ESM-Geheimflug nonstop in die Schuldenunion
Gigantische Schuldensteigerung unter Merkel:
o 2082 Milliarden € Schulden schwächen die Handlungsfähigkeit unseres Staates.
Schulden unter Merkel seit 2005 exessiv um rund 600 Milliarden gestiegen.
o Milliardenrisiken für die Steuerzahler lauern in Bad Banks :
430 Mrd Schrottpapiere 2012 allein aus Merkels „Bankenrettung“ von 2008.
Europäische Bad Banks sitzen auf Schrottpapieren von über 1.000 Milliarden Euro.
Zu diesen vorgenannten bedrohlichen Schulden und -risiken summieren sich riesige Verschuldungsgefahren vom dauerhaften „Rettungs“schirm ESM (kurz, Wikip) und den verbotenen Anleihekäufen der EZB.
Ursache sind zum einen die Banken und ihre Geldgeber (Investmentbanken und Superreiche), die sich mit risikoreichen Staatsanleihen dieser Länder verzockt haben, zum andern die lauernden Haftungsmilliarden (letztlich der gleichen Verursacher) der Bad Banks in Europa. Wie die Steuerzahler über die drohende Milliardenhaftung getäuscht werden, siehe“WiWo“ und „Beispiel Spanien – Die Welt“
Über den ESM sollen – durch die „Bankenunion“ ermöglicht – die maroden europäischen Banken direkt und geheim Finanzhilfen erhalten.
Kapitalmarkt-Rückkehr – Griechenland betreibt Augenwischerei
Bankenunion-Einigung: Schäuble sagt die Unwahrheit
Europas Bankenunion steht
Reale Bankenunion mindestens zehn Jahre verschoben
Zerstrittene Euro-Zone kann Banken nicht retten – Krisenländer wollen ESM
Irland und Spanien können Rettungsschirm verlassen
Auf Europas Banken lasten so viele faule Kredite wie nie
Der ESM ist am 27.Sept.2012 gestartet. Kreditvergaben und sonstige Bankgeschäfte erfolgen geheim, darüber erfahren wir so gut wie nichts mehr. Zumindest bis die für Deutschland limitierten Rettungsmilliarden weg sind (falls nicht mit Hilfe der EZB getrickst wird).
Und ob jetzt schon Milliardenkredite zur direkten Bankenrettung eingesetzt werden – obwohl die zur Bedingung gemachte Bankenunion auf Jahre nicht funktionsfähig ist – erfahren wir wohl gar nicht. Auch das ist geheim, damit ohne öffentliche Kontrolle und Regressmöglichkeit (siehe auch Richterbund warnt) …
Rettungsschirmpolitik Merkels gescheitert, alles nur noch schlimmer |
Rettungsschirmpolitik – Klare Verstöße gegen EU-Recht:
Mit der „No-Bailout-Klausel“, wurde der Europäischen Union die Haftung für EU-Krisenstaaten eindeutig untersagt. Wg Einspruch von GB bleibt die No-Bailout-Klausel unangetastet, aber Art.136 AEU wird um Absatz erweitert, der den dauerhaften Rettungsschirm ESM ermöglicht! mehr
Der EZB ist der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln (Anleihekäufe bei Schuldenländern) verboten, Artikel 123 AEU.
Die EZB hat von Mai 2010 bis Anfang 2012 für mehr als 220 Milliarden Euro Anleihen der EU-Schuldenländer gekauft. Die EZB kündigt 2012 an, sie werde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Ländern in Not kaufen.
Im Kampf um das umstrittene Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank gehen Wirtschaftsprofessoren mit der EZB-Politik hart ins Gericht. In einem Aufruf greifen 136 deutsche Wirtschaftsprofessoren die Anleihekäufe der EZB als verbotene „monetäre Staatsfinanzierung“ an.
Der Aufruf von 136 deutschen Professoren der Volkswirtschaftslehre: Siehe auch Focus, WirtschaftsWoche FAZ |
172 Wirtschaftsprofessoren warnen vor der Europäischen Bankenunion 5.Juli.2012
BVerfG ist eingeknickt vor den Politikern (der Mächtigen im Hintergrund?)
Die Verfassungs-Klagen gegen den ESM-Vertrag und Fiskalpakt sind am 18.März 2014, noch vor der Europawahl, endgültig abgewiesen, die Verfassungsrichter üben ein ungewohntes Maß an Zurückhaltung. Der Politik insgesamt gibt das Urteil erstaunlich großen Spielraum. Die Politikerkritik – besonders massiv der Finanzminister der Regierung Merkel – also nicht ohne Wirkung auf die Karlsruher Richter. So hatte das BVerfG auch – entgegen der bisher vertretenen Position – die anhängige Klage gegen die Anleihekäufe der EZB erstmals dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Aber auch in diesem Fall behält sich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort vor, denn die Auflagen zum ESM, in der Eilentscheidung vom 12.9.2012 wie im Hauptverfahren 2014, vielfach von der Presse als unbedeutend dargestellt, stärken das Haushaltsrecht des Bundestages spürbar.
Die gigantische Verschuldung und Haftungsrisiken in Milliardenhöhe der Euro-Zone und Deutschlands nimmt aber weiter ihren verhängnisvollen Lauf. Das, sowie die schreiend ungerechte Belastung der Steuerzahler anstatt der Inhaber der Schuldenpapiere, wird vom Gericht nicht verhindert, nicht einmal merkbar eingeschränkt…
BVerfG-Auflagen zu ESM:
o Die maximale Haftungssumme Deutschlands wurde auf 190 Mrd. Euro begrenzt.
o Schweigepflicht der Mitglieder und Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM darf einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen.
o Ratifizierung des ESM-Vertrages ist nur zulässig, wenn beide vorstehenden Auflagen völkerrechtlich sichergestellt werden.
o Die Bundesrepublik Deutschland muss zum Ausdruck bringen, dass sie an den ESM – Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten.
Quelle: BVerfG-Pressemitteilung Nr. 67/2012 vom 12.Sept.2012
BVerfG-Auflagen zu ESM völkerrechtlich sichergestellt? Zur „völkerrechtlichen Sicherstellung“ ist m. E. ein Dokument erforderlich, dass von den ESM-Vertragspartnern (den 17 Ländern der Euro-Währungszone) die Erklärung und die Unterschriften der dazu autorisierten Ländervertreter enthält. Ein solches Dokument (Darstellung/Verweis/Link) konnte ich bisher nicht finden und bin der Meinung, dass ohne ein solches Dokument die ESM-Ratifizierung ungültig ist. Das vom Finanzministerium zur Unterrichtung des Bundestages angeführte Dokument ist die BT-Drs 17/10767 vom 25.9.2012. Es enthält das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Sept. 2012 von Kampeter, parl. Staatssekr. an Lammert, BT-Präsident mit 3 Anlagen (Entwürfen) „Draft Declaration“, „Übersetzung des Entwurfs der Gemeinsamen Erklärung“ und „Entwurf der Einseitigen Erklärung“. Also nur Entwürfe, keine Kopie, etc eines gültigen Dokumentes. Siehe auch ESM-Start mit Lug und Trug? |
BVerfG-Auflagen zu ESM vom 18.März 2014:
o Kapitalerhöhung ist zwar möglich, bedürfte aber der Zustimmung der Länder-Parlamente
o Bundestag muss nicht Kapitalerhöhungen zustimmen, wenn das ESM-Kapital verbraucht sein sollte.
o Bundesregierung muss bei ESM-Neuaufnahme von Mitgliedern sicherstellen, dass Vetoposition erhalten bleibt;
o Bundesverfassungsgericht betont, dass Deutschland sich aus dem ESM-Vertrag und aus dem Fiskalvertrag wieder lösen kann.
o Bundestag ist ab sofort verpflichtet, haushaltsrechtlich durchgehend sicherzustellen, dass Kapitalabrufe für den ESM fristgerecht und vollständig erfüllt werden können.
Das heisst in der Konsequenz: Das Gericht verlangt auch zu Recht von der Berliner Politik die Bilanzregeln ehrlicher Kaufleute. Wenn finanzpolitische Prognosen zeigen, dass künftig angesichts wackliger Eurostaaten weitere Gläubigermilliarden in die Rettungstöpfe nachgepumpt werden müssen, soll das künftig auch im Staatshaushalt als regulärer Ausgabeposten aufgenommen werden und nicht etwa in Nacht- und Nebelaktionen mit Nachtragshaushalten oder gar mithilfe des Nothaushaltsrechts allein vom Finanzminister bewilligt werden können.
Hierzu hat sich das Gericht leider nicht geäußert:
Wo die Gestaltungsmöglichkeit der nationalen Parlamente schrumpft, muss die des Europäischen Parlaments erweitert werden. Das folgt aus den Grundsätzen der deutschen Verfassung ebenso wie aus den europäischen Verträgen.
Quellen: PM-BVerfG PM-Gauweiler PM-Mehr Demokratie Kommentar SWR
Vorlage der EZB-Klage beim EU-GH
Offen ist nun noch die Frage der Bewertung der Rechtsfragen, die das Mandat der EZB und ihr umstrittenes Ankaufprogramm für Staatsanleihen betreffen. Im Februar 2014 hatte das BVerf-Gericht zentrale Fragen hierzu abgetrennt und an den EuGH verwiesen. Erstmals in seiner Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht überraschend einen Rechtsfall an den Europäischen Gerichtshof übergeben.
Von dort wird er zum BVerfG zurückkehren, zum abschliessenden Urteil der EZB-Klage.
Merkwürdige Geheimniskrämerei
Die BVerfG-Auflagen zum ESM müssen völkerrechtlich sichergestellt sein, verlangte das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Eilentscheidung zum ESM am 12.Sept.2012. Auch nach einem Jahr und acht Monaten wird das Dokument über die Bestätigung der ESM-Auflagen durch alle ESM-Mitgliederländer der Öffentlichkeit vorenthalten. Selbst Schäubles Finanzministerium darf nicht darüber verfügen. Die Genehmigung hierzu, zwar beantragt, wird vom Generalsekretariat des Rates der EU weiterhin verweigert.
Das ergab die Antwort durch das Bundesministerium der Finanzen vom 13. Mai auf meine entsprechende Anfrage.
Lediglich die einseitige Erklärung der Bundesrepublik Deutschland hierzu ist öffentlich zugänglich.
Diese merkwürdige Geheimniskrämerei nährt zumindest Zweifel, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht …
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