Verfassungsschutz? Oder was?

Welchen praktischen Nutzen hat der Verfassungsschutz von Bund und Ländern? Außer vielleicht Oppositionsparteien auszuspähen für unsere Regierungsparteien. Uns vor rechtsextreme Gewalttaten bis hin zu Morden schützen, offensichtlich nicht.
Da kann eine dreiköpfige (oder mehr) rechtsextreme Mörderbande, obwohl dem Verfassungsschutz schon 1998 bekannt, über 10 Jahre unbehelligt Polizisten und ausländische Mitbürger ermorden. Der Verfassungsschutz weiß von nichts…Dafür ist der Verfassungsschutz verantwortlich, dass das 2001 beantragte Verbotsverfahren gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2003 eingestellt werden musste. Der Verfassungsschutz hatte die Führungsebene der NPD so massiv mit V-Leuten durchsetzt, dass diese nach Ansicht von drei Verfassungs-Richtern zu einer „Veranstaltung des Staates“ wurde:
„Andererseits darf eine intensivere Beobachtung politischer Parteien mit nachrichtendienstlichen Mitteln jedenfalls nicht dazu führen, dass etwa eingeschleuste Bedienstete staatlicher Behörden gezielt und wirkungsvoll Einfluss auf die Vorstände einer politischen Partei auf Bundes- oder Landesebene nehmen, so dass der Sache nach von einer Veranstaltung des Staates gesprochen und der Partei demgemäss ihr Status abgesprochen werden müsste.“
Die Antragssteller – Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag –  hatten im Sommer 2002 einräumen müssen, dass sie sich in dem Verbotsantrag auf Aussagen stützen, die von eigenen V-Leuten stammen. Jeder siebte NPD-Funktionär stand auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes.Siehe Zitate in Absätzen 78, 79, 97 aus der Entscheidung zur Verfahrenseinstellung der NPD-Verbotsanträge  BVerfG, 2 BvB 1/01 vom 18.3.2003

Siehe auch Verbotsverfahren gegen NPD eingestellt  von Marius Heuser, WSWS, 1. 4.03
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1 Antwort zu Verfassungsschutz? Oder was?

  1. K. Albrecht sagt:

    Im Morgenmagazin vom 16.11.2011 betonte Bundesinnenminister Friedrich, das keine verdeckten Ermittler, sondern V-Leute, die nicht Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind, in der NPD saßen. Sie waren Ursache für das gescheiterte NPD-Verbot.
    Aber auch die V-Leute in der NPD arbeiteten im Auftrag und nach Anweisung des Verfassungsschutzes und wurden von diesem bezahlt.

    Für diese Thematik waren die ministerlichen Anmerkungen wenig hilfreich und stifteten eher Verwirrung.
    Deshalb etwas Hintergrundwissen zur Lichtung des Nebels:

    V-Leute und verdeckte Ermittler

    V-Mann oder V-Frau
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spitzel
    So werden Personen bezeichnet, die in einer festen Beziehung zu einem Nachrichtendienst stehen und in dessen Auftrag und nach dessen Weisungen mit einiger Regelmäßigkeit Nachrichten aus ihnen (oft dank Mitgliedschaft oder Sympathisantenstatus) zugänglichen Gruppen, Kreisen, Organisationen beschaffen.

    V-Person
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/V-Person
    V-Person bezeichnet eine Verbindungs-Person oder Vertrauens-Person, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu.
    V-Personen werden von einem speziell zugeordneten Mitarbeiter (VP-Führer) der für sie zuständigen Behörde geführt. Auch V-Leute handeln also im Auftrag einer zuständigen Behörde nach deren Vorgaben.
    Im Gegensatz zu einem verdeckten Ermittler ist die V-Person keine Angehörige der Ermittlungsbehörde, sondern eine Privatperson, die meist dem Milieu angehört, in dem sie eingesetzt wird.
    Nach Informationen der Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Stern“ existiert beim Bundeskriminalamt eine nicht-öffentliche, jedoch offizielle Tarifordnung, sie trägt den Namen „Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten“.

    Verdeckte Ermittler VE
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Verdeckter_Ermittler
    sind inländische Beamte von Strafverfolgungsbehörden, meist Polizei oder Zoll, die nach außen als Zivilpersonen auftreten und unter einer auf Dauer angelegten, falschen Identität ermitteln.
    Der Einsatz von VE erfolgt in Deutschland auf der Grundlage der §§ 110a ff. StPO und der Gemeinsamen Richtlinien der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung.

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