Beschäftigtendatenschutzgesetz heftig kritisiert

Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes stößt auf  heftige Kritik: „Den Entwurf als Erfolg zu feiern, nur weil die heimliche Videoüberwachung künftig verboten sein wird, lässt die massiven Verschlechterungen an anderen Stellen völlig außer Acht“.

Die Bespitzelungen von Mitarbeiter/innen durch Unternehmen beschäftigen seit Jahren die Arbeitsgerichte. Aber das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die schwarz-gelbe Koalition jetzt im zweiten Anlauf durch den Bundestag bringen will, hat seinen Namen nicht verdient: Mit dem Scheinargument, etwas gegen heimliche Videoüberwachung unternehmen zu wollen, präsentiert die Bundesregierung einen  Schreckenskatalog, der die Rechte von Beschäftigten massiv einschränkt, die Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten ausweitet und von staatlichen Datenschutzbehörden (BFDI, Datenschutzzentrum), Gewerkschaften und Bürgerrechtler/innen scharf kritisiert wird.
Und diese Kritik ist nicht neu: Der vorgelegte Gesetzentwurf stammt mit wenigen Änderungen aus dem Jahre 2010, fiel schon damals bei Datenschützer/innen und Fachleuten durch und verschwand daraufhin für zwei Jahre in der Schublade.
Nun ist er im Eiltempo durch kleine Flickschustereien zur Beschlussfassung fertig gemacht worden und soll schon am 1. Februar 2013 zur Abstimmung in den Bundestag gebracht werden.

Die Merkel-Regierung versucht ihren Gesetzesentwurf als Verbesserung zu verkaufen, weil er heimliche Videoüberwachung wie im „Fall Lidl“ zukünftig verbietet. Sie verschweigt aber, dass er gleichzeitig offener Videoüberwachung Tür und Tor öffnet.  Die hierfür definierten „zulässigen Zwecke“ lesen sich wie eine Wunschliste von Arbeitgeber/innen. Aber Videoüberwachung ist nur einer der Angriffe auf die Rechte von Beschäftigten. Das Gesetz ermöglicht zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen ohne dabei ausreichende Schutzvorschriften für Beschäftigte zu ergänzen…

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Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz enttäuscht maßlos
14.01.2013. Der am Wochenende von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegte Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht führte zu großer Enttäuschung beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er orientiert sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt wurde. Die Verbesserungen sind marginal, etwa wenn die verfassungswidrige Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern gestrichen wurde.
Die Vorstellung des Entwurfs in der Öffentlichkeit erfolgte unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre erwies sich die Regierungskoalition bisher als beratungsresistent. Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD am ursprünglichen Regierungsentwurf ist nachzulesen unter
http://www.datenschutzzentrum.de/arbeitnehmer/20101012-stellungnahme.html
Beschäftigtendatenschutzgesetz  (Ergänzt: 31. Mai 2016) 
Beschäftigtendatenschutzgesetz – da war doch mal was. Richtig! Die frühere Bundesregierung hatte den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Dieser war aber nicht verabschiedet wurden, so dass wegen fehlender gesetzlicher Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis heute im Wesentlichen darauf angewiesen sind, sich an der einschlägigen Rechtsprechung zu orientieren. Diese ist jedoch notwendigerweise lückenhaft und im Einzelfall für die Betroffenen nur schwer zu erschließen. Gleichzeitig kommt der automatisierten Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Beschäftigungsverhältnis eine immer größere Bedeutung zu.

Zuletzt haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf ihrer am 27./28. März 2014 in Hamburg abgehaltenen 87. Konferenz die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorzulegen. Sie haben hierin darauf hingewiesen, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz hohes Datenschutzniveau gewährleisten und einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers schaffen muss. Insbesondere müssen gesetzliche Standards für folgende Bereiche geschaffen werden, um sowohl die Rechtssicherheit für die Arbeitgeber zu erhöhen als auch einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschäftigten zu schaffen:
Videoüberwachung am Arbeitsplatz,
Personalaktenrecht im privaten Bereich,
Weitere 7 Bereiche …

 

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1 Antwort zu Beschäftigtendatenschutzgesetz heftig kritisiert

  1. K. Albrecht sagt:

    Beschäftigten-Datenschutz“ Verabschiedung ohne Termin vertagt.

    29. Januar 2013. Gesetzentwurf „sei fürs Erste vom Tisch.
    Weder der Innenausschuss, an den wir morgen über 65.000 Unterschriften übergeben wollten, noch der Bundestag würden sich bis auf Weiteres damit befassen. Schwarz-Gelb wolle „nachbessern“.
    Kurz darauf die offizielle Erklärung aus dem Büro des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Bosbach: „Die Tagesordnungspunkte werden abgesetzt und die Beratungen sowohl mit der Arbeitnehmer- als auch mit der Arbeitgeberseite fortgesetzt. Beide Seiten äußern – wenn auch mit zum Teil sehr unterschiedlichen Gründen und Motiven – Kritik an dem Entwurf und mit diesen kritischen Einwänden wollen wir uns ausführlich auseinandersetzen.“ Zur Quelle: http://blog.campact.de/2013/01/erfolg-koalition-raumt-orwell-entwurf-vom-tisch/

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