Die Fraktion Die Linke fordert im Antrag 18/6878, das Rentenniveau in Deutschland wieder anzuheben. In ihrem Antrag kritisiert die Fraktion, dass das Rentenniveau im Jahr 2029 knapp 16 Prozent unter dem Niveau zur Jahrtausendwende liegen wird und bezieht sich dabei auf den Rentenversicherungsbericht 2015.
Gemessen an einem Durchschnittsverdienst bei 45 Beitragsjahren (Standardrente) werde die gesetzliche Rente dadurch um gut 340 Euro niedriger ausfallen. Diese dramatische Entwicklung müsse gestoppt werden.
Die Linke fordert:
1. Das Rentenniveau als Sicherungsziel wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik zu rücken und dabei die Deckelung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung aufzuheben.
2. Die Dämpfungsfaktoren (Riester-Faktor und Nachhaltigkeitsfaktor) sollen in der Rentenanpassungsformel gestrichen und das Rentenniveau von derzeit 47,5 Prozent auf 53 angehoben und stabilisiert werden.
3. Eine neue Rentenanpassungsformel soll eingesetzt werden, die wieder dem Anpassungsgrundsatz „die Rente folgt den Löhnen“ entspricht.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 653, 10.Dez.2015
Riesterreform
Mit der Riester-Reform der Regierung Schröder, unter tatkräftiger Unterstützung von CDU/CSU und FDP, wurde beschlossen, dass die gesetzliche Rente ab 2001 immer weniger wert ist, durch Absenkung des Rentenniveaus.
Riesterreform benachteiligt die Rentenversicherten gravierend
o Das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung und der Lebensstandardsicherung wird gebrochen.
o Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung muss durch Privatvorsorge, ohne Beteiligung der Arbeitgeber, ergänzt werden, um die Lebensstandardsicherung im Alter wieder herzustellen.
o Die GRV erfüllt damit nicht mehr die seit 1957 gesetzlich verbindliche Funktion der Lebensstandardsicherung.
o Risikoreichere und teurere Privat-Rentenversicherung (Riesterrente) als Teilersatz der GRV.
o Der Arbeitgeber-Anteil des RV-Beitrags wird auf maximale 11 % begrenzt.
o Für die Erwerbstätigen kommt zum AN-Anteil noch zusätzlich 4 % Beitrag für die Riesterrente.
o 4% zusätzlicher Riester-Beitrag bedeutet für die Versicherten eine Verteuerung der RV um 36,4 %. Etwas reduziert es der, abhängig von Ehestand und Kinderzahl, gewährte Förderzuschuss.
o Für Geringverdiener ist die Riesterrente kaum finanzierbar.
Und wer auf Grundsicherung angewiesen ist, verliert die mühsam ersparte Riesterrente an den Staat
o Rendite und Risiko sind gegenüber der GRV unvergleichlich schlechter, siehe Vorteile der GRV.
o Stetig sinkendes Renten-Niveau für „Junge“. Aber auch für „Alte“ durch geänderte Anpassungsformel.
o Rentenniveau sinkt von 53,6% (1998, Start von Rot-Grün) bis 2030 auf 43%. 20% Kaufkraft-Verlust.
o Die Lebensstandardsicherung der GRV ist auch für viele „Alte“ nicht mehr gegeben.
o Den „Jungen“ wie den „Alten“ droht durch die Riesterreform verstärkt Altersarmut, wenn nicht eine grundsätzliche Wende eingeleitet wird.
Quelle Rentenreform-Alternative – Riesterreform
Rentenbesteuerung verstärkt Altersarmut
Immer mehr Rentner müssen Steuer zahlen durch das Alterseinkünftegesetz 2005.
Das sinkende Rentenniveau durch die Riesterreform von 2001, siehe hib-Meldung oben, wird zusätzlich geschmälert durch die Steueränderung von 2005. Die jährlich wachsende Zahl steuerzahlender Rentner ist Folge des Alterseinkünftegesetzes von 2005. Ab 1.1.2005 erhöht sich mit einem Schlag – ohne jegliche Bestandsschutzregelung – für alle Rentner einschliesslich Rentenzugang 2005 der Besteuerungsanteil von etwa 27 % bis 35 %, abhängig vom Renteneintrittsalter, auf 50%. Zusätzlich wird nach dem Alterseinkünftegesetz der Besteuerungsanteil für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2% auf 80% und anschließend in Schritten von 1% bis zum Jahre 2040 auf 100% angehoben.
Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils und von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt.
Quelle Rentenreform-Alternative – Rentendemontage
Das Alterseinkünftegesetz – Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut
Das Alterseinkünftegesetz stellt aus unserer Sicht einen gigantischen Betrug der Rechtsprechung, der Sachverständigen und der Politiker an Millionen von Pflichtversicherten und Rentnern dar. Das Gesetz verschärft die Gefahr der Altersarmut von zwei Dritteln der Bevölkerung. Wir machen die Betroffenen auf diese Gefahr und ihre Ursachen aufmerksam. wir zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können. Zur Quelle: http://altersarmut-per-gesetz.de/
Siehe auch Unsere Motivation
Klage gegen die Besteuerung der Rente nach dem Alterseinkünftegesetz
Wir haben unsere Klage im August 2010 beim Finanzgericht Berlin / Brandenburg eingereicht. Drei Jahre später gab es eine Anfrage des Finanzgerichts, ob wir auch ein Urteil ohne Anhörung akzeptieren würden. Das haben wir abgelehnt. Nach mehr als vier Jahren gab es am 30. Oktober 2014 endlich einen Anhörungstermin, bei dem die vorsitzende Richterrein nicht sehr informiert schien. Das Urteil lag dann am 17.12.2014 vor. Erwartungsgemäß wies das Finanzgericht die Klage ab. Aber es ließ eine Revision zu, da nach Ansicht des Gerichts die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung). Inzwischen (Stand Februar 2015) ist unser Revisionstext an den Bundesfinanzhof gegangen und hat dort das Aktenzeichen X R 2/15.
Quelle: http://altersarmut-per-gesetz.de/was-konnen-wir-tun/
Darüber hinaus gibt es eine, bis heute vom Bundesverfasungsgericht nicht beantwortete, Verfassungsbeschwerde vom 11.5.2010, eingereicht von Jochen Pleines. Quelle: http://rentenbesteuerung-2005.de/
Hallo Herr Albrecht,
wenn ich richtig informiert bin, ist die Beschwerde von Herrn Pleines vor ein paar Tagen beschieden worden.
Die Beschwerdeführer waren entweder Selbständige oder Beamte. Keiner hat sich gegen das Urteil 2 BvL 17/99 gewandt.
Zum aktuellen Urteil des BVerfG, http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/ls20020306_2bvl001799.html
dass die Besteuerung der Renten nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht,
ist folgendes zu beachten:
Die Kläger (einer davon: http://rentenbesteuerung-2005.de/ ) sind von vornherein nicht auf das eigentliche Problem eingegangen:
Auf die Idee, die Argumentation des BVerfG grundsätzlich zu hinterfragen, an die eigentliche Substanz, nämlich die falschen Daten und Argumente des BVerfG will niemand ran.
Das BVerfG gibt zwar Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So verwendet das Gericht Rentenhöhen (Wer hatte 1996 eine Monatsrente von 3.848,64 DM?), die es angeblich aus einer Bundestagsdrucksache hat. Dort steht allerdings, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Und so niedrige Pensionen, wie sie das BVerfG teilweise annimmt, gibt es auch nicht. Das widerspricht der Mindestversorgung nach § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes. Dass das zu versteuernde Zusatzeinkommen viermal höher ist als in einer anderen gerichtseigenen Quelle, hat das BVerfG auch nicht wahrgenommen. In diesem Stil macht das Gericht einfach weiter.
Das hat Gert Flegelskamp in seinem Artikel sehr gut herausgearbeitet:
http://www.flegel-g.de/2015-11-30-falschdaten.html
Kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht verlangen, dass es richtig aus seinen eigenen Quellen abschreibt?
Gilt das einwandfreie Zitieren zwar für Promovierende, aber nicht für Bundesverfassungsrichter?
Auch eine Doppelbesteuerung findet eine Weile statt:
Beiträge zur Rentenversicherung sind erst ab 2025 zu 100 Prozent absetzbar. Ein Pflichtversicherter, der vor 2025 seine Arbeit beginnt und 2040 oder später in Rente geht, konnte seine Beiträge vor 2025 nicht vollständig absetzen. Er muss aber seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
Das nennt man Doppelbesteuerung.
Im Urteilstext von 2 BvL 17/99 (RZ 169) heißt es: „Der Sachverständige Rürup hat ausgeführt, dass bei typisierender Betrachtung mindestens 70 v.H. der Beiträge zur Rentenversicherung aus unversteuertem Einkommen geleistet werden. Ohne eine Übergangsregelung und ohne Systemwechsel könnten bereits jetzt die Sozialversicherungsrenten ohne die Gefahr einer Doppelbesteuerung der ursprünglich geleisteten Beitragszahlungen in Höhe von 65 v.H. teilbesteuert werden.“ Der Sachverständige Rürup spricht von 65 Prozent, das BMF dagegen von 80 Prozent. Ist das erklärbar?
Aber das ist hier wirklich alles sehr gut aufgeschlüsselt:
http://altersarmut-per-gesetz.de/
Man wollte unbedingt die Besteuerung der Renten durchsetzen. Da sei die Frage erlaubt, ob der damals klagende Staatsanwalt nicht nur vorgeschoben war, um entsprechende Entscheidungen des BVerfG zu erreichen.
Da könnte der findige Herr Rürup oder Herr Maschmeyer mit Vorschlägen nachgeholfen haben, mit Zahlen kennt sich Herr Rürup besonders gut aus:
Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14:
. . . „Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte „Reform der Reform“. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
„Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“ Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“
Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die deshalb eine Änderung des Alterseinkünftegesetzes fordern und sich strikt an die Vorgaben halten, damit eine Petition online zum Mitzeichnen freigeschaltet wird, werden schon im Vorfeld vom Ausschussdienst abgeschmettert. Fragen und Bitten, die um Erklärung ersuchen, werden nicht beantwortet.
Und was wozu ist eigentlich die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung da? Wozu Verwalter der gesetzl. Rentenversicherungsbeiträge? Wozu überhaupt die Selbstverwaltung einer Anstalt öffentlichen Rechts? Der Gesetzgeber hat die Fachaufsicht, maßt sich aber an, die Selbstverwaltung durch die Gesetzgebung völlig ad absurdum zu führen.
Ich sehe es wie Gert Flegelskamp:
„Das BVerfG hat folglich mit nicht verifizierbaren Vergleichswerten gearbeitet und das nenne ich kriminelle Willkür.“
Statistik . . . Lügen mit Zahlen, die offizielle Sicht der Bundesregierung:
hib – heute im bundestag Nr. 655
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Fr., 11. Dezember 2015
Bericht zur Rentenversicherung
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind trotz des Rentenpakets der Bundesregierung gut gefüllt. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2015 hervor, der nun als Unterrichtung (18/6870)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806870.pdf
vorliegt. Demnach sind die Beitragseinnahmen von Januar bis Oktober 2015 um rund drei Prozent gestiegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage beträgt Ende des Jahres 33,7 Milliarden Euro und entspricht damit 1,75 Monatsausgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2020 unverändert bei den derzeitigen 18,7 Prozent und steigt erst danach schrittweise auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Kontinuierlich sinken wird dagegen das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente, bis auf 44,6 Prozent im Jahr 2029.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass zum Stichtag 1. Juli 2014 die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten bei Männern 1.006 Euro und bei Frauen nur 583 Euro betrug. Mit einem Wert von 770 Euro lag dieser Zahlbetrag bei den Frauen in den Ost-Bundesländern, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsverläufe, deutlich über dem Wert in den West-Bundesländern von 532 Euro. Knapp 20 Prozent der Rentner in Deutschland (Vier Millionen) erhielten mehr als eine Rente. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren Frauen.
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürften jedoch nicht mit dem gesamten Alterseinkommen gleichgesetzt werden, denn die Einkommen älterer Menschen flössen aus unterschiedlichen Quellen, schreibt die Regierung. So verfügten Ehepaare in Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson über 65 Jahre im Jahr 2011 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.510 Euro (West) und 2.016 Euro (Ost). 64 Prozent der Einnahmen in Seniorenhaushalten kommen dem Bericht zufolge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, andere Alterssicherungssysteme erreichen 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Anteil von Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme liegt mit 24 Prozent bei den Ehepaaren in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in den neuen mit rund 12 Prozent.
. . . . Hier werden, soweit ich das sehe, Rentnerhaushalte mit Ruhestandsgeldbezieher vermischt. Also Pensionen mit Renten, und das geht ja wohl gar nicht. Das Bild soll also bewusst täuschen.