Was hat Gauck unterschrieben?

Bereits am 13.09.2012, einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsfonds ESM  unterzeichnet. Vom BVerfG war aber gefordert, dass als Voraussetzung der Ratifizierung den Vertragsauflagen von allen 17 Vertragspartnern – völkerrechtlich verbindlich dokumentiert – zugestimmt wurde.
Bild Do. 13.9.2012. Gauck bringt Euro-Rettungsgesetze auf den Weg
Spiegel Do. 13.9.2012  Bundespräsident Gauck: Gesetze zum ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnetHandelsblatt, 13.9.12 Bundespräsident Gauck hat ESM-Gesetze unterzeichnet
Die Sprecherin des Bundespräsidenten, Do, 13.9.12: Bundespräsident Gauck hat die Gesetze zum „Euro-Rettungsschirm“ ausgefertigt.
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Was hat Bundespräsident Gauck unterschrieben?
Vom Bundesverfassungsgericht wurden im Urteil zu ESM und Fiskalpakt zwei Auflagen als völkerrechtlich verbindliche Bedingung für die Ratifizierung des ESM-Vertrages angeführt: 1. Dass die im ESM-Vertrag geregelte deutsche Haftungsbeschränkung auf 190 Milliarden begrenzt ist und ohne deutsche Zustimmung keine Vorschrift dieses Vertrages zu höheren Zahlungsverpflichtungen führen darf. 2. Die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM (Art. 32 Abs. 5, Art. 35 Abs. 1 ESMV) und die berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen (Art. 34 ESMV) einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates nicht entgegenstehen.
Siehe Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum ESM-Urteil
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Schäuble zu ESM-Auflagen im BVerfG-Urteil sowie EZB-Anleihekäufe

Dradio/dlf, 14.9.2012, Wolfgang Schäuble im Gespräch mit Christoph Heinemann.
Heinemann: Gleichwohl sagen die Richter, es muss völkerrechtlich sichergestellt werden, dass diese Haftungsgrenze nur mit Zustimmung des Bundestages erhöht werden kann. Jetzt Frage an den Juristen Wolfgang Schäuble: In welchem Verfahren kann man so etwas völkerrechtlich sicherstellen?
Schäuble: Zunächst einmal, ich sage noch mal, es steht schon im Vertrag drin. Wissen Sie, das Eigentliche im Völkerrecht ist: Die Verträge gelten und man kann sie auch nicht gegen das, was da geregelt ist, auslegen. Zweitens: Wir werden das aber in einer geeigneten Weise auch aus Respekt vor dem Urteil des Verfassungsgerichts natürlich noch einmal klarstellen. Das wird aber keine Probleme verursachen.“
Anm. K. A.: Aus der Tatsache dass das BVerfG nach Prüfung des derzeit geltenden ESM-Vertrags diese zwei Auflagen gemacht hat, ergibt sich die Schlussfolgerung, dass es – entgegen Schäubles Behauptung – nicht im geprüften Vertrag enthalten sein kann.
Nach gesundem Menschenverstand, ich bin kein Jurist, kann ich das nur so verstehen, dass zur Ratifizierung in Deutschland ein entsprechend veränderter ESM-Vertrag vorgelegt werden muss, dem von allen Vertragspartnern, das heisst allen 17 Euroländern, völkerrechtlich verbindlich zugestimmt wurde.
Was also hat Bundespräsident Gauck bereits einen Tag nach der BVG-Urteilsverkündung vom 12. September 2012 unterschrieben?

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1 Antwort zu Was hat Gauck unterschrieben?

  1. K. Albrecht sagt:

    Wann das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über die Klagen gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) urteilt, ist noch immer offen.
    Warum wird da so lange „rumgeeiert“?
    Es gibt offensichtlich noch einige offene Punkte. Darunter insbesondere die EZB-Anleihekäufe. Die bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hatte den Ankauf in früheren Entscheidungen für unzulässig erklärt.
    Siehe „Karlsruhe zögert mit endgültigem ESM-Urteil“ in Die WELT vom 5.10.2012. http://www.welt.de/politik/article109646797/Karlsruhe-zoegert-mit-endgueltigem-ESM-Urteil.html
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