
    – Marktkompatible Professoren wie Miegel und Biedenkopf gründen das „Institut für Wirtschaft und Gesellschaft“ (IWG). Zielaussage: Die gesetzliche Rente wird unbezahlbar!
    Hohe Produktivität der Wirtschaft bleibt unerwähnt.
    – Wegfall der Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen.
    Ein neues Produkt muss her: Die private Altersvorsorge.
    – Strategie der Finanzwirtschaft: Voraussage einer demografischen Katastrophe,
    Erzeugung von Ängsten, gesetzliche Rente wird unbezahlbar, drastische Senkung des
    Rentenniveaus – also Privatvorsorge (hohe Produktivität bleibt unerwähnt)!
    – Das „Deutsche Institut für Altersvorsorge“ (eine Tochter der Deutschen Bank) schickt den „Rentenexperten“ der Bundesregierung, Professor Raffelhüschen (im Vorstand Victoria und Ergo- Versicherungen) auf Werbetournee. Thematik: Private Alters- Vorsorge, gesetzliche Rente wird unbezahlbar! ERGO: Privatvorsorge.
    – Finanz-Dienstleister Carsten Maschmeyer (AWD): „Nach der Verlagerung der gesetzlichen Rentenversicherung zur privaten Altersvorsorge steht die Branche vor dem größten Boom, den sie je erlebt hat…es ist so, als wenn wir auf einer Ölquelle sitzen. Sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln.“ (Quelle u.a. Netzeitung vom 8.6.2005, SZ 16.05.2011 u. a.))

    – Gründung der Maschmeyer-Rürup- AG. Ziel: Politik-Beratung zur Altersvorsorge:
    Senkung des Rentenniveaus. Privatvorsorge!
    Neben Bert Rürup: Ex-Arbeitsminister Walter Riester.
    http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=3436
    Allein Riester dürfte nach der FR.v.8.4.11.in „Unwürdig und unanständig“ mindestens 404.000,- Euro für Werbevorträge erhalten haben.
    Die geschäftlichen Verbindungen zu dem Finanzdienstleister Maschmeyer kritisiert ebenfalls „Transparency International“ als „eine unzulässige Interessenverquickung, die eines ehemaligen Bundesministers unwürdig und unanständig ist.“

    – Maschmeyer unterstützt Freund Gerhard Schröder im Kampf um das Kanzleramt.
    Kanzler Schröder senkt die Renten um 25 % und füttert mit enormen Steuermitteln die Vorsorge-Produkte, aber vor allem auch die Finanzkonzerne.
    – Maschmeyer zum 2005 in seinem Sinne verabschiedete Alterseinkünftegesetz: (AWD-Mitarbeiter-Zeitung): „So traurig es ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rente stattfindet …wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. Eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000,- Euro Rente fehlen. Wie heißt es so schön: Des einen Leid ist des anderen Freud.“
    (Zitat aus Buch „Macht Geld Politik“) http://altersarmut-per-gesetz.de/

    – Das Rentenniveau soll nunmehr auf 43 % der Durchschnittsvergütungen herabsinken (nach 45 Beitrags-Jahren!) Pensionäre: Über 71 % der letzten höchsten Gehaltsstufe (beitragsfrei).
    Betrifft die demografische Entwicklung allein die Beitragszahler?

    – Übrigens: Fast alle an der systematischen Demontage der gesetzlichen Rente Beteiligten sind oder waren Beamte und somit selber nicht betroffen.

    Und es geht weiter…

    – Beraten durch ihren Staatssekretär Jörg Asmussen (jetzt Yasmin Fahimi) (Ex-Direktor der Europäischen Zentralbank) plündert Arbeitsministerin Nahles die Rentenkasse, um „ihre“ milliardenschwere Mütterrente (eine Bundesangelegenheit) haushaltsschonend zu finanzieren. Bundesfinanzminister Schäuble kann nunmehr sein Wahlversprechen einhalten: „Die Schwarze Null“!
    – Übrigens: Wohlhabende Frauen (ohne Beitragsleistung) profitieren davon, jedoch nicht die Frauen, die von der Grundsicherung leben müssen. Die Mütterrrente wird hier angerechnet.

    – Zu den Bundeszuschüssen: Es sind keine Zuschüsse, sondern verschleierte Teilerstattungen für herausgenommenes Beitragsvermögen zur Finanzierung von Bundesaufgaben gesamtgesellschaftlicher Natur (nicht beitragsgedeckt)!
    Erstattungsfehl seit 1955: Rund 748 Milliarden Euro!

    – Trotz Rekordbeschäftigung und hoher Produktivität wächst die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse, und somit die Altersarmut!
    – Vermutet werden darf durchaus: Wenn auf Grund des Niedriglohnsektors immer weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen, „erledigt“ sich dieses bewährte und friedenssichernde System von selbst. Ein Rumpf wird zwar bleiben, den brauchen die Bundesfinanzminister, um weiterhin mit den Beiträgen der Zwangsversicherten Bundesaufgaben zu finanzieren. A.P. & A. F.

  2. Antje sagt:

    Eine sehr gute Zusammenstellung und prima geeignet zum Weitergeben.

    Was nie thematisiert wird ist, wie sinnvoll ist es, wenn immer mehr Menschen ihre ständig höher werdende Miete, Strom, Gas nicht mehr bezahlen können?
    Was tun Menschen die kein Geld mehr haben?
    Es werden Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden, Zeitungsabonnements gekündigt und alles was sonst noch möglich ist. Und es ist vorteilhaft, wenn immer Menschen nicht mehr Essen, Kaffee trinken gehen, keine Reisen mehr buchen, nur noch in Billigdiscountern einkaufen? Ausgaben für Dienstleistungen, wie Fußpflege und sosntige Mittel für die Gesundheit, haben sich dann auch erledigt, etc. Gut für Arbeitsplätze?

    Politker erzählen gern jetzt bei Wahlveranstaltungen, sie wollen auch eine GRV, in die auch Politiker einzahlen. Vollmundig nach dem Wähler heischend daher geredet und zwar mit dem Wissen, dass Beamte das in jedem Falle verhindern werden. Sie sind im Parlament die Mehrheit, wohlwissend den Grundgesetzartikel 33 Absatz 5 hinter sich.
    Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
    . . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.

    Im übrigen ist es eine neue Masche von Politikern aber auch von Gewerkschaftern aus den oberen Etagen, diskriminierend jeden in die rechte Ecke zu schieben, je genauer auf Ungerechtigkeiten, Korruption und Widersprüche in der Gesetzgebeung mit exakten Quellenangaben hingwiesen wird. Mit Totschlagargumenten der übelsten Sorte.

    http://www.facebook.com/RentneraufdieStrasse

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