Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP wurde der umstrittene Regierungsvorstoß zum besseren Schutz der Verbraucher gegen unerwünschte Werbeanrufe mit kleinen Änderungen am Donnerstag, 26.3.2009 abgesegnet, ein wirksamer Schutz aber verhindert.
Trotz der Verbesserungen: Generelles Widerrufsrecht, Bußgeldandrohungen wurde ein wirksamer Schutz im Gesetzentwurf verhindert. Die maximal möglichen Bußgelder klingen eindrucksvoll, aber wie wirksam sind sie? Die bisherige Möglichkeit Ordnungsgelder bis zu 250.000 € zu verhängen, scheiterte bereits in juristisch aufwändigen Verfahren bei der Klärung ob ein verbotener Werbeanruf vorlag, laut Bericht (2007) des BM der Justiz. Trotz Verbot allein im letzten Jahr Millionen unerwünschte Werbeanrufe. Auch das neue Gesetz von Schwarz-Rot und FDP verhindert nicht, dass auch bei verbotenen Werbeanrufen solche Verträge gültig sind. Dabei gibt es eine wirksame Lösung die auch alten Menschen helfen würde, die besonders hilflos den ausgeklügelten Telefontricks ausgeliefert sind. Ganz ohne komplizierte Abwehr durch aufwändige juristische Verfahren:
Verträge aufgrund telefonischer Anrufe sind nur nach schriftlicher Bestätigung der Angerufenen gültig.
Diese einfache und überaus wirksame Schutzmöglichkeit wurde im Gesetz von CDU/CSU, SPD und FDP mit wenig überzeugenden Begründungen ausgeschlossen.
Siehe auch Gesetzgebung im Dienste der Wirtschaft.
Wie ausgebuffte Callcenter-Mitarbeiter ahnungslose Kunden austricksen Wirtschaftswoche, 6.12.2008, von Hans-Jürgen Klesse. Deutschland droht ein Datenskandal ungekannten Ausmaßes. Nach Recherchen der WirtschaftsWoche sind Kontonummern von 21 Millionen Bundesbürgern illegal im Umlauf. Offenbar wurden undichte Stellen in Unternehmen und Callcentern ausgenutzt. Die WirtschaftsWoche zeigt, wie ausgebuffte Callcenter-Mitarbeiter ahnungslose Kunden telefonisch austricksen und was dagegen hilft…
Besserer Schutz vor Telefon-Werbung?
AnwaltSeiten24, 30. Juli 2008. Täglich werden unzählige Verbraucher auf Festnetz oder Handy mit Werbeanrufen genervt. Wer nicht aufpasst, an der falschen Stelle Ja sagt oder seine Bankdaten preisgibt, kann eine böse Überraschung erleben. Plötzlich ist er Abonnent einer Tierzeitschrift, hat einen neuen Handy-Vertrag oder den Stromanbieter gewechselt. Den schwarzen Schafen der Branche will jetzt die Bundesregierung das Handwerk legen…
Den Bundesländern ist das Gesetz nicht scharf genug. Sie wollen eine schriftliche Betätigung – per Brief, Fax oder Mail – für alle Telefon-Geschäfte einführen. Zypries lehnt das ab …
14.3.2016: Weiter Beschwerden über dreiste Telefonwerbung. Unzulängliche Gesetzesänderung von Okt. 2013.
Ausschließlich für die Teilnahme an Gewinnspielen gilt bei telefonisch geschlossenen Verträgen: Nur wirksam, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden.
Mehr auf <http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschuetzer-Weiter-Beschwerden-ueber-dreiste-Telefonwerbung-3133892.html>
Unerlaubte Telefonwerbung
Unerbetene Werbeanrufe, die häufig mit einem untergeschobenen Vertrag enden, sind weiterhin ein Dauerthema in der Verbraucherberatung. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung jährt sich am kommenden Samstag zum dritten Mal, ohne das es Wirkung zeigt. Die Verbraucherzentralen führen noch bis zum 16. September eine Umfrage zu unerlaubter Telefonwerbung durch.
Mal gaukeln sie einen Gewinn vor, ein anderes Mal geben sie sich als Datenschützer oder sogar Verbraucherschützer aus. Am Ende steht immer der Versuch, dem Angerufenen einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben. Mit dem Verbot solcher unerwünschten Anrufe sollte dem Einhalt geboten werden, doch die Erfahrung aus der Beratung der Verbraucherzentralen zeigt, dass diese Regelung keine Wirkung zeigt. Im Gegenteil: Die Maschen der Abzocker werden immer dreister. Mit gefälschter Telefonnummer und Namen von echten Institutionen oder Phantasieeinrichtungen werden die Angerufenen überrumpelt. Seit nunmehr drei Jahren besteht das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, Verstöße können sogar mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch wie sollen die Anrufer ausfindig gemacht werden, solange die richtigen Namen verschwiegen und falsche Rufnummern eingeblendet werden? „Am Telefon abgeschlossene Verträge sollten nur nach schriftlicher Bestätigung gültig sein“, fordert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit wäre diesen Betrügern schnell das Handwerk gelegt.“ Verbraucherzentralen fordern daher seit Jahren die sogenannte „Bestätigungslösung“.
Pressemitteilung aktualisiert am 24.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2925396_l1/index.html